Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-GS0030 Kap. 5.1 d): […] es fehlt eine Aussage über die zusätzlichen Wasserverluste, die Infolge der Verdunstung aus den großen Wasserflächen der neuen Tagebauseen entstehen. Diese Verdunstung erfordert nach der Flutung der Tagebaurestlöcher, zumindest bei den großen Seen, eine weitere Wasserüberleitung zur Deckung der Verdunstungsverluste. [...] Die vollständige Berücksichtigung der Bergbaufolgeseen im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm erfolgt nach der Fertigstellung der Gewässer und nach der weitgehenden Erfüllung der Auflagen der wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlüsse. Ergänzung der Ausführungen zu Bergbaufolgeseen in Kap. 5.1 d), wiefolgt: "Die vollständige Berücksichtigung der Bergbaufolgeseen im Bewirtschaftungsplan und im Maßnahmenprogramm erfolgt erst nach der Fertigstellung der Gewässer und nach der weitgehenden Erfüllung der Auflagen der wasserrechtlichen Anforde-rungen in den Planfeststellungsbeschlüssen. In Bergbaufolgeseen, deren Fertig-stellung in absehbarer Zeit erwartet wird, erfolgt bereits ein begleitendes Monito-ring nach WRRL zur Ermittlung des ökologischen Potenzials." FGG Elbe
BP-GS0030 Kap. 5.2.2 - Aussage zur Fristverlängerung: Es erscheint etwas unlogisch eine Fristverlängerung für Oberflächenwasserkörper zu beantragen, bei denen keine technische Lösung vorhanden ist. Diesen Anteil der Wasserkörper sollte man aus der Statistik herausnehmen. Hier sind Fälle gemeint, in denen nach aktuellem Stand der Technik noch keine Lösung vorliegt, in Zukunft jedoch Lösungen entwickelt werden können. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Anpassung der Ausführungen zur technischen Unmöglichkeit in Kap. 5.2.2, S. 90 wie folgt: "Technische Unmöglichkeit liegt u.a. in solchen Fällen vor, in denen [ERGÄNZUNG:] derzeit keine technische Lösung vorhanden ist, […]" FGG Elbe
BP-GS0030 Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Bewirtschaftungsplans Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
BP-GS0036 Kap. 5: […] Wir halten es für dringend erforderlich, dass der Begriff des ordnungsgemäßen Wasserabflusses, wie er in § 28 Wasserhaushaltsgesetz sowie im Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt enthalten ist, an vorrangiger Stelle in den Bewirtschaftungsplan aufgenommen wird. [...] Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Die Abwägung unterschiedlicher Belange erfolgt im Einzelfall unter Beteiligung der Betroffenen auf der Ebene der Bundesländer und ist nicht Gegenstand des Bewirtschaftungsplans. - FGG Elbe
BP-GS0036 Im Bezug auf die Gewässerunterhaltung finden sich im Bewirtschaftungsplan problematische Erwähnungen wie die Feststellung, dass im Zuge der Verbesserung der Gewässerstrukturen die Gewässerunterhaltung künftig reduziert werden und stärker ökologisch verträglich sein müsse. Dies kann aber so abstrakt nicht behauptet werden. Vielmehr wäre zu formulieren, dass bei Bedarf zur Erreichung oder Erhaltung der Bewirtschaftungsziele auch eine Änderung der Gewässerunterhaltung in Frage kommen könnte. [...] Die beschriebenen "problematische Erwähnungen in Bezug auf die Gewässerunterhaltung" sind nach Prüfung der Inhalte des Bewirtschaftungsplanes nicht ersichtlich. - FGG Elbe
BP-GS0044 Die inhaltlichen Aussagen der ausgelegten Unterlagen sind aufgrund der Maßstäblichkeit und des Grades der inhaltlichen Generalisierung allgemeiner Natur, […] so dass ein Erkennen räumlicher und inhaltlicher Betroffenheit für Gewässerbenutzer oder Anlieger nicht oder nur abstrakt möglich ist. Die Anforderungen an den Bewirtschaftungsplan definieren sich aus der WRRL. Eine entsprechende Präzisierung des Bewirtschaftungsplans ist aufgrund des programmatischen Charakters für jeden Einzelstandort nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. - FGG Elbe
BP-GS0044 Eine inhaltliche Reflexion der in den Unterlagen enthaltenen fachlichen Aussagen und Bewertungen ist häufig nicht durchführbar, weil die zugrunde liegende Datenbasis unbekannt ist. So sind die Bewertungsergebnisse zum Zustand der Grundwasserkörper […] von dem Ergebnis abweichend , welches am Ende der weitergehenden Beschreibung (2005) nach fachlicher Abstimmung mit den damals zuständigen Behörden [...] erreicht worden ist. Die konkreten Datengrundlagen werden bei den zuständigen Behörden der Bundesländer vorgehalten und stehen im allgemeinen zur Einsicht zur Verfügung. - FGG Elbe
BP-GS0044 Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Bewirtschaftungsplans Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. - FGG Elbe
BP-GS0022 Die Bewertung der Oberflächengewässer anhand der Parameter Biologie, allg. physikalische Parameter und Gewässerstruktur kann nicht explizit nachvollzogen werden. Detaillierte Angaben zu den einzelnen Gewässerabschnitten wurden in den vorliegenden Unterlagen nicht untersetzt. Ein definiertes Handeln kann aus den aufgelisteten Maßnahmen nicht abgeleitet werden. Ohne zusätzliche vertiefende Untersuchungen sind konkrete Maßnahmen nicht planbar. Die Bewertung des Zustands der Oberflächengewässer erfolgte gemäß Anhang V der WRRL. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die in der Stellungnahme dargestellten Belange haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Betroffenen und die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
BP-GS0084 Das zur Anhörung ausliegende Material ist sehr umfangreich, neben der nationalen und internationalen Betrachtung des Flusseinzugsgebietes Elbe sind gerade die regionalen und lokalen Aspekte der künftigen Bewirtschaftung nur sehr unscharf abgebildet. Ein Bezug zwischen Maßnahmeplanung und Wasserkörper ist ohne zusätzliche, erläuternde Informationen nicht herzustellen. Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Eine entsprechende Präzisierung des Bewirtschaftungsplans ist aufgrund des programmatischen Charakters für jeden Einzelstandort nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Die von der EU-Kommission geforderten Daten werden soweit erforderlich bereitgestellt. - FGG Elbe
BP-GS0084 [...] gehen wir davon aus, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht mit der formalen Anhörung zum Bewirtschaftungsplan / Maßnahmeprogramm beendet ist, sondern künftig eine kontinuierliche Größe im weiteren Umsetzungsprozess der WRRL sein wird, auch über den Zeitraum des 1. Bewirtschaftungsplans hinaus. In diesen Prozess möchten sich die [...] aktiv einbringen, ihr umfangreiches technisches Know-how zur Verfügung stellen sowie die engere Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden ausbauen. "Die Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung orientieren sich an den Grundsätzen der WRRL und der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter. Gemäß Artikel 14 WRRL ist zur Aufstellung der Bewirtschaftungspläne ein dreistufiges Anhörungsverfahren vorgesehen. Auch im zukünftigen Prozess wird es weitere Möglichkeiten zur Beteiligung am Umsetzungsprozess der WRRL geben." - FGG Elbe
BP-GS0084 Hydromorphologie und Durchgängigkeit der Oberflächengewässer: […] denn die Wiederherstellung natürlicher Gewässerstrukturen wirkt sich langfristig auch auf die biologische und chemischen Gewässerqualität aus und ist damit nachhaltig. Diese Prozesse und deren langfristige Wirkung, sind in der Gewässerbilanzmodellierung mit abzubilden, und in die Maßnahmenbewertung einzubeziehen. Für die Abschätzungen der langfristigen Wirkungen von Maßnahmen gibt es verschiedene Modellansätze. Die Auswirkungen wiederhergestellter Gewässerstrukturen zu bilanzieren ist mit hohen Unsicherheiten verbunden, da natürliche Systeme erheblichen Schwankungen, z.B. bedingt durch Meteorologie, unterliegen. Die Bewertungsverfahren für die biologischen Qualitätskomponenten sind in der Regel scharf genug, um signifikante Veränderungen auch im positiven Sinne zu erfassen. - FGG Elbe
BP-GS0084 Signifikante stoffliche Belastungen - Nährstoffe: Für die Punktquellen Misch- und Regenwassereinleitungen, Kleinkläranlagen und Großklärwerke erwartet das stellungnehmende Unternehmen detaillierte Bilanzierungen der Frachteinträge unter Einbeziehung der im Gewässer ablaufenden Retentions- und Rücklösungsprozesse. [...] "Die Bewirtschaftung der Gewässer zur Reduzierung der Binnen- und Meereseutrophierung erfolgt auf der Grundlage der Signifikanz der Eintragspfade im Abgleich zu den für einen guten ökologischen Zustand anzustrebenden Nährstoffkonzentrationen. Zur Bilanzierung der pfadspezifischen Nährstoffeinträge stehen verschiedene Berechnungs- und Bilanzierungsverfahren zur Verfügung, die in Abhängigkeit der Datenlage und Gebietsgröße zum Einsatz kommen. Die Ermittlung raum- und typspezifischer Zielkonzentrationen für Phosphor und Stickstoff ist noch Gegenstand laufender Forschungsprojekte. Die gewässerökologischen Effekte und Wirksamkeit weitergehender Maßnahmen werden durch geeignete Methoden und Werkzeuge unter Einbeziehung sozioökomischer Daten nachgewiesen." - FGG Elbe
BP-GS0060 [...] Naturgemäß kann für dieses große Gebiet der Entwurf diese Maßnahmen nur in sehr abstrakter Art und Weise beschreiben und er enthält somit auch keine Aussagen zu Maßnahmen, die sich konkret auf Berlin beziehen. Dies macht es aber schwierig, die Betroffenheit für die Wirtschaft zu identifizieren und damit insbesondere die zu erwartenden Belastungen zu bewerten. Dies ist problematisch, weil die WRRL einerseits eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung vorschreibt, aber andererseits die jetzt veröffentlichten Berichte und Pläne eine konkrete Bewertung nicht ermöglichen. Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Eine entsprechende Präzisierung des Bewirtschaftungsplans ist aufgrund des programmatischen Charakters für jeden Einzelstandort nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Informationen zur Durchführung konkreter Maßnahmen können über die Landesbehörden eingeholt werden. - FGG Elbe
BP-GS0060 Für die FGE Elbe wurde ein schlechterer Gewässerzustand als erwartet festgestellt und dies, obwohl in der Vergangenheit umfangreiche Investitionen zur Gewässergüteverbesserung getätigt wurden. [...] Leider werden aber keine konkreten Zahlen benannt, sondern an dieser Stelle nur auf EU-Förderprogramme bzw. auf den Aspekt der kostendeckenden Wasserdienstleistungen verwiesen. Aber nur mit der Benennung konkreter Maßnahmen und Kosten besteht für die Unternehmen Planungssicherheit. Der Bewirtschaftungsplan der FGG Elbe stellt eine Zusammenfassung einer sehr heterogenen Struktur dar. Die konkrete Planung und Umsetzung von Maßnahmen erfolgt auf Länderebene. Die Finanzierung erfolgt zum größten Teil aus Haushaltsmitteln bzw. aus Sonderabgaben. Insofen wurde der Bewirtschaftungsplan so knapp und klar formuliert, wie es unter den gegebenen Rahmenbedingungen möglich ist. - FGG Elbe