Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SN0095 Für die Umsetzung der Maßnahmen sollen gemäß Koordinierungsberatung zur Umsetzung der WRRL im SMUL am 11.05.2009 Arbeitsgruppen gebildet werden, wobei noch nicht festgelegt wurde. wie aus den grob beschriebenen Maßnahmenkomplexen umsetzbare Einzelmaßnahmen resultieren, wer gebietsüberschreitende Maßnahmen veranlasst, notwendige Untersuchungen durchführt und letztendlich die Maßnahme genehmigt. z.Z. findet eine intensive Diskussion mit den Wasserbehörden zu dem Thema statt. Diese Diskussionen sind z. Z. noch nicht abgeschlossen, jedoch werden bis zum 22.12.2009 und damit rechtzeitig entsprechende Ergebnisse vorliegen. keine Freistaat Sachsen
SN0102 Wir gehen davon aus, dass die in Sachsen zur Gewährleistung einer sachgerechten Diskussion der sächsischen Maßnahmen erstellten Hintergrunddokumente keine Verbindlichkeit entfalten werden. Sollte es beabsichtigt sein, entgegen den Regelungen des sächsischen Wasserrechts auch die Hintergrunddokumente für verbindlich zu erklären, möchten wir an dieser Stelle vorsorglich unsere Bedenken anmelden und lhnen mitteilen, dass dies nicht unsere Zustimmung finden wird. z.Z. findet eine intensive Diskussion mit den Wasserbehörden zu dem Thema statt. Diese Diskussionen sind z. Z. noch nicht abgeschlossen, jedoch werden bis zum 22.12.2009 und damit rechtzeitig entsprechende Ergebnisse vorliegen. keine Freistaat Sachsen
BP-HH0032 BPE HH, Tab I - Zustandsbeurteilung, OWK al_12 -> Die Einstufung des Wasserkörpers als HMWB ist zweifelhaft und sollte dringend überprüft werden; Begründung: Einstufung als HMWB durch einen vor wenigen Jahrzehnten eingerichteten und hochwasserwirtschaftlich funktionslosen Anstau. Die durch das RHB begründeten naturschutzfachlichen Vorteile sind bisher nicht ernsthaft gegen die großen naturschutzfachlichen Gewinne, welche die Durchgängigkeit der Wandse bewirken würde, abgewogen worden. In der Vergangenheit wurde auch aus naturschutzfachlicher Sicht, zum Beispiel in einem Pflegeplanentwurf für das NSG, die Aufhebung des Staus befürwortet. Ein aktueller Pflegeplan, welcher nach der gebotenen Abwägung die Erhaltung des RHB festschriebe, existiert nicht. Überprüfung erfolgt im 2. Bewirtschaftungszeitraum.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Tab I - Zustandsbeurteilung, OWK al_12 -> Die Einstufung des Wasserkörpers als HMWB ist zweifelhaft und sollte dringend überprüft werden; Begründung: Einstufung als HMWB durch einen vor wenigen Jahrzehnten eingerichteten und hochwasserwirtschaftlich funktionslosen Anstau. Die durch das RHB begründeten naturschutzfachlichen Vorteile sind bisher nicht ernsthaft gegen die großen naturschutzfachlichen Gewinne, welche die Durchgängigkeit der Wandse bewirken würde, abgewogen worden. In der Vergangenheit wurde auch aus naturschutzfachlicher Sicht, zum Beispiel in einem Pflegeplanentwurf für das NSG, die Aufhebung des Staus befürwortet. Ein aktueller Pflegeplan, welcher nach der gebotenen Abwägung die Erhaltung des RHB festschriebe, existiert nicht. Überprüfung erfolgt im 2. Bewirtschaftungszeitraum.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-GS0083 Kap. 2.1: Bzgl. der Darstellung signifikanter Wasserentnahmen/ Wiedereinleitungen wird eine Reduzierung der im Wärmelastplan 2009 festgelegten Maximums-Vorgabe von 28(+3)°C auf 25(+2)°C im Sommer bzw. 10(+2)°C im Winter empfohlen. Dringend erforderlich wären ebenfalls Festlegungen zum Sauerstoffgehalt (Sommer 3-5 mg/l; Winter 4-6 mg/l) unter Berücksichtigung von Summationseffekten verschiedener Nutzer. Über die im „Wärmelastplan für die Tideelbe“ festgelegten Empfehlungen „28°C maximale Gewässertemperatur sowie 3K maximale Aufwärmspanne des Gewässers“ wurde für diesen Flussabschnitt der Elbe ein maximales Belastungsszenario festgelegt. Diese Kriterien müssen nach einer max. Durchmischungszone von 500m erfüllt werden. Außerdem soll im Fließquerschnitt minimal 2/3 verbleiben, in denen diese Werte unterschritten werden. Diese Vereinbarungen sollen eine dauerhaft gewässerverträgliche Kühlwassernutzung im Bereich der Tideelbe sicherstellen. Für andere Flussabschnitte der Elbe und ihrer Nebenflüsse könnten aufgrund des dortigen Arteninventars (und der hieraus resultierenden Habitatansprüche) die geforderten Kriterien „25°C maximale Gewässertemperatur sowie 2K max. Aufwärmspanne des Gewässers“ notwendig sein, um den guten ökologischen Zustand zu erreichen bzw. zu erhalten. Die Begrenzungen von 10°C maximale Gewässertemperatur sowie 2K max. Aufwärmspanne des Gewässers im Winter wird bei Vorhandensein von kaltstenothermen (an niedere Temperaturen gebundene) Arten wie z.B. der Quappe empfohlen. Die Berücksichtigung von Summationseffekten bei der Bewertung von Wärmeemissionen wird im „Wärmelastplan für die Tideeelbe“ als zwingend notwendig erachtet und daher explizit gefordert. Unabhängig von der Jahreszeit wird über den „Wärmelastplan für die Tideelbe“ ab einer Sauerstoffkonzentration im Gewässer von <6,0mg/l eine Drosselung der Kühlwassernutzung empfohlen. Ab einer Sauerstoffkonzentration im Gewässer <3,0mg/l darf kein weiterer kraftwerksbedingter Wärmeeintrag mehr in das Gewässer erfolgen. Eine Ausnahme hiervon ist nur möglich, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass die Kühlwassernutzung sowohl im Kraftwerksnah- als auch -fernbereich hinsichtlich der Sauerstoffbilanz dauerhaft neutral ist. Ergänzungen bzw. Anpassungen zu diesem Schwerpunkt wurden in den Kapiteln 2.1.3 und 2.1.5 vorgenommen. FGG Elbe
BP-HH0020 BPE HH: Bestehenden industriellen Anlagen müssen im Maßnahmenprogramm und BWP ein Bestandsschutz und Spielräume für künftige Entwicklungen eingeräumt werden, u.a.. die Berücksichtigung sozioökonomischer Aspekte sowie bereits freiwillig erbrachte Vorleistungen im Gewässerschutz positiv zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind abzuwarten. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren. Sozioökonomische Erwägungen werden durch die WRRL nur im Zusammenhang mit der Festlegung weniger strenger Umweltziele vorgesehen.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0034 Es darf keine unzumutbaren bzw. signifikanten Nutzungsbeschränkungen geben, es sollte vielmehr Spielräume für existenzsichernde Investitionen belastet werden. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren. Sozioökonomische Erwägungen werden durch die WRRL nur im Zusammenhang mit der Festlegung weniger strenger Umweltziele vorgesehen.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0018 Bei der Umsetzung künftiger Maßnahmen dürfen die Entwicklungsmöglichkeiten der Unternehmen nicht in unzumutbarer Weise eingeschränkt werden. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0019 Kapazitätserweiterungen oder wesentliche Änderungen, die zur Erhöhung der Stoffeinträge führen, müssen auch weiterhin genehmigungsfähig sein. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0019 Vor der Festlegung von Reduzierungsanforderungen sind auch die wirtschaftlichen Aspekte im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen. Für bestehende Anlagen müssen über einen reinen Bestandsschutz hinaus Entwicklungspotentiale für die Zukunft erhalten bleiben. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Die Anforderungen im Maßnahmenprogramm müssen so gewählt werden, dass Industriebetriebe diese in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen umsetzen können; Begründung: Von der Ausgestaltung und Anwendung des Maßnahmenprogramms dürfte entscheidend abhängen, ob der Erhalt und die Weiterentwicklung der industriellen Standort in den kommenden Jahren möglich sein werden. Weitergehende Vorgaben dürfen nur zulässig sein, nachdem sozioökonomische Untersuchungen belegt haben, dass sie Fortschritten im Sinne der Nachhaltigkeit führen. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Bestehende industriellen Anlagen müssen über einen Bestandsschutz hinaus Entwicklungspotentiale für die Zukunft erhalten bleiben. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Kapazitätserweiterungen oder wesentliche Änderungen, die zur Erhöhung der Stoffeinträge führen, müssen auch weiterhin genehmigungsfähig sein. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Durch den BWP und das Maßnahmenprogramm darf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, ihr Erhalt und ihr Ausbau am Standort Hamburg nicht gefährdet werden; Begründung: für viele Industriebetriebe bereits hoher Investitionsdruck aufgrund von Wärmelastplan und Anforderungen des Hochwasserschutzes. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0030 Für bestehende Standorte darf es keine Betriebsbeschränkungen geben, es müssen vielmehr Spielräume für existenzsichernde Investitionen bestehen bleiben. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren.   Freie und Hansestadt Hamburg