Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SN0094 Erwägung Ausnahmetatbestand "weniger strenge Umweltziele" künftig zu nutzen. Auch im Freistaat Sachsen sind einzelne Wasserkörper existent, die so beeinträchtigt oder ihre natürlichen Gegebenheiten so beschaffen sind, dass das Erreichen der Ziele der WRRL in der Praxis nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer wäre. Zukünftig auch für OWK relevant, zurzeit nur Änderungen bei GWK. Bei der Definition "weniger strenger Umweltziele" für OWK muss neben den geforderten Begründungen und einzuhaltenden Vorgaben nach WRRL Art. 4 (5) auch ein weniger strenges Ziel festgelegt und beschrieben werden. Dazu liegen zurzeit zu wenige Erkenntnisse vor. keine Freistaat Sachsen
SN0016 hinsichtlich des qualitativen Zustands von Grundwasserkörpern ist zu hinterfragen, ob bei GWK, aus denen keine TW-Gewinnung erfolgt, Abstriche gegenüber den derzeitigen Vorgaben gemacht werden können. Eine derartige Regelung ist für Sachsen nicht vorgesehen. Die Bundesländer haben sich in der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser auf einheitliche Schwellenwerte geeinigt. keine Freistaat Sachsen
SN0015 hinsichtlich des qualitativen Zustands von Grundwasserkörpern ist zu hinterfragen, ob bei GWK, aus denen keine TW-Gewinnung erfolgt, Abstriche gegenüber den derzeitigen Vorgaben gemacht werden können. Eine derartige Regelung ist für Sachsen nicht vorgesehen. Die Bundesländer haben sich in der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser auf einheitliche Schwellenwerte geeinigt. keine Freistaat Sachsen
SN0010 In den Informationsveranstaltungen ist in den Vorträgen immer wieder bekundet und in den Dokumenten an unterschiedlichen Stellen direkt oder indirekt angesprochen worden, dass die Umsetzung der WRRL in kooperativer Weise erfolgen soll und nicht zu neuen Belastungen für die Betriebe führen wird. Diese Grundsätze sollten den Dokumenten als politischer Wille der Staatsregierung in kurzer und prägnanter Form als Präambel vorangestellt werden. Bei den Bewirtschaftern würde ein solcher Schritt zu deutlich mehr Akzeptanz der Umsetzung der WRRL führen. (s. Rahmenvereinbarung NRW) Die zitierte Präambel der Rahmenvereinbarung in NRW ist eine von vielen Möglichkeiten, um die politische Willensbekundung des Gesetzgebers auszudrücken. Der Freistaat Sachsen hat sich dazu entschieden, durch seinem konzeptionellen Ansatz die Akzeptanz der vorgesehen Maßnahmen zu unterstützen. Grundsätzlich kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass durch eine Verschärfung des allgemeinen Fachrechtes (z.B. DüV) neue Anforderungen auf den Landwirt zukommen können. keine Freistaat Sachsen
SN0015 In den Informationsveranstaltungen ist in den Vorträgen immer wieder bekundet und in den Dokumenten an unterschiedlichen Stellen direkt oder indirekt angesprochen worden, dass die Umsetzung der WRRL in kooperativer Weise erfolgen soll und nicht zu neuen Belastungen für die Betriebe führen wird. Diese Grundsätze sollten den Dokumenten als politischer Wille der Staatsregierung in kurzer und prägnanter Form als Präambel vorangestellt werden. Bei den Bewirtschaftern würde ein solcher Schritt zu deutlich mehr Akzeptanz der Umsetzung der WRRL führen. (s. Rahmenvereinbarung NRW) Die zitierte Präambel der Rahmenvereinbarung in NRW ist eine von vielen Möglichkeiten, um die politische Willensbekundung des Gesetzgebers auszudrücken. Der Freistaat Sachsen hat sich dazu entschieden, durch seinem konzeptionellen Ansatz die Akzeptanz der vorgesehen Maßnahmen zu unterstützen. Grundsätzlich kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass durch eine Verschärfung des allgemeinen Fachrechtes (z.B. DüV) neue Anforderungen auf den Landwirt zukommen können. keine Freistaat Sachsen
SN0010 Die Messstellen, die mit ihren Ergebnissen zu der Einstufung geführt haben, sind zum Teil am Unterlauf der Oberflächengewässer, stromab der Ortschaften, positioniert. Von den Anrainern wird angezweifelt, ob diese Messwerte zuverlässige Rückschlüsse auf die Oberläufe und kleineren Zuflüsse zulassen. Die Messstelle für die Chemischen Schadstoffe wurde gezielt ins letzte Drittel des OWK gelegt, um die Gesamtbelastung des OWK abzubilden. Im Rahmen der Ermittlung wird zu klären sein, wo die Ursachen der Belastungen liegen und nur dort erfolgen Maßnahmen. keine Freistaat Sachsen
SN0011 Die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland sind für alle eine Herausforderung, man sollte die Potenziale zur Co2-Verringerung auch der Kleinstwasserkräfte nicht gering schätzen. Auswertungen dazu liegen u.a. durch das Umweltbundesamt vor. Das Potenzial zur CO2-Reduzierung durch neue kleine WKA wird mit 0,02 % der Gesamtemissionen aus D als sehr niedrig eingestuft (UBA 2001) keine Freistaat Sachsen
SN0028 Die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland sind für alle eine Herausforderung, man sollte die Potenziale zur Co2-Verringerung auch der Kleinstwasserkräfte nicht gering schätzen. Auswertungen dazu liegen u.a. durch das Umweltbundesamt vor. Das Potenzial zur CO2-Reduzierung durch neue kleine WKA wird mit 0,02 % der Gesamtemissionen aus D als sehr niedrig eingestuft (UBA 2001) keine Freistaat Sachsen
SN0027 Überprüfung Bewertung ökologischer Zustand OWK Wilde-Sau 2 (besser als "unbefriedigend") "trifft nicht zu Unter Berücksichtigung der Daten aus 2008 musste die Wilde Sau-2 sogar als ""schlecht"" eingestuft werden, insbesondere das Vorkommen der benthischen Invertebraten (am Gewässerboden lebende wirbellose Tiere) entspricht nicht der für diesen Gewässertyp typischen Artenzusammensetzung. " keine Freistaat Sachsen
SN0092 Des Weiteren möchten wir berücksichtigt wissen, dass der Mühlgraben selbst von vielen aquatischen Organismen besiedelt ist und entsprechend als Lebensraum (Insbesondere Brutgebiet z.B. von Forellen) dient, auch weil der Ausbau zum größten Teil naturnah ist Auch die Zuflüsse und Mühlgräben von Wasserkörpern haben einen Einfluss auf die Gewässerqualität des OWK, die an der repräsentativen Messstelle abgebildet wird. keine Freistaat Sachsen
SN0013 Die Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Anhörungsdokumente ist nach unserem Dafürhalten nicht in ausreichender Form erfolgt. Wir gehen davon aus, dass eine Vielzahl Betroffener nicht ausreichend Kenntnis über den Inhalt und die Tragweite der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erhalten konnte. Dies liegt zum einen an der nur unzureichenden Kommunikation durch die zuständigen Stellen und zum anderen an dem erheblichen Umfang der Dokumente. Auch wird es einem nicht sachkundigen Betroffenen nicht leichtfallen, die konkreten Maßnahmen für seinen Betätigungsbereich aus den Dokumenten zu erkennen und notwendige Handlungen daraus abzuleiten. "Seit Inkrafttreten der WRRL wurden in Sachsen mehr als 200 Veranstaltungen angeboten, bzw. von den Experten des SMUL und LfULG mitgestaltet. Bei darüber hinausgehendem Diskussionsbedarf wurden bilaterale Gespräche geführt. Die angebotenen Gewässerforen bieten in den Regionen eine regelmäßige Plattform zur Information und Diskussion. Dazu kommen Informationen im Internet und gedruckten Publikationen. Die Komplexität der Dokumente ergibt sich aus den Anforderungen der WRRL und der SUP-RL sowie aus der Verteilung der Arbeit auf verschiedene Ebenen (FGE, FGG, Länder)." keine Freistaat Sachsen
SN0084 Die Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Anhörungsdokumente ist nach unserem Dafürhalten nicht in ausreichender Form erfolgt. Wir gehen davon aus, dass eine Vielzahl Betroffener nicht ausreichend Kenntnis über den Inhalt und die Tragweite der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erhalten konnte. Dies liegt zum einen an der nur unzureichenden Kommunikation durch die zuständigen Stellen und zum anderen an dem erheblichen Umfang der Dokumente. Auch wird es einem nicht sachkundigen Betroffenen nicht leichtfallen, die konkreten Maßnahmen für seinen Betätigungsbereich aus den Dokumenten zu erkennen und notwendige Handlungen daraus abzuleiten. "Seit Inkrafttreten der WRRL wurden in Sachsen mehr als 200 Veranstaltungen angeboten, bzw. von den Experten des SMUL und LfULG mitgestaltet. Bei darüber hinausgehendem Diskussionsbedarf wurden bilaterale Gespräche geführt. Die angebotenen Gewässerforen bieten in den Regionen eine regelmäßige Plattform zur Information und Diskussion. Dazu kommen Informationen im Internet und gedruckten Publikationen. Die Komplexität der Dokumente ergibt sich aus den Anforderungen der WRRL und der SUP-RL sowie aus der Verteilung der Arbeit auf verschiedene Ebenen (FGE, FGG, Länder)." keine Freistaat Sachsen
SN0017 Beim Gablenzbach wurde ein Abschnitt mitbetrachtet, der über das eigentliche Fließgewässer hinausgeht und die Eigenschaften eines Gewässers nicht erfüllt. Die tatsächliche Fließstrecke des Gablenzbaches wird mit mehr als 5 km eingeschätzut und liegt damit noch im Bereich der für die Einbeziehung maßgeblichen Größenordnung. Der Gablenzbach hat eine Gesamtlänge von mehr als 9 km. Er verläuft im Stadtgebiet Chemnitz auf einer Länge von ca. 3 km in einem geschlossenen Gewölbe. U.a. aufgrund dieser Veränderungen durch den Menschen wurde der Wasserkörper als erheblich verändert ausgewiesen. Die WRRL bietet keine Möglichkeiten, den überbauten Teil des Gablenzbachs aus dem Regime der WRRL zu entfernen. keine Freistaat Sachsen
SN0017 Der Wiesenbach erfüllt mit etwas über 5 km Fließlänge ebenfalls die Voraussetzungen für die Betrachtung als eigenständiger Wasserkörper. Es handelt sich dabei um einenZufluss im oberen Bereich des Kappelbaches, der in der Größenordnung und Bedeutung dem parallel verlaufenden Unritzbach vergleichbar ist. Zwar ist der Unritzbach nicht ebenfalls als Wasserkörper enthalten, aus den zeichnerischen Darstellungen ist aber die Einbeziehung in den Wasserkörper des Kappelbaches ersichtlich. Der Wiesenbach (DESN_5418922) im Stadtgebiet Chemnitz wurde als Fließgewässer-Wasserkörper ausgewiesen. Der Unritzbach ist Teil des Wasserkörpers Kappelbach. keine Freistaat Sachsen
SN0017 "Die Untersuchungen der allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter weisen für alle erheblich veränderten Wasserkörper in der Stadt Chemnitz Überschreitungen der Orientierungswerte bei mindestens einem Parameter aus. Es ist aber nicht ersichtlich, um welche Parameter es sich im Einzelfall handelt. Da in den vorliegenden Tabellen nur ausgewählte Parameter enthalten sind, können grundsätzlich auch Belastungen bei weiteren, im Einzelnen nicht aufgeführten Parametern nicht ausgeschlossen werden. Die Kenntnis der genauen Einzelergebnisse ist auch wesentlich für eine Zuordnung eventueller verursachender Altlastenstandorte. " Die zur Einstufung der OWK herangezogenen Daten befinden sich im Datenaustausch im FIS OWMN bzw. im Internet unter http://www.umwelt.sachsen.de/de/wu/umwelt/lfug/lfug-internet/wasser.html im Bereich „Oberflächengewässer – Analysenwerte zur Beschaffenheit“. Mit Hilfe der interaktiven Karte können Sie die Messstellenkennzahl (MKZ) für den Sie interessierenden Bereich ermitteln. Damit können die Angaben nachvollzogen werden. keine Freistaat Sachsen