Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BE0006 vorsorgende Maßnahmen zur Stützung des Landschaftswasserhaushaltes im EG Spree/Havel ergreifen (Wiedervernässung Moore, Waldumbau, Rückbau Meliorationsgräben) die Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts in den Einzugsgebieten von Spree und Havel ist eine berechtigte Kernforderung - Land Berlin
BP-BB0032 Wasserentnahmen unzureichend berücksichtigt - Entnahmezahlen fehlen oder sind nicht plausibel - in Bereichen von Kühlwasserentnahmen Lastpläne verbessern oder erstelllen, um Wanderbarrieren zu vermeiden - Fischschutzanlagen an Entnahmebauwerken Belastungen durch Kühlwasserentnahmen werden in Brandenburg beachtet. Genauere Prüfungen und Benennung evt. notwendiger weiterer Maßnahmen erfolgen im Rahmen der Erarbeitung der Gewässerentwicklungskonzepte und der Aktualisierung von Wasserbilanzen. - Land Brandenburg
SN0028 Wasserkraftnutzung wird als Schädigung an der Natur unterstellt, obwohl diese schon Jahrhunderte betrieben wird. Der Mensch hat seit eh und je die Kulturlandschaft zu seinem Nutzen umgestaltet. Der Wasserkraftnutzung werden nur negative Einflüsse in den Anhörungsdokumenten zugeschrieben. In den Hintergrunddokumenten werden entsprechend den Vorgaben der WRRL die einzelnen Belastungsarten für die Gewässer aufgeführt. Problematisch für die Gewässerökosysteme ist nicht die Wasserkraftnutzung an sich, sondern die fehlende ökologische Durchgängigkeit an den Querverbauungen und in den Ausleitungsstrecken. Die positiven Aspekte der Wasserkraftnutzung werden in entsprechenden Dokumenten z.B. bei erneuerbaren Energien genannt. keine Freistaat Sachsen
BP-HH0034 Wasserstraßen sind "erheblich veränderte Gewässer" , sie müssen auch als solche klassifiziert und mit entsprechenden Maßnahmen belegt werden. Die OWKs in Hamburg sind als "erheblich veränderte Gewässer", bzw. "künstliche Gewässer eingestuft, für die das "gute ökologische Potential" als Ziel postuliert ist.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-GS0013 Wasserversorgung als zu berücksichtigende Nutzungsart ist im Bewirtschaftungsplan der FGG Elbe nicht berücksichtigt. Ausführungen zum genannten Thema sind im Bewirtschaftungsplan in den Kap. 5 und 6 vorhanden. - FGG Elbe
BP-HH0021 Wasserwirtschaft an den Klimawandel anpassen. entspricht der Umsetzungspraxis   Freie und Hansestadt Hamburg
BPUB-BB0016 Wasserwirtschaftliche Gründe verbieten neue Tagebauaufschlüsse (erreichbare Zustandsverbesserung von GWK würde verhindert) - Zur Umsetzung des Verschlechterungsverbotes: Dichtwand für Tagebau Jänschwalde (sonst Rücknahme wasserrechtlicher Erlaubnis), Dichtwand für Tagebau Nochten, durch Dichtwand eingeschränkte GW-Absenkung im Tagebau Welzow-Süd, Obergrenzen für Sulfat, Kosten für Verursacher, falls TW-Beschränkungen Wird über Genehmigungs-/Planfeststellungsverfahren geklärt - Land Brandenburg
BP-GS0013 Wechselwirkungen zwischen in das Grundwasser infiltrierendem Oberflächenwasser (Uferfiltrat) und dem natürlichen Grundwasser können lokal zu erheblich geänderten qualitativen Verhältnissen im Grundwasserkörper und in der Folge zu einem höheren Aufwand für die Wasserversorgung führen. Dies wird in der aktuellen Darstellung, auch aufgrund der Ausdehnung der Grundwasserkörper, nicht betrachtet und steht im Widerspruch zur EU-Grundwasserrichtlinie. Die Vorgabe, dass Oberflächenwasser die Grundwasserbeschaffenheit nicht beeinträchtigen darf, gibt es - anders als im umgekehrten Fall - in der WRRL nicht. Dies ist daher nicht Teil der Zustandsbewertung der Oberflächengewässer. Im Rahmen der Risiko- und der Zustandsbewertung wurden Stoffeinträge aus Oberflächengewässern nicht als maßgebliche Belastung für Grundwasserkörper ermittelt. Es gibt keine Vorgaben für die Größe von Wasserkörpern, lediglich eine EU-Leitlinie. Die Grundwasserkörper wurden in Übereinstimmung damit ausgewiesen und damit wurde auch der Bearbeitungsmaßstab festgelegt. Lokale Probleme können nicht abgebildet werden, ihre Lösung obliegt damit dem wasserrechtlichen Vollzug ohne Beteiligung der EU. Änderungen am Bewirtschaftungsplan werden nicht für erforderlich gehalten. - FGG Elbe
BP-GS0032 Weder der "gute ökologische Zustand" noch das "gute ökologische Potenzial" wird sich für die Mehrheit der Wasserkörper umsetzen lassen, so lange die Umsetzung in derart starkem Maße von der Freiwilligkeit Dritter abhängig ist. Wahrscheinlich wird bei der Vielzahl von Ausnahmemöglichkeiten für die Mehrheit der Gewässer bzw. in Summe nicht mal das Verschlechterungsverbot eingehalten werden können. Durch die halbherzige Herangehensweise werden die Ziele nicht nur zeitlich verzögert, sondern sind sogar bereits im Vorfeld zum Scheitern verurteilt. Die Zielsetzungen für Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper werden gemäß der Vorgaben der WRRL unter Berücksichtigung der Gewässereigenschaften, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmenkosten jeweils im Einzelfall gemäß den anzuwendenen Bewertungskriterien der WRRL festgelegt. Die Einhaltung des Verschlechterungsverbots wird im Rahmen des Monitoring überwacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Umweltziele - ggf. über mehrere Planungszyklen hinweg - erreicht werden. - FGG Elbe
BP_MP_ST0081 Wegen der - aus Sicht des Stellungnehmers - nicht gerechtfertigten Ausweisung von 10% der Fliegewässer als NWB werden Wettbewerbsnachteile für die Landwirtschaft befürchtet. Es wird von der Landesregierung erwartet, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit erhält. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung der Ergebnisse.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0197 Wegen der Ausweisung der Gewässer als NWB werden spätere Sanktionen wegen der Nichterreichung der Umweltziele befürchtet. Unabhängig von der Ausweisung der Gewässer als erheblich veränderte, künstliche oder natürliche Gewässer werden Maßnahmen zum Erreichen der Umweltziele vorgesehen. Da es aus objektiven Gesichtspunkten heraus nicht möglich ist, die Umweltziele bis 2015 vollständig zu erreichen, sind Fristverlängerungen vorgesehen. Wenn festgestellt wird, dass die Umweltziele mit verhältnismäßigen Mitteln auch bis 2027 nicht erreicht werden können, werden geringere Ziele festgelegt. Das geschieht sowohl für natürliche als auch für künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper.   Land Sachsen-Anhalt
BP-BB0003 Wegen fehlender Ortskonkretheit sind Betroffenheiten noch nicht im Einzelnen auszumachen - Einbeziehung betroffener Landwirte in konkrete Planung und bei Erarbeitung von allen Gewässerentwicklungskonzepten Planungen und die Aufstellung von GEK unterliegen Abwägungen unter Berücksichtigung von Einzel- und übergreifendem Interesse - Land Brandenburg
BE0005 weitere (private) Akteure für Gewässerschutz gewinnen Aktivitäten laufen z.B. in Abstimmung mit IHK, mit Schulen in Vorbereitung (Bachpatenschaften) - Land Berlin
BP-BB0013 weitere Belastungsprobleme durch Maßnahmen lösen: Wasserkraft, Mindestwasserregelungen bei Entnahmen, Verschlammung, Versandung, Eisen + -verbindungen Belastungsprobleme werden wasserrechtlich in der Maßnahmenumsetzungsphase geprüft - Land Brandenburg
BE0010 weitere Erläuterungen (Wasserkörper-Plan) zum Berliner WRRL-MP öffentlich vorlegen und anhören ( Bezug Wasserkörper, einschließlich aller vorh. Informationen und Hintergrundinformationen in einem Dokument) ein ergänzender Länderbericht Berlins zum Maßnahmenprogramm liegt vor, im Zuge der weiteren Konkretisierung der Planung in den einzelnen Projekten wird die Information der Öffentlichkeit fortgeführt - Land Berlin