Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0039
einzelford "HGRD-BP: S. 42, auch S. 88: Eine Großzahl von Querbauwerken ist nicht mehr in Nutzung, z. B. am Gablenzbach in und unterhalb der Stadt Stollberg oder am Kemmlitzbach [nicht Kemmnitzbach!] oberhalb Hirschfelde/ Rosenthal und an zahlreichen anderen Bächen der Oberlausitz sowohl im Spree- als auch im Neißegebiet. Neben den Abbauvorhaben in den Vorranggewässern sollten auch solche Anlagen mit in die Prioritätsliste aufgenommen werden."
bewertung Sofern es sich um Wehranlagen des Freistaates Sachsen handelt, ist die Landestalsperrenverwaltung als Gewässerunterhalter bereits dabei eine Vielzahl von ungenutzten Wehranlagen rück- oder umzubauen. Dabei wird, sofern es keine Gegengründe aus hydrologischer Sicht gibt, der Rückbau priorisiert. Die Einstufung als Vorranggewässer ist nebensächlich. Für Wehre in privater Hand gilt ebenso, daß die Förderfähigkeit zu Umbau- und Rückbaumaßnahmen unabhängig von einer Ausweisung als Vorranggewässer ist. Oftmals sind die Eigentümerverhältnisse bei nicht mehr genutzten Querbauwerken unbekannt. Bevor diese nicht geklärt sind, können keine Maßnahmen an den Anlagen umgesetzt werden, da diese mglw. nicht rechtskonform sind.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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