Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0083
einzelford "Es ist deshalb notwendig, dass bei der Aufstellung der BWP und MAP vorhandene Planungen, wie die sächsischen Hochwasserschutzkonzepte (HWSK) angemessen berücksichtigt werden. Sollten nach Einschätzung des LfULG die HWSK im Wesentlichen WRRL- konform sein, muss das an geeigneter Stelle in den BWP, MAP, UB oder Hintergrunddokumenten erwähnt werden. Ist die WRRL- Konformität nicht gegeben, sind für die betroffenen OWK bereits jetzt entsprechende Ausnahmerege-lungen (z.B. weniger strenge Umweltziele) ins Auge zu fassen. Das wäre auch ein deutliches Zeichen für Genehmigungsbehörden, wenn es künftig darum geht, entsprechende Bauvorhaben zuzulassen. Die Bewirtschaftungspläne sollten auch eine deutliche Klarstellung enthalten, dass es Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes gibt, die nicht der Zielerreichung der WRRL im Sinne einer Verbesserung dienen. Ein Teil der HWSK-Maßnahmen (bspw. Deicherhöhung und -sanierung) ze-mentieren eher die bereits vorhandenen Veränderungen der Gewässerstruktur und damit den mögli-cherweise schlechten Zustand des Gewässers. Der Bau neuer Hochwasserschutzanlagen verursacht zudem neue hydromorphologische Veränderungen, die von Ausnahmen abgesehen, nicht zu einer Verbesserung des ökologischen Zustandes führen. Die mit Neubauvorhaben verbundenen Aus-gleichs- und Ersatzmaßnahmen führen in der Gesamtbilanz ebenfalls nicht zu einer Verbesserung des Zustands, da lediglich unvermeidbare Eingriffe (d.h. Verschlechterungen) an anderer Stelle ausgegli-chen werden. "
bewertung Zustimmung: Ergänzung Textkapitel sinnvoll
begruendung Ergänzung neues Kapitel 5.7 im sächsischen Hintergrunddokument zum Bewirtschaftungsplan.
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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