Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SN0039 "HGRD-BP: S. 42, auch S. 88: Eine Großzahl von Querbauwerken ist nicht mehr in Nutzung, z. B. am Gablenzbach in und unterhalb der Stadt Stollberg oder am Kemmlitzbach [nicht Kemmnitzbach!] oberhalb Hirschfelde/ Rosenthal und an zahlreichen anderen Bächen der Oberlausitz sowohl im Spree- als auch im Neißegebiet. Neben den Abbauvorhaben in den Vorranggewässern sollten auch solche Anlagen mit in die Prioritätsliste aufgenommen werden." Sofern es sich um Wehranlagen des Freistaates Sachsen handelt, ist die Landestalsperrenverwaltung als Gewässerunterhalter bereits dabei eine Vielzahl von ungenutzten Wehranlagen rück- oder umzubauen. Dabei wird, sofern es keine Gegengründe aus hydrologischer Sicht gibt, der Rückbau priorisiert. Die Einstufung als Vorranggewässer ist nebensächlich. Für Wehre in privater Hand gilt ebenso, daß die Förderfähigkeit zu Umbau- und Rückbaumaßnahmen unabhängig von einer Ausweisung als Vorranggewässer ist. Oftmals sind die Eigentümerverhältnisse bei nicht mehr genutzten Querbauwerken unbekannt. Bevor diese nicht geklärt sind, können keine Maßnahmen an den Anlagen umgesetzt werden, da diese mglw. nicht rechtskonform sind. keine Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 1.1.2.2 S. 29 Einordnung Standgewässer < 50 ha in Fliessgewässerwasserkörper, Auswirkungen von (kleinen) Standgewässern auf FWK Auswirkungen darstellen und näher beschreiben" Für die Ausweisung als HMWB müssen Standgewässer < 50 ha nicht zwangsläufig relevant sein, da der gute ökologische Zustand dennoch erreicht werden kann. Die Anforderung an das Standgewässer bzgl. der hydromorphologischen Situation ist die Aufrechterhaltung des gewässertypischen Abflussverhaltens. Dieses kann durch Maßnahmen erreicht werden (Stauanlagenbewirtschaftung) und kann daher nicht als Begründung für die Ausweisung des Fließgewässer-WK als erheblich verändert dienen. keine Freistaat Sachsen
SN0089 "HGRD-BP: 1.2. Unklar bleibt aus den Unterlagen, ob die Ziele nur an der Messstelle eines OWK bzw. GWK zu erreichen sind oder im gesamten Wasserkörper. Gelten die Ziele für alle Gewässer oder nur für die Gewässerabschnitte im Bereich der Messstel-len der Wasserkörper?" Die repräsentative Messstelle dient zur Überwachung des ökologischen und chemischen Zustandes des jeweiligen Wasserkörpers. Grundsätzlich müssen Maßnahmen an geeigneten Stellen im OWK umgesetzt werden. In Summe müssen diese Maßnahmen zu einer Verbesserung führen, die auch an der repräsentativen Messstelle nachweisbar ist. keine Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 1.4.1.1 S. 34 Belastung aus Punktquellen Punktuelle Einträge (Stollnwässer) aus Altbergbau Verweis auf Kap. 1.4.1.5. (S. 45ff)" Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-BP: 1.4.1.1 S. 35; Erster Absatz: … eines ökologischen oder chemischen Defizits. --> Ergänzung: … eines ökologischen oder chemi-schen Defizits. Einleitungen gehobenen Sümpfungswassers wirken ebenfalls als Punktquellen, häufig mit Auswirkungen auf die unterhalb liegenden Oberflächenwasserkörper. " Mit welcher verursacherbezogenen und nachweisbarer Beeinträchtigung des ökologischen Zustands? Weiterhin stellt sich die Frage welche Maßnahmen überhaupt möglich sind, die Einleitungen zu reduzie-ren. Zur Darstellung der potenziellen Be-lastungen durch Braunkohletagebau wird auf HGRD-BP, Kap. 1.4.1.5 „Braunkohlenbergbau“ verwiesen. keine Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 1.4.1.2 S. 35 Diffuse Stoffeinträge Landwirtschaft --> Eintragspfad Dungplätze, Siloanlagen ergänzen Diff. Stoffeinträge urbane Flächen --> Niederschlagswasser, Schwermetalleinträge aus Dachflächen" Zustimmung Ergänzung von entsprechenden Textpassagen Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 1.4.1.2 S. 37 Diff. Stoffeinträge Altlasten --> Bergbauhalden --> Ergänzen „…wie z. B. Deponien oder stillgelegten Industriestandorten und Halden aus dem Bergbau…“ (letzter Absatz) " Zustimmung Ergänzung von entsprechenden Textpassagen Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-BP: 1.4.1.2, S. 36, letzter Absatz: … von Siedlungsbereichen können die Fließgewässer-Wasserkörper sowohl stofflich … --> Änderung: … von Siedlungsbereichen können die Oberflächenwasserkörper so-wohl stofflich … Erklärung: Neben Fließgewässern sind auch Stand-gewässer betroffen." Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-BP: 1.4.1.2, S. 37, 1. Absatz: Besonders Schadstoffe aus dem Abrieb von Autoreifen,… --> Ergänzung: Besonders Schadstoffe aus dem Ab-rieb von Autoreifen, dem Tausalz-einsatz auf Verkehrsflächen, … Erklärung: Neben den Schadstoffen aus Reifenabrieb usw. sind Tausalzeinträge (Chlorid – vgl. Rakonliste) relevant." Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-BP: 1.4.1.3, S. 40: Ca. 11 Mio. m³/Jahr an Brauch-wasser für das Wärmekraftwerk Lippendorf vom Pumpwerk Sermuth (MES-EZG Zwickauer Mulde) … --> Änderung: Ca. 11 Mio. m³/Jahr an Brauchwas-ser für das Kraftwerk Lippendorf vom Pumpwerk Sermuth (MES-EZG Freiberger Mulde) … Erklärung: Das Kraftwerk Lippendorf produziert in erster Linie Elektroenergie und erhöht den Wirkungsgrad durch die Gewinnung von Fernwärme. Die Wasserentnahme erfolgt aus der Freiberger Mulde. " Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-BP: 1.4.1.4, S. 43, 3. Absatz: … dadurch beeinflusst werden (Booth 1990). … --> Ergänzung: … dadurch beeinflusst werden (Booth 1990). Ähnliche Belastun-gen treten bei großen Wasser-überleitungen auf, die nach dem „Ein-und Ausschaltprinzip“ funk-tionieren. Erklärung: Diese hydraulischen Stoßbelastungen tre-ten z.B. bei der Überleitung von Wasser aus der Freiberger Mulde in den Stein-grundbach und nachfolgend die Eula auf. " Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 1.4.1.5 S. 45 Andere anthropogene Auswirkungen --> Warum unterschiedliche Herangehensweise unter „Belastungen / Quellen“ und Belastungs-Defizitanalyse (Kap.4) ??? --> Im Regelfall geht es hier um stoffliche Belastungen, also wäre Zuordnung zu „punktuell“ oder „diffus“ sinnvoller" Kapitel 1.5 soll einen Überblick über die potentiellen Belastungsquellen und deren Auswirkungen auf den ökologischne und chemischen Zustand der Wasserkörper, bewertet nach WRRL-konformen Methoden, darstellen. Daher wurde aufgrund der Verständlichkeit die Zusammenfassung für die anderen anthropogenen Auswirkungen auf die Komplexe Altbergbau und Braunkohlebergbau ausgeweitet. Beide Belastungskomplexe wirken sowohl punktuell und diffus und müssten dadruch zweimal behandelt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 1.4.1.5 S. 45 Andere anthropogene Auswirkungen --> Im Zusammenhang mit dem Erzbergbau standen Hüttenprozesse, die insbesondere im Raum Freiberg zu einem Dioxin-Eintrag in die Gewässer führten. Ein entsprechender Hinweis fehlt an dieser Stelle. --> Ergänzung hinsichtlich Dioxin-Belastung ausgehend von Hüttenprozessen vornehmen." Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 1.4.1.5 S. 47 Belastung durch Hauptwasserlösestolln --> Schadstoffkonzentration --> Ergänzen „…aufgrund der eingetragenen Wassermengen und Schadstoffkonzentrationen als signifikante Belastungsquellen…“ (2. Abs.) " Passage schon vorhanden keine Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-BP: 1.4.1.5, S. 46, letzter Absatz: … sowie Elbestrom 1 (Raum Königstein). … --> Ergänzung: … sowie Elbestrom 1 (Raum Kö-nigstein). Auch die Weiße Elster ist durch Einflüsse des Altberg-baus (Einleitungen der Wismut GmbH) in Thüringen belastet. Der chemische Zustand wird durch Sulfat, Chlorid und Uran belastet. " Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen