Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr einzelford bewertung begruendung bewertetdurch  
BE0010 PR-Strategie entwickeln, breite Kreise der Bevölkerung ansprechen, Massenmedien, Werbung nutzen, Fahrplan für weitere Öffentlichkeitsbeteiligung vorlegen Öffentlichkeitsarbeit wird umfassend prktiziert; an einer ständigen Verbesserung und Optimierung der Öffentlichkeitsarbeit wird gearbeitet - Land Berlin
SN0083 "HGRD-BP: K 1.1.2.2; S. 27 ""…. 50 % der Fließlänge….."" --> Änderung: ..50 % der Fließlänge bei OWK mit einer Länge unter 15 km bzw. 20% der Fließlänge bei OWK mit Längen ? 15 km. " Änderung der Ausweisungsregeln zurzeit nicht erforderlich. keine Freistaat Sachsen
SN0095 Der OWK Zschampert ist von natürlicher Wasserkörper entsprechend der Bestandsaufnahme zu erheblich veränderter Wasserkörper in den Anhörungsunterlagen neu eingestuft worden. Der Zschampert ist nur in der Qualitlitskomponente Fische als schlecht eingestuft, die anderen Qualitatskomponenten sind mit der Einstufung mäßig nur eine Stufeunter dem guten Zustand. Der OWK Zschampert ist als natürlicher Wasserkörper einzustufen. Ähnlich wie der OWK Weiße Elster-9 wurde auch der Zschampert teilweise aus Gründen der Erschließung von Braunkohleabbaugebieten verlegt. Dies resultiert in hydromorphologische Veränderungen, die durch die Gewässerstrukturkartierung belegt sind, die voraussichtlich dazu führen, dass der OWK den guten ökologischen Zustand nicht erreichen wird, da bestimmte notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Hydromorphologie nicht durchführbar sind. An der Einstufung als HMWB wird festgehalten. Eine Aktualisierung der Einstufung kann in Vorbereitung der Erstellung des 2. Bewirtschaftungsplans erfolgen. keine Freistaat Sachsen
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 8: Forderung nach einer längst überfälligen und unerlässlichen umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung zur Umsetzung der WRRL in Hamburg, die über eine Information und Anhörung deutlich hinausgeht; Begründung: Bisher wurden interessierte Stellen zum Umsetzungsprozess der WRRL in Hamburg nur unzureichend informiert, geschweige denn beteiligt. Hinweis auf geforderte Öffentlichkeitsbeteiligung durch LAWA und Common Implementation Strategy (CIS), EU Kommission. Zusätzlich zu den eingerichteten AG (Nord, Süd, TES) wurden Anhörungsveranstaltungen am 29.04. und 06.05.2009 für Maßnahmenplanung der innerhamburgischen OWK durchgeführt. Einsicht in die Unterlagen durch Zusendung einer CD mit vorliegendem Datenmaterial wurde gewährt; Gewässerführungen für Bevölkerung und interessierte Öffentlichkeit mit Informationen zu Zustand, Maßnahmen, WRRL, etc. wurden durchgeführt. Die Zugänglichkeit der Überwachungsergebnisse ist in Vorbereitung.   Freie und Hansestadt Hamburg
SN0085 Ohne zusätzliche finanzielle Zuwendungen des Freistaates Sachsen sind die erforderlichen Maßnahmen in den Sektoren Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Altlastensanierung und Gewässerausbau und –entwicklung unmöglich alleine von den Gemeinden zu bewältigen. Das Maßnahmeprogramm sollte deshalb um entsprechende Aussagen erweitert werden. Zuständigkeiten sind geregelt. In welchem Ausmaß zusätzliche Planungen zur Umsetzung erfolgen können, muss im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen geklärt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0083 "Es ist deshalb notwendig, dass bei der Aufstellung der BWP und MAP vorhandene Planungen, wie die sächsischen Hochwasserschutzkonzepte (HWSK) angemessen berücksichtigt werden. Sollten nach Einschätzung des LfULG die HWSK im Wesentlichen WRRL- konform sein, muss das an geeigneter Stelle in den BWP, MAP, UB oder Hintergrunddokumenten erwähnt werden. Ist die WRRL- Konformität nicht gegeben, sind für die betroffenen OWK bereits jetzt entsprechende Ausnahmerege-lungen (z.B. weniger strenge Umweltziele) ins Auge zu fassen. Das wäre auch ein deutliches Zeichen für Genehmigungsbehörden, wenn es künftig darum geht, entsprechende Bauvorhaben zuzulassen. Die Bewirtschaftungspläne sollten auch eine deutliche Klarstellung enthalten, dass es Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes gibt, die nicht der Zielerreichung der WRRL im Sinne einer Verbesserung dienen. Ein Teil der HWSK-Maßnahmen (bspw. Deicherhöhung und -sanierung) ze-mentieren eher die bereits vorhandenen Veränderungen der Gewässerstruktur und damit den mögli-cherweise schlechten Zustand des Gewässers. Der Bau neuer Hochwasserschutzanlagen verursacht zudem neue hydromorphologische Veränderungen, die von Ausnahmen abgesehen, nicht zu einer Verbesserung des ökologischen Zustandes führen. Die mit Neubauvorhaben verbundenen Aus-gleichs- und Ersatzmaßnahmen führen in der Gesamtbilanz ebenfalls nicht zu einer Verbesserung des Zustands, da lediglich unvermeidbare Eingriffe (d.h. Verschlechterungen) an anderer Stelle ausgegli-chen werden. " Zustimmung: Ergänzung Textkapitel sinnvoll Ergänzung neues Kapitel 5.7 im sächsischen Hintergrunddokument zum Bewirtschaftungsplan. Freistaat Sachsen
SN0025 "Aus dem Entwurf des sächs. Bewirtschaftungsplans in den sächsischen Hintergrund-papieren erschließt sich dem Leser weder aus dem Punkt 1.1.1, S. 14 ff noch aus der Karte 1 (OWK-Typen) wie und wo jeder OWK geteilt wird und wo für jeden OWK die je-weils entscheidende Messstelle liegt, die den ökologischen bzw. chemischen Zustand rep-räsentiert. Hier wäre eine Tabelle von Nutzen, in der alle geteilten OWK mit den jeweiligen OWK-Nummern versehen sind, aus der auch die „Strecke“ (Anfangs- und Endpunkt) des jewei-ligen OWK und die festgelegte Messstelle mit Hoch- und Rechtswert hervorgehen, ähnlich wie das mit der Bekanntgabe der EU-Fischgewässer gehandhabt wird." Zustimmung "Anlage mit entsprechenden Karten und Tabellen ergänzt. S. ebenfalls Anpassung Karten 1-3 der Koordinierungsräume im Bewirtschaftungsplan FGG Elbe" Freistaat Sachsen
SN0039 "Aus dem Entwurf des sächs. Bewirtschaftungsplans in den sächsischen Hintergrund-papieren erschließt sich dem Leser weder aus dem Punkt 1.1.1, S. 14 ff noch aus der Karte 1 (OWK-Typen) wie und wo jeder OWK geteilt wird und wo für jeden OWK die je-weils entscheidende Messstelle liegt, die den ökologischen bzw. chemischen Zustand rep-räsentiert. Hier wäre eine Tabelle von Nutzen, in der alle geteilten OWK mit den jeweiligen OWK-Nummern versehen sind, aus der auch die „Strecke“ (Anfangs- und Endpunkt) des jewei-ligen OWK und die festgelegte Messstelle mit Hoch- und Rechtswert hervorgehen, ähnlich wie das mit der Bekanntgabe der EU-Fischgewässer gehandhabt wird." Zustimmung "Anlage mit entsprechenden Karten und Tabellen ergänzt. S. ebenfalls Anpassung Karten 1-3 der Koordinierungsräume im Bewirtschaftungsplan FGG Elbe" Freistaat Sachsen
SN0025 HGRD-BP: 1.5 Weiterhin ist in dem sächs. Hintergrundpapier zum Bewirtschaftungsplan (Papieraus-druck) in der Tabelle 10 auf Seite 269 die Zeile für den OWK, der zwischen dem Mühl-bach und dem Döbitzbach steht, so schmal gedruckt, dass der OWK und die Ziffern für seinen Zustand so gut wie nicht lesbar sind. (betrifft nicht den Landkreis Meißen, wahr-scheinlich den LD-Bezirk Leipzig). Zustimmung Tabelle Freistaat Sachsen
SN0025 HGRD-BP: 1.6 Ein kleiner Tippfehler hat sich offensichtlich in der Bewertungstabelle 3 (S: 251) des sächs. Hintergrundpapiers beim OWK „Vincenzgraben“ DESN_538134 eingeschlichen: dort steht in der Spalte für Zink eine „22“, wahrscheinlich sollte nur eine „2“ dort stehen. Zustimmung Tabelle Freistaat Sachsen
SN0095 Die Darstellung des OWK Elstermühlgraben in den Karten ist falsch. Sie bezieht sich im oberen Teil auf den Pleißemühlgraben. Der obere Teil des Elstermühlgrabens vom Palmengartenwehr beginnend ist nicht dargestellt. Die Kartendarstellung ist zu ändern- Zustimmung Geometrische Anpassung Elstermühlgraben entsprechend Vorschlag Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 1.4.1.1 S. 34 Belastung aus Punktquellen Punktuelle Einträge (Stollnwässer) aus Altbergbau Verweis auf Kap. 1.4.1.5. (S. 45ff)" Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 1.4.1.2 S. 35 Diffuse Stoffeinträge Landwirtschaft --> Eintragspfad Dungplätze, Siloanlagen ergänzen Diff. Stoffeinträge urbane Flächen --> Niederschlagswasser, Schwermetalleinträge aus Dachflächen" Zustimmung Ergänzung von entsprechenden Textpassagen Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 1.4.1.2 S. 37 Diff. Stoffeinträge Altlasten --> Bergbauhalden --> Ergänzen „…wie z. B. Deponien oder stillgelegten Industriestandorten und Halden aus dem Bergbau…“ (letzter Absatz) " Zustimmung Ergänzung von entsprechenden Textpassagen Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 1.4.1.5 S. 45 Andere anthropogene Auswirkungen --> Im Zusammenhang mit dem Erzbergbau standen Hüttenprozesse, die insbesondere im Raum Freiberg zu einem Dioxin-Eintrag in die Gewässer führten. Ein entsprechender Hinweis fehlt an dieser Stelle. --> Ergänzung hinsichtlich Dioxin-Belastung ausgehend von Hüttenprozessen vornehmen." Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen