Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0128 Aus Maßnahmearten in Koordinierungsräumen und Planungseinheiten des Maßnahmenprogramm ist nicht zu erkennen, welche konkreten Maßnahmen an welchen Standorten durchgeführt werden sollen. "Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung insbesondere für linien- und flächenhafte Maßnahmen. Deshalb werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0131 Maßnahmenprogramm ohne definierte und ausreichend geplante Maßnahmen, es fehlen konkrete Ortsbezeichnungen. "Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung insbesondere für linien- und flächenhafte Maßnahmen. Deshalb werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0067 Unternehmer fordert Konkretisierung der Maßnahmen in ihrer räumlichen Anwendung. "Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung insbesondere für linien- und flächenhafte Maßnahmen. Deshalb werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0081 Für alle Maßnahmenarten muss erkennbar werden, welche konkreten Maßnahmen an welchen Standorten durchgeführt werden sollen. "Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung insbesondere für linien- und flächenhafte Maßnahmen. Deshalb werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0239 Konkretisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen erforderlich "Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung insbesondere für linien- und flächenhafte Maßnahmen. Deshalb werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0111 Die vorgeschlagenen Maßnahmen brauchen eine Konkretisierung ihrer räumlichen Anwendung, der inhaltlichen Ausgestaltung, der terminlichen Geltung und der Finanzierung. "Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung insbesondere für linien- und flächenhafte Maßnahmen. Deshalb werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die dann genauere Angaben beinhalten. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Danach ist auch eine terminliche Einordnung denkbar. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0136 Im Rahmen der Umsetzung ist so schnell wie möglich eine angemessene Finanzierungsplanung vorzunehmen. Staatlichen Förderungen ist ein wichtiger Platz einzuräumen, Förderrichtlinie sind praktikabel zu gestalten und anzupassen. "Die Finanzierung der Umsetzung des Maßnahmenprogramms erfolgt in Sachsen-Anhalt vorrangig im Rahmen der Landesförderprogramme mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Landes sowie aus der Abwasserabgabe. Altlastenrelevante Maßnahmen werden soweit möglich aus dem Sondervermögen Altlasten finanziert. Eine speziell auf die Umsetzung der WRRL zugeschnittene Anpassung in der Förderung ist im Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums vorgenommen wurden. Demnach wird der Ausgleich von Mehraufwendungen und Einkommensverlusten gefördert, die durch Maßnahmen aus der Umsetzung der WRRL entstehen. Im Einzelnen handelt es sich hier um Freiwillige Gewässerschutzleistungen (Reduzierung Stickstoffsalden) und die Anlage von Blühstreifen. Zuwendungsempfänger sind Landwirte. Gefördert werden außerdem investive wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung. Zuwendungsempfänger sind u.A. Unterhaltungsverbände."   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0066 "Betrifft MEL 06 Oberflächenwasser 19-00 Aktuell ist es nicht möglich, die durch Maßnahmen entstehenden Auswirkungen auf das Unternehmen abzuschätzen. Die Maßnahmen brauchen eine Konkretisierung ihrer räumlichen Anwendungen, der inhaltl ichen Ausgestaltung, terminliche Geltung u. der Finanzierung." "Die Gewässer im Betrachtungsraum MEL06 (MEL06OW19: Flöt- und Mühlengraben) sind derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung. Die derzeitige Maßnahmenplanung ermöglicht in der Regel noch keine exakte Verortung von Maßnahmen. Sofern kleinere Planungen für einzelne Gewässerabschnitte im Betrachtungsraum MEL 06 ( Molmker Bach und die Salzwedeler Dumme) erfolgen, werden die Nutzerinteressen berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0115 Bei der ökologisch orientierten Gewässerbettmodellierung, dem Einbau punktueller Strömungslenker und standortgerechten sowie naturraumtypischen Pflanzungen wird ein Zugriff bzw. Eingriff auf landwirtschaftliche Flächen abgelehnt. "Die Gewässer im Planungsraum SAL06OW05 (Salza) sind derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung. Sofern kleinere Planungen für einzelne Gewässerabschnitte erfolgen, werden die Nutzerinteressen berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0115 Bei der finanziellen Kalkulation der Maßnahme Gehölzpflanzungen ist der regelmäßige Rückschnitt finanziell zu kalkulieren. Es wird abgelehnt, dass der Unterhaltungsverband Träger der Maßnahme sein soll, da dieser die Kosten auf den Einwender abwälzt. "Die Gewässer im Planungsraum SAL06OW05 (Salza) sind derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung. Sofern kleinere Planungen für einzelne Gewässerabschnitte erfolgen, werden die Nutzerinteressen berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0127 Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers: Maßnahmen zur Veränderung der Sohlhöhe bedürfen Planfeststellung; sozioökonomische Betroffenheit ist zu untersuchen "Die Gewässer im Planungsraum SAL06OW05 (Salza) sind derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung. Sofern kleinere Planungen für einzelne Gewässerabschnitte erfolgen, werden die Nutzerinteressen berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0115 Die Entfernung von Verrohrungen gemäß Entwurf des Maßnahmenprogramm Sachsen-Anhalt wird für den Wirtschaftbereich des Einwenders abgelehnt, da die dort bestehenden als Überfahrten über die Gewässer benötigt werden. Finanziell aufwendige Umbauten wären nicht vertretbar. "Die Gewässer im Planungsraum SAL06OW05 (Salza) sind derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung. Sofern kleinere Planungen für einzelne Gewässerabschnitte erfolgen, werden die Nutzerinteressen berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0115 Maßnahme Belassung von Uferabbrüchen sowie Uferschäden im Entwurf des Maßnahmenprogramm Sachsen-Anhalt wird grundsätzlich abgelehnt. Sie darf nur als Maßnahme in der Regel einer Planfeststellung/Genehmigung vollzogen werden. Kein Eingriff in Eigentumsrechte und keine Lasten. "Die Gewässer im Planungsraum SAL06OW05 (Salza) sind derzeit keine Schwerpunktgewässer der Gewässerentwicklung. Sofern kleinere Planungen für einzelne Gewässerabschnitte erfolgen, werden die Nutzerinteressen berücksichtigt. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht freiwillig und die endgültige Auswahl erfolgt einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen der dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Genehmigungsverfahren. "   Land Sachsen-Anhalt
SN0085 Die Auslegungsdokumente mit den dazugehörigen sächsischen Hintergrundpapieren sind aufgrund ihres großen Umfangs, der komplexen Gliederung mit zahlreichen Anlagen sowie des großen Betrachtungsgebietes sehr unübersichtlich. Das Maßnahmeprogramm in der vorgelegten Form definiert eher die zu erreichenden Ziele. Es sind keine Maßnahmen örtlich und fachlich hinreichend konkret abgeleitet. Vor allem für Bürger sind die Unterlagen schwer durchschaubar und kaum zu handhaben. Durch das grobe Betrachtungsraster sowohl im Textteil als auch in den kartographischen Darstellungen ist die konkrete Betroffenheit schon für die Fachmitarbeiter der Landeshauptstadt Dresden schwer erkennbar. Für den Bürger ist sie nahezu unmöglich zu ermitteln. Die im Internet verfügbaren genaueren Themenkarten verlangen zwingend die Verfügbarkeit eines Geoinformationssystems (GIS). GIS ist jedoch selbst in Behörden nicht allgemein verfügbar. Für die meisten Bürger dürfte das ebenfalls ein unlösbares Problem sein. "Die Gliederung der Bewirtschaftungspläne und damit der sächsischen Hintergrunddokumente ist durch die WRRL, Anhang VII vorgegeben. Eine detaillierte vor-Ort-Planung war aufgrund des erheblichen erforderlichen Aufwandes nicht möglich. Die vorliegende Rahmenplanung soll den Maßnahmenbedarf deutlich machen, der in der Umsetzungsphase durch eine weitergehende Detailplanung untersetzt werden soll. Die im Internet verfügbaren interaktiven Themenkarten sind mit Standardsoftware ohne GIS lauffähig." keine Freistaat Sachsen
SN0091 Die Auslegungsdokumente mit den dazugehörigen sächsischen Hintergrundpapieren sind aufgrund ihres großen Umfangs, der komplexen Gliederung mit zahlreichen Anlagen sowie des großen Betrachtungsgebietes sehr unübersichtlich. Das Maßnahmeprogramm in der vorgelegten Form definiert eher die zu erreichenden Ziele. Es sind keine Maßnahmen örtlich und fachlich hinreichend konkret abgeleitet. Vor allem für Bürger sind die Unterlagen schwer durchschaubar und kaum zu handhaben. Durch das grobe Betrachtungsraster sowohl im Textteil als auch in den kartographischen Darstellungen ist die konkrete Betroffenheit schon für die Fachmitarbeiter der Landeshauptstadt Dresden schwer erkennbar. Für den Bürger ist sie nahezu unmöglich zu ermitteln. Die im Internet verfügbaren genaueren Themenkarten verlangen zwingend die Verfügbarkeit eines Geoinformationssystems (GIS). GIS ist jedoch selbst in Behörden nicht allgemein verfügbar. Für die meisten Bürger dürfte das ebenfalls ein unlösbares Problem sein. "Die Gliederung der Bewirtschaftungspläne und damit der sächsischen Hintergrunddokumente ist durch die WRRL, Anhang VII vorgegeben. Eine detaillierte vor-Ort-Planung war aufgrund des erheblichen erforderlichen Aufwandes nicht möglich. Die vorliegende Rahmenplanung soll den Maßnahmenbedarf deutlich machen, der in der Umsetzungsphase durch eine weitergehende Detailplanung untersetzt werden soll. Die im Internet verfügbaren interaktiven Themenkarten sind mit Standardsoftware ohne GIS lauffähig." keine Freistaat Sachsen