Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0083
einzelford Kap. 2.1: Bzgl. der Darstellung signifikanter Wasserentnahmen/ Wiedereinleitungen wird eine Reduzierung der im Wärmelastplan 2009 festgelegten Maximums-Vorgabe von 28(+3)°C auf 25(+2)°C im Sommer bzw. 10(+2)°C im Winter empfohlen. Dringend erforderlich wären ebenfalls Festlegungen zum Sauerstoffgehalt (Sommer 3-5 mg/l; Winter 4-6 mg/l) unter Berücksichtigung von Summationseffekten verschiedener Nutzer.
bewertung Über die im „Wärmelastplan für die Tideelbe“ festgelegten Empfehlungen „28°C maximale Gewässertemperatur sowie 3K maximale Aufwärmspanne des Gewässers“ wurde für diesen Flussabschnitt der Elbe ein maximales Belastungsszenario festgelegt. Diese Kriterien müssen nach einer max. Durchmischungszone von 500m erfüllt werden. Außerdem soll im Fließquerschnitt minimal 2/3 verbleiben, in denen diese Werte unterschritten werden. Diese Vereinbarungen sollen eine dauerhaft gewässerverträgliche Kühlwassernutzung im Bereich der Tideelbe sicherstellen. Für andere Flussabschnitte der Elbe und ihrer Nebenflüsse könnten aufgrund des dortigen Arteninventars (und der hieraus resultierenden Habitatansprüche) die geforderten Kriterien „25°C maximale Gewässertemperatur sowie 2K max. Aufwärmspanne des Gewässers“ notwendig sein, um den guten ökologischen Zustand zu erreichen bzw. zu erhalten. Die Begrenzungen von 10°C maximale Gewässertemperatur sowie 2K max. Aufwärmspanne des Gewässers im Winter wird bei Vorhandensein von kaltstenothermen (an niedere Temperaturen gebundene) Arten wie z.B. der Quappe empfohlen. Die Berücksichtigung von Summationseffekten bei der Bewertung von Wärmeemissionen wird im „Wärmelastplan für die Tideeelbe“ als zwingend notwendig erachtet und daher explizit gefordert. Unabhängig von der Jahreszeit wird über den „Wärmelastplan für die Tideelbe“ ab einer Sauerstoffkonzentration im Gewässer von <6,0mg/l eine Drosselung der Kühlwassernutzung empfohlen. Ab einer Sauerstoffkonzentration im Gewässer <3,0mg/l darf kein weiterer kraftwerksbedingter Wärmeeintrag mehr in das Gewässer erfolgen. Eine Ausnahme hiervon ist nur möglich, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass die Kühlwassernutzung sowohl im Kraftwerksnah- als auch -fernbereich hinsichtlich der Sauerstoffbilanz dauerhaft neutral ist.
begruendung Ergänzungen bzw. Anpassungen zu diesem Schwerpunkt wurden in den Kapiteln 2.1.3 und 2.1.5 vorgenommen.
bewertetdurch FGG Elbe

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