Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr einzelford bewertung begruendung bewertetdurch  
450.3-8886.0   "Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese den für die Erstellung der Bewirtschaftungspläne Elbe und Weser zuständigen Geschäftsstellen der Flussgebietsgemeinschaften zur weiteren Bearbeitung übergeben. Im Bewirtschaftungsplan Rhein wurden die Anmerkungen teilweise berücksichtigt. Hinsichtlich der HMWB-Einstufung wurden im Bewirtschaftungsplan textliche Ergänzungen vorgenommen. Ebenso wurde der Berücksichtigung des Klimawandels durch die Aufnahme eines neuen Kap. 5.1 im Bewirtschaftungsplan Rechnung getragen. " textl. Ergänzung BP Rhein hinsichtlich HMWB und Klimawandel Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten zu keiner Änderung der Bewirtschaftungspläne, da keine direkten Änderungswünsche vorgetragen wurden. Sie werden jedoch im Rahmen der Planungspräzisierung herangezogen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese der zuständigen Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Elbe zur weiteren Bearbeitung übergeben.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Die auf die Kommunen zukommenden Kosten in Bezug auf die WRRL wurden vom TMLFUN gegenüber dem TIM im Rahmen der Anmeldung des KfA angezeigt.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese den für die Erstellung der Bewirtschaftungspläne Elbe und Weser zuständigen Geschäftsstellen der Flussgebietsgemeinschaften zur weiteren Bearbeitung übergeben. Im Bewirtschaftungsplan Rhein wurden die Anmerkungen teilweise berücksichtigt. Von den 10 genannten Handlungsfeldern werden viele explizit angesprochen, während eine an den Bewirtschaftungszielen ausgerichtete Gewässerunterhaltung, die Anbindung von Auen und die Wiedervernässung von Feuchtgebieten zwar nicht explizit genannt sind, die aber bei der detaillierten Maßnahmenplanung und Maßnahmenumsetzung eine Rolle spielen. Die Anpassung der Wasserwirtschaft an den Klimawandel wurde insoweit berücksichtigt, als dass der momentane Kenntnisstand im Kap. 5.1 neu in den Bewirtschaftungsplan aufgenommen wurde. Die Integration der Umweltkosten in die Wasserpreise ist eine noch nicht abgeschlossene Aufgabe. Hierzu wird derzeit auf LAWA-Ebene versucht ein gemeinsames Verständnis der Wasserwirtschaft zu erarbeiten. textl. Ergänzung BP Rhein hinsichtlich Klimawandel Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zur Änderung der Bewirtschaftungspläne.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese der zuständigen Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Elbe zur weiteren Bearbeitung übergeben.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese den zuständigen Geschäftsstellen der Flussgebietsgemeinschaften Elbe und Weser zur weiteren Bearbeitung übergeben.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden teilweise berücksichtigt. Für die Oberflächenwasserkörper (OWK) Erlbach und Weida/Triebes, die als Schwerpunktgewässer Struktur festgelegt wurden, sind Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit erst für den zweiten Umsetzungszyklus geplant. Im Rahmen der weiteren Planung sollen geeignete Maßnahmen über ein Konzept ermittelt werden. Die Hinweise zu fehlerhaften Darstellungen in den Gewässerrahmenplänen werden bei der Fortschreibung dieser Pläne geprüft und geeignet berücksichtigt. Die Anmerkungen zum OWK Aubach-Krebsbach (Zugehörigkeit zu Thüringen und Begründung der HMWB-Ausweisung) wurden im Anhang 5-2 des Bewirtschaftungsplans entsprechend geändert und berücksichtigt. Die Anmerkungen der unteren Naturschutzbehörde und der unteren Denkmalschutzbehörde werden im Rahmen der konkreten Maßnahmenplanung geprüft und geeignet berücksichtigt. textl. Änderung Bewirtschaftungsplan Elbe, Anhang 5-2 Freistaat Thüringen
BP_MP_ST0194 der OWK MEL06OW22-00 (Jeetze) soll als künstl. Gewässer eingestuft werden, da d. Parallelgraben neu entstanden ist Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter als erheblich veränderter Wasserkörper wurde bestätigt. Im Verlauf des Parallelgraben existierte schon früher ein Gewässer, welches als verändert zu bewerten ist. Nur Teilabschnitte wurden neu (künstlich) angelegt. Aufgrund der prozentualen Anteile erfolgte HMWB- Ausweisung. Die Ausweisung erfolgte in Abstimmung mit dem UHV   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0194 der OWK MEL06OW22-00 (Jeetze) soll als künstl. Gewässer eingestuft werden, da d. Parallelgraben neu entstanden ist Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter als erheblich veränderter Wasserkörper wurde bestätigt. Im Verlauf des Parallelgraben existierte schon früher ein Gewässer, welches als verändert zu bewerten ist. Nur Teilabschnitte wurden neu (künstlich) angelegt. Aufgrund der prozentualen Anteile erfolgte HMWB- Ausweisung. Die Ausweisung erfolgte in Abstimmung mit dem UHV   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0064 Im Kapitel 5.1 fehlen Aussagen zu 34 geplanten Gewässerentwicklungskonzepten Der Hinweis wird aufgegriffen. Die fehlenden Aussagen zu den Entwicklungskonzepten werden im Gewässerrahmenkonzept des Landes Sachsen-Anhalt ergänzt. Anpassung GRK Land Sachsen-Anhalt
SN0083 " Die Vorgehensweise Sachsens zur Einstufung der Wasserkörper als erheblich veränderte Wasserkörper (HMWB) nach (beliebig festgelegten) räumlichen Schwellenwerten führt häufig zu einer Einstufung von Wasserkörpern in die Kategorie natürlicher Wasserkörper (NWB), obwohl wesentliche Streckenanteile sehr schlechte strukturelle Bedingungen aufweisen. Kritikpunkte: 1. Kriterium “mehr als 50 % der Fließlänge sind mit einer Gewässerstrukturgüte stark verändert und schlechter bewertet“ --> Die Festlegung des 50%igen Schwellenwertes als Ausschlusskriterium für die HMWB-Ausweisung führt zur einer von der Länge des OWK abhängigen und damit wenig sachgerechten Ausweisung. Der Schwellenwert sollte auf 20 % abgesenkt werden. Optional könnten OWK auf max. 15 km Fließlänge begrenzt werden oder das Abgrenzungskriterium hydromorphologisch heterogene Bedingungen (siehe Abschnitt Abgrenzung der Wasserkörper) stärker berücksichtigt werden. 2. zum Kriterium “mehr als 50% der Fläche in einen 30 m breiten Streifen beidseitig der Fließgewässer werden von restriktiven Nutzungen eingenommen“ -->Die gegenwärtig angewendeten Kriterien (50 %, 30 m) sind mit anderen Hilfskriterien zu ver-knüpfen, um die Lage der restriktiv genutzten Flächen bei der HMWB- Einstufung in ausreichendem Maße berücksichtigen zu können. Die schematische Einstufung der Wasserkörper muss grundsätzlich durch eine Inaugenscheinnahme vor Ort verifiziert werden. 3. “... „restriktive Nutzungen…Siedlungen, Schienen, Straßen und Rohstoffabbau „ --> Alle NWB sind im Rahmen der Überarbeitung der BWP bis Dezeber 2009 nochmals zu überprüfen, ob die Existenz von Hochwasserschutzanlagen die Ausweisung als HMWB rechtfertigt. " Festlegung von Schwellenwerten erfolgte in Anlehnung an die Vorgehensweise bei der Bestandsaufnahme 2004. Da es keine bundesweit einheitliche Regelung gibt, wurde eine standardisierte und transparente Vorgehensweise erarbeitet. Diese Vorgehensweise orientiert sich an der Auswertung der Überwachungsprogramme zu den relevanten biologischen Qualitätskomponenten, in erster Linie benthische Invertebraten. Diese Auswertung weist daraufhin, dass bei Anwendung der genannten Kriterien, in den meisten Fällen, auch der gute ökologische Zustand verfehlt wird. Eine Änderung der Kriterien, wie vorgeschlagen, erhöht nicht nur die Anzahl der HMWB, sondern auch der Fälle in der trotz Ausweisung der gute ökologische Zustand bewertet anhand der QK benthische Invertebraten erreicht wird. Dies führt zu einem offensichtlichen Widerspruch. Eine Änderung der Kriterien wird daher für den 1. BwPl als nicht notwendig erachtet. keine Freistaat Sachsen
BP-HH0025 "Abstimmung der Festlegung der Vorranggewässer und Priorität der umzusetzenden Maßnahmen mit dem Wasser- und Bodenverband Moorburg sollte in geeigneter Weise nachgeholt werden; Begründung: Festlegung der Vorranggewässer und Priorität der umzusetzende Maßnahmen wurde nicht mit dem Wasser- und Bodenverband Moorburg abgestimmt." Die Festlegung der Vorranggewässer für die Fischdurchgängigkeit ist auf Ebene der FGG erfolgt und kann nicht nachgeholt werden.   Freie und Hansestadt Hamburg
SN0018 "Als eigener OWK gemäß WRRL sollte künftig der Steingrundbach geführt werden. Der Stein-grundbach ist bisher dem OWK Eula-4 zugeordnet. Sein Einzugsgebiet beträgt 10,5 km² und führt bis zu 2 m³/s übergeleitetes Wasser aus der Freiberger Mulde in die Eula. Bei mittlerem Niedrigwasser bringt der Steingrundbach etwa das Vierfache der Wasserführung der Eula. Die Pleiße-4 (DESN_5666-4) sollte in zwei OWK aufgeteilt werden. Ab Mündung Wyhra ändern sich sowohl der Abfluss als auch der Ausbauzustand der Pleiße wesentlich. Der starke Ausbau und der Kippeneinfluss wirken sich bis zur Mündung in das Elsterflutbett aus." Wasserkörper in dieser Arbeitsphase neu aufzunehmen oder zu teilen, bringt trotz möglicher fachlich berechtigtem Erfordernis Probleme mit sich. So liegen für die dann neuen Wasserkörper keine Bewertungsergebnisse vor, so dass keine fundierte Bewirtschaftungsplanung (z.B. Identifikation Maßnahmen) erfolgen kann. Daher wurde beschlossen, die Wasserkörper erst wieder für den nächsten Bewirtschaftungzyklus (Aktualisierung Bestandsaufnahme 2013 Aktualisie-rung Bewirtschaftungsplan 2015) zu überprüfen. keine Freistaat Sachsen