Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0032
einzelford Weder der "gute ökologische Zustand" noch das "gute ökologische Potenzial" wird sich für die Mehrheit der Wasserkörper umsetzen lassen, so lange die Umsetzung in derart starkem Maße von der Freiwilligkeit Dritter abhängig ist. Wahrscheinlich wird bei der Vielzahl von Ausnahmemöglichkeiten für die Mehrheit der Gewässer bzw. in Summe nicht mal das Verschlechterungsverbot eingehalten werden können. Durch die halbherzige Herangehensweise werden die Ziele nicht nur zeitlich verzögert, sondern sind sogar bereits im Vorfeld zum Scheitern verurteilt.
bewertung Die Zielsetzungen für Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper werden gemäß der Vorgaben der WRRL unter Berücksichtigung der Gewässereigenschaften, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmenkosten jeweils im Einzelfall gemäß den anzuwendenen Bewertungskriterien der WRRL festgelegt. Die Einhaltung des Verschlechterungsverbots wird im Rahmen des Monitoring überwacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Umweltziele - ggf. über mehrere Planungszyklen hinweg - erreicht werden.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

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