Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0027 Die Finanzierung von Maßnahmen aus dem Beitragsaufkommen der Unterhaltungsverbände ist nicht möglich und vertretbar. Daher sind 100%ige Fördermöglichkeiten zu entwickeln. "Für die Unterhaltungspflichtigen wird eine Förderung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung möglich. Im Einzelnen handelt es sich um Maßnahmen wie den Rück- bzw. Umbau von Anlagen in und am Gewässer, die Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerbettführung, die Verbesserung des Wasserrückhaltes in der Landschaft oder die Anlage von Gewässerentwicklungsflächen. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0029 Für das Anlegen von Gewässerschutzstreifen (auf Ackerflächen, welche bis zum Böschungsrand reichen) ist eine Entschädigung der Ackereigentümer erforderlich. Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei, wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. . Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0029 Die Durchführung einer dauerhaft konservierenden Bodenbearbeitung ist nur möglich, wenn weiterhin Totalherbizide zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden können. Der Einsatz von Herbiziden zur Unkrautbekämpfung kann im Zusammenhang mit der Durchführung einer dauerhaft konservierenden Bodenbearbeitung erforderlich sein. Der Einsatz von Herbiziden darf allerdings nur im Rahmen der Zulassungsbedingungen und Anwendungsvorschriften erfolgen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0028 Beseitigung von Unstimmigkeiten in Kartenteilen und Anliegen des Bewirtschaftungsplans - siehe Text Stellungnahme Neben den in den Karten 3.1 bis 3.4 dargestellten Schadstoffgruppen geht auch Nitrat (nicht als separate Karte im BP ausgewiesen) in die Gesamtbewertung des chemischen Zustandes ein. Die Karte .3 stellt daher nicht ausschließlich die Zusammenfassung der Karten 3.1 bis 3.4 dar sondern beinhaltet noch zusätzliche Informationen zu weiteren Schadstoffen. Alle Karten zum BP sind in der FGG abgestimmt. Es ist nicht möglich, alle Sachverhalte als separate Karte darzustellen. Die Karten im Anhang des BP stellen kleinmaßstäbige Übersichtskarten dar. Bei einem Maßstab von 1:500.000 (B-Ebene) sind nur generalisierte Informationen darstellbar. Zudem bedingen die datentechnischen Vorgaben für die Berichterstattung, dass alle zu einem Oberflächenwasserkörper zusammengefassten Gewässer und Gewässerabschnitte immer identisch dargestellt werden müssen (Gesamtbewertung für den gesamten OWK). Daher sind innerhalb eines OWK in natura abweichende Bewertungen für Teilabschnitte der einzelnen Gewässer auf den Übersichtskarten (Berichtsebene) nicht separat darstellbar, auch wenn auf Arbeitsebene die realen Verhältnisse betrachtet werden.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0028 Verbesserung Hydromorphologie als überregionales Umweltziel spiegelt sich in Maßnahmeplanung Sachen-anhalts nicht adäquat wieder. Wenn Umsetzgung von Maßnahmen vom Ergebnis der Gewässerentwicklungskonzepte abhängt, wie und wann erfolgt dann deren öffentliche Anhörung? Aushöhlung, Beteiligungsrechte? Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange analysiert und berücksichtigt. Insofern ist eine Aushöhlung der Beteiligungsrechte nicht feststellbar. Vielmehr werden umfassende Beteiligungsmöglichkeiten durch das Land angeboten, die bereits in der Planungsphase greifen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0028 Maßnahmenprogramm spiegelt Anlage von Gewässerrandstreifen als wichtigste Maßnahme zum Schutz der Gewässergüte nicht ausreichend wieder. Zusammenspiel mit morphologischen Verbesserungen ist zu beachten. "Die Maßnahme ist im Maßnahmenprogramm vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt im ersten Bewirtschaftungszeitraum (2009-2015) überwiegend in prioritäten Gewässern freiwillig und einvernehmlich. Weitere Maßnahmen für die übrigen Gebiete werden für die nächsten Bewirtschaftungszeiträume vorgesehen, sollte sich im Rahmen des Erfolgsmonitorings herausstellen, dass mit den getroffenen Maßnahmen die Umweltziele nicht erreicht werden. Die Beantragung und Gewährung von Zuwendungen in nicht prioritären Räumen wird dabei nicht ausgeschlossen. Dies trifft insbesondere auf die Möglichkeit zur Anlage von Blühstreifen zu. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0028 Maßnahmen zur Sanierung der Spittelwasserniederung (in Sedimentschichten eingeleitete akkumulierte Schadstoffe, die öberflächennah dem Hochwasseraustrag preisgegeben sind) sollte zwingend aufgenommen werden. Der Einwand wird aufgegriffen. Obwohl im Rahmen des ÖGP Bitterfeld große Anstrengungen wie Abstromsicherungen und Sanierungen von Altablagerungen und Altstandorten unternommen wurden, konnten noch nicht alle Eintragspfade unterbunden werden. Weitere Maßnahmen sind erforderlich. Dies schließt auch die Erarbeitung eines Sedimentmanagementkonzeptes ein, welches insbesondere den partikulären Schadstoffaustrag sowie Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der von kontaminierten Sedimenten ausgehenden Gefährdung der Bewirtschaftungsziele betrachtet.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0028 Verbesserung des Grundwassermanagements im Spittelwasserbereich (es ist nicht gelungen, kontaminierte GW vollständig. daran zu hindern, ins Spittelwassereinzugsgebiet zu sickern) Der Einwand wird aufgegriffen. Obwohl im Rahmen des ÖGP Bitterfeld große Anstrengungen wie Abstromsicherungen und Sanierungen von Altablagerungen und Altstandorten unternommen wurden, konnten noch nicht alle Eintragspfade unterbunden werden. Weitere Maßnahmen sind erforderlich. Dies schließt auch die Erarbeitung eines Sedimentmanagementkonzeptes ein, welches insbesondere den partikulären Schadstoffaustrag sowie Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der von kontaminierten Sedimenten ausgehenden Gefährdung der Bewirtschaftungsziele betrachtet.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0028 ausreichende Maßnahmen zur Problemlösung Altlasten an den Quellen (Deponien) installieren (Spittelwasser) Obwohl im Rahmen des ÖGP BTF große Anstrengungen wie Abstromsicherung und Sanierung von Altablagerungen+Altstandorten unternommen werden, konnten noch nicht alle Eintragspfade unterbunden werden. Weitere Maßnahmen sind erforderlich. Die Maßnahmen des Landes werden weiterhin fortgesetzt. Das schließt auch Quellensanierungen ein.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0031 "kein Bezug zur Anhörung Bewirtschaftsplan/Maßnahmenprogramm/Strategische Umweltprüfung; Hinweis auf aus Sicht des Stellungnehmers nicht durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen (Planfeststellungsverfahren Sanierung Kühnauer See, Planfeststellungsverfahren Flugplatzentwässerung)" Die Hinweise beziehen sich auf Vorhaben, die nicht Gegenstand der Maßnahmenprogramme oder Bewirtschaftungspläne sind. Den Hinweisen wird daher gesondert nachgegangen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0032 Der Einstufung des Rammelsbachs und der Stimmecke als natürliche Gewässer wird widersprochen. Die Gewässer sind durch Meliorationsmaßnahmen verändert und dienen Dränagesystemen als Vorfluter. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter des Rammelsbachs als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt, der der Stimmecke in erheblich veränderter Wasserkörper geändert.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0032 Die Gräben Schneibecke, Langer Graben, Rothebach, Pfingstangergraben., Ochsenbach (EG Ilse und des Großen Graben) dienen als Vorfluter für angrenzende landwirtschaftliche Flächen. Alle dieses Niveau verändernden Maßnahmen haben Vernässungen zur Folge und werden abgelehnt. Die Gewässer im Großen Bruch sind gegenwärtig kein Schwerpunkt der Gewässerentwicklung. Für einzelne sinnvolle gewässermorphologische Maßnahmen werden Nutzerinteressen im Planungsprozeß berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0032 Für Maßnahmen, die über die Einhaltg. DüVo und Einhaltg. Abfallrecht hinausgehen, müssen Ertragsdefizite ausgeglichen werden. Anlage von Habitaten darf (Keine Vorschläge) nicht behindern, deren Pflege muss finanziell und personelle abgesichert werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0033 Maßnahme Nr. 33 "Umsetzung und Aufrechterhaltung von spez. Wasserschutzmaßnahmen in Trinkwasserschutzgebieten sollte für die Rappbodetalsperre und ihr Einzugsgebiet aufgenommen werden, da es Anzeichen für negegative Verändererungen der Qualität des der Talsperre zufließenden Wassers gibt. Der chemische Zustand und das ökologische Potenzial des Oberflächenwasserkörpers "Talsperre Rappbode" wurden nach den Maßstäben der WRRL mit "gut" bewertet. Die Aufnahme von Maßnahmen in das Maßnahmenprogramm ist daher zunächst nicht erforderlich. Der Hinweis wird dennoch aufgegriffen und dem zuständigen Landkreis sowie dem Talsperrenbetrieb zur Umsetzung vorgeschlagen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0034 Überprüfung der Ausweisung der Gewässer SAL18OW1-00 (Kalbkebach) und SAL18OW10-10 (Deersheimer Aue). Es wird die Auffassung vertreten, dass dies HMWB sind. Die OWK`s mit den korrekten Bezeichnungen SAL18OW10-00 (Deersheimer Aue) und SAL18OW11-00 (Kalbkebach) wurden als HMWB eingestuft   Land Sachsen-Anhalt