Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SN0083 "HGRD-BP: K 5.4.3. Tab.5-6, S. 128 Die Tabelle ist falsch, da sie ohne Fußno-ten übernommen wurde. So ist nicht plau-sibel, wieso für eine gute Badegewässer-qualität mehr E.coli enthalten sein dürfen, als bei ausreichender Qualität. Hinweise auf Percentile ergänzen." Zustimmung Fußnote zur Tabelle wurde ergänzt Freistaat Sachsen
SN0083 "HGRD-BP: K 5.5.4, S. 136 Hier ist das Ziel, vor allem eine dynamische Wildbettabgabe zu gewährleisten, die soweit als mög-lich dem natürlichen Abflussregime des Fließgewässers entspricht. --> Ändern: Hier ist da Ziel, eine dynamische Wildbett-abgabe zu ermöglichen, die, soweit dies den Nutzungen der TS nicht entgegen-steht, dem natürlichen Abflussregime des Fließgewässers entspricht. " Zustimmung Ergänzungsvorschlag wurde sinngemäß mit in den Text integriert. Freistaat Sachsen
SN0083 "HGRD-BP: K. 7.4 , S. 160 Es werden bereits jährlich benötigte Mittel für die Umsetzung der Maß-nahmeprogramme in Höhe von 146 Mio. € (Zeitraum 2010 bis 2027) ausgewiesen. --> Auf welchen Grundlagen und Schätzungen beruhen diese Kostenangaben?" Zustimmung "Ergänzung: Quelle: unveröffentlicht „Vorläufige Kostenschätzung zur Umsetzung der Maßnahmenprogramme der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen“, Betrachtungszeitraum: 2010 bis 2027, LfULG 2009 " Freistaat Sachsen
SN0083 "Die HMWB Einstufung nach unter-schiedlichen Methoden sollte hier ex-plizit erwähnt werden, um qualitative Unterschiede bei der Zieldefinition und der Maßnahmenplanung nachvollzie-hen zu können. Eine bundeseinheitli-che Vorgabe muss im nächsten Be-wirtschaftungsplanzyklus angestrebt werden, um die Vergleichbarkeit ( z.B. zur Wirkung ergriffener Maßnahmen, zum Umsetzungsstand usw.) bundes-landübergreifend zu gewährleisten. Ergänzung Textpassage: Die Einstufung der Wasserkörper als HMWB erfolgte nach länderspezifischen methodischen Vorgaben. " Zustimmung Ergänzung zum Text Freistaat Sachsen
BP-HH0018 Eine Einrichtung „runder Tische“ zu Fragen der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes kann nur zum Ziel führen, wenn alle Betroffenen – auch die potentiell betroffenen Unternehmen vor Ort – eingeladen werden und die Themen zielgerichtet und ergebnisoffen diskutiert werden können. Zustimmung   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0019 Unternehmerische Entscheidungen für neue Investitionen auf dem Gebiet der EU müssen gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten möglich sein. Zustimmung   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Neue Investitionen in Europa müssen planbar sein und dürfen nicht dauerhaft verhindert werden, auch unabhängig von den wirtschaftlich schwierigen Zeiten der Finanzkrise. Zustimmung   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Die konkreten Ziele des BWP für die Flussgebietseinheit Elbe müssen vor Beginn des Verfahrens bekannt sein. Zustimmung   Freie und Hansestadt Hamburg
SN0083 "Es ist deshalb notwendig, dass bei der Aufstellung der BWP und MAP vorhandene Planungen, wie die sächsischen Hochwasserschutzkonzepte (HWSK) angemessen berücksichtigt werden. Sollten nach Einschätzung des LfULG die HWSK im Wesentlichen WRRL- konform sein, muss das an geeigneter Stelle in den BWP, MAP, UB oder Hintergrunddokumenten erwähnt werden. Ist die WRRL- Konformität nicht gegeben, sind für die betroffenen OWK bereits jetzt entsprechende Ausnahmerege-lungen (z.B. weniger strenge Umweltziele) ins Auge zu fassen. Das wäre auch ein deutliches Zeichen für Genehmigungsbehörden, wenn es künftig darum geht, entsprechende Bauvorhaben zuzulassen. Die Bewirtschaftungspläne sollten auch eine deutliche Klarstellung enthalten, dass es Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes gibt, die nicht der Zielerreichung der WRRL im Sinne einer Verbesserung dienen. Ein Teil der HWSK-Maßnahmen (bspw. Deicherhöhung und -sanierung) ze-mentieren eher die bereits vorhandenen Veränderungen der Gewässerstruktur und damit den mögli-cherweise schlechten Zustand des Gewässers. Der Bau neuer Hochwasserschutzanlagen verursacht zudem neue hydromorphologische Veränderungen, die von Ausnahmen abgesehen, nicht zu einer Verbesserung des ökologischen Zustandes führen. Die mit Neubauvorhaben verbundenen Aus-gleichs- und Ersatzmaßnahmen führen in der Gesamtbilanz ebenfalls nicht zu einer Verbesserung des Zustands, da lediglich unvermeidbare Eingriffe (d.h. Verschlechterungen) an anderer Stelle ausgegli-chen werden. " Zustimmung: Ergänzung Textkapitel sinnvoll Ergänzung neues Kapitel 5.7 im sächsischen Hintergrunddokument zum Bewirtschaftungsplan. Freistaat Sachsen
SN0085 Ohne zusätzliche finanzielle Zuwendungen des Freistaates Sachsen sind die erforderlichen Maßnahmen in den Sektoren Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Altlastensanierung und Gewässerausbau und –entwicklung unmöglich alleine von den Gemeinden zu bewältigen. Das Maßnahmeprogramm sollte deshalb um entsprechende Aussagen erweitert werden. Zuständigkeiten sind geregelt. In welchem Ausmaß zusätzliche Planungen zur Umsetzung erfolgen können, muss im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen geklärt werden. keine Freistaat Sachsen
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 8: Forderung nach einer längst überfälligen und unerlässlichen umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung zur Umsetzung der WRRL in Hamburg, die über eine Information und Anhörung deutlich hinausgeht; Begründung: Bisher wurden interessierte Stellen zum Umsetzungsprozess der WRRL in Hamburg nur unzureichend informiert, geschweige denn beteiligt. Hinweis auf geforderte Öffentlichkeitsbeteiligung durch LAWA und Common Implementation Strategy (CIS), EU Kommission. Zusätzlich zu den eingerichteten AG (Nord, Süd, TES) wurden Anhörungsveranstaltungen am 29.04. und 06.05.2009 für Maßnahmenplanung der innerhamburgischen OWK durchgeführt. Einsicht in die Unterlagen durch Zusendung einer CD mit vorliegendem Datenmaterial wurde gewährt; Gewässerführungen für Bevölkerung und interessierte Öffentlichkeit mit Informationen zu Zustand, Maßnahmen, WRRL, etc. wurden durchgeführt. Die Zugänglichkeit der Überwachungsergebnisse ist in Vorbereitung.   Freie und Hansestadt Hamburg
SN0095 Der OWK Zschampert ist von natürlicher Wasserkörper entsprechend der Bestandsaufnahme zu erheblich veränderter Wasserkörper in den Anhörungsunterlagen neu eingestuft worden. Der Zschampert ist nur in der Qualitlitskomponente Fische als schlecht eingestuft, die anderen Qualitatskomponenten sind mit der Einstufung mäßig nur eine Stufeunter dem guten Zustand. Der OWK Zschampert ist als natürlicher Wasserkörper einzustufen. Ähnlich wie der OWK Weiße Elster-9 wurde auch der Zschampert teilweise aus Gründen der Erschließung von Braunkohleabbaugebieten verlegt. Dies resultiert in hydromorphologische Veränderungen, die durch die Gewässerstrukturkartierung belegt sind, die voraussichtlich dazu führen, dass der OWK den guten ökologischen Zustand nicht erreichen wird, da bestimmte notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Hydromorphologie nicht durchführbar sind. An der Einstufung als HMWB wird festgehalten. Eine Aktualisierung der Einstufung kann in Vorbereitung der Erstellung des 2. Bewirtschaftungsplans erfolgen. keine Freistaat Sachsen
SN0083 "HGRD-BP: K 1.1.2.2; S. 27 ""…. 50 % der Fließlänge….."" --> Änderung: ..50 % der Fließlänge bei OWK mit einer Länge unter 15 km bzw. 20% der Fließlänge bei OWK mit Längen ? 15 km. " Änderung der Ausweisungsregeln zurzeit nicht erforderlich. keine Freistaat Sachsen
BE0010 PR-Strategie entwickeln, breite Kreise der Bevölkerung ansprechen, Massenmedien, Werbung nutzen, Fahrplan für weitere Öffentlichkeitsbeteiligung vorlegen Öffentlichkeitsarbeit wird umfassend prktiziert; an einer ständigen Verbesserung und Optimierung der Öffentlichkeitsarbeit wird gearbeitet - Land Berlin