Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0010
einzelford In den Informationsveranstaltungen ist in den Vorträgen immer wieder bekundet und in den Dokumenten an unterschiedlichen Stellen direkt oder indirekt angesprochen worden, dass die Umsetzung der WRRL in kooperativer Weise erfolgen soll und nicht zu neuen Belastungen für die Betriebe führen wird. Diese Grundsätze sollten den Dokumenten als politischer Wille der Staatsregierung in kurzer und prägnanter Form als Präambel vorangestellt werden. Bei den Bewirtschaftern würde ein solcher Schritt zu deutlich mehr Akzeptanz der Umsetzung der WRRL führen. (s. Rahmenvereinbarung NRW)
bewertung Die zitierte Präambel der Rahmenvereinbarung in NRW ist eine von vielen Möglichkeiten, um die politische Willensbekundung des Gesetzgebers auszudrücken. Der Freistaat Sachsen hat sich dazu entschieden, durch seinem konzeptionellen Ansatz die Akzeptanz der vorgesehen Maßnahmen zu unterstützen. Grundsätzlich kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass durch eine Verschärfung des allgemeinen Fachrechtes (z.B. DüV) neue Anforderungen auf den Landwirt zukommen können.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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