Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP_MP_ST0028 |
einzelford | Beseitigung von Unstimmigkeiten in Kartenteilen und Anliegen des Bewirtschaftungsplans - siehe Text Stellungnahme |
bewertung | Neben den in den Karten 3.1 bis 3.4 dargestellten Schadstoffgruppen geht auch Nitrat (nicht als separate Karte im BP ausgewiesen) in die Gesamtbewertung des chemischen Zustandes ein. Die Karte .3 stellt daher nicht ausschließlich die Zusammenfassung der Karten 3.1 bis 3.4 dar sondern beinhaltet noch zusätzliche Informationen zu weiteren Schadstoffen. Alle Karten zum BP sind in der FGG abgestimmt. Es ist nicht möglich, alle Sachverhalte als separate Karte darzustellen. Die Karten im Anhang des BP stellen kleinmaßstäbige Übersichtskarten dar. Bei einem Maßstab von 1:500.000 (B-Ebene) sind nur generalisierte Informationen darstellbar. Zudem bedingen die datentechnischen Vorgaben für die Berichterstattung, dass alle zu einem Oberflächenwasserkörper zusammengefassten Gewässer und Gewässerabschnitte immer identisch dargestellt werden müssen (Gesamtbewertung für den gesamten OWK). Daher sind innerhalb eines OWK in natura abweichende Bewertungen für Teilabschnitte der einzelnen Gewässer auf den Übersichtskarten (Berichtsebene) nicht separat darstellbar, auch wenn auf Arbeitsebene die realen Verhältnisse betrachtet werden. |
begruendung | |
bewertetdurch | Land Sachsen-Anhalt |