Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP_MP_ST0136
einzelford Im Rahmen der Umsetzung ist so schnell wie möglich eine angemessene Finanzierungsplanung vorzunehmen. Staatlichen Förderungen ist ein wichtiger Platz einzuräumen, Förderrichtlinie sind praktikabel zu gestalten und anzupassen.
bewertung "Die Finanzierung der Umsetzung des Maßnahmenprogramms erfolgt in Sachsen-Anhalt vorrangig im Rahmen der Landesförderprogramme mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Landes sowie aus der Abwasserabgabe. Altlastenrelevante Maßnahmen werden soweit möglich aus dem Sondervermögen Altlasten finanziert. Eine speziell auf die Umsetzung der WRRL zugeschnittene Anpassung in der Förderung ist im Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums vorgenommen wurden. Demnach wird der Ausgleich von Mehraufwendungen und Einkommensverlusten gefördert, die durch Maßnahmen aus der Umsetzung der WRRL entstehen. Im Einzelnen handelt es sich hier um Freiwillige Gewässerschutzleistungen (Reduzierung Stickstoffsalden) und die Anlage von Blühstreifen. Zuwendungsempfänger sind Landwirte. Gefördert werden außerdem investive wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung. Zuwendungsempfänger sind u.A. Unterhaltungsverbände."
begruendung
bewertetdurch Land Sachsen-Anhalt

Zurück