Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0083
einzelford " Die Vorgehensweise Sachsens zur Einstufung der Wasserkörper als erheblich veränderte Wasserkörper (HMWB) nach (beliebig festgelegten) räumlichen Schwellenwerten führt häufig zu einer Einstufung von Wasserkörpern in die Kategorie natürlicher Wasserkörper (NWB), obwohl wesentliche Streckenanteile sehr schlechte strukturelle Bedingungen aufweisen. Kritikpunkte: 1. Kriterium “mehr als 50 % der Fließlänge sind mit einer Gewässerstrukturgüte stark verändert und schlechter bewertet“ --> Die Festlegung des 50%igen Schwellenwertes als Ausschlusskriterium für die HMWB-Ausweisung führt zur einer von der Länge des OWK abhängigen und damit wenig sachgerechten Ausweisung. Der Schwellenwert sollte auf 20 % abgesenkt werden. Optional könnten OWK auf max. 15 km Fließlänge begrenzt werden oder das Abgrenzungskriterium hydromorphologisch heterogene Bedingungen (siehe Abschnitt Abgrenzung der Wasserkörper) stärker berücksichtigt werden. 2. zum Kriterium “mehr als 50% der Fläche in einen 30 m breiten Streifen beidseitig der Fließgewässer werden von restriktiven Nutzungen eingenommen“ -->Die gegenwärtig angewendeten Kriterien (50 %, 30 m) sind mit anderen Hilfskriterien zu ver-knüpfen, um die Lage der restriktiv genutzten Flächen bei der HMWB- Einstufung in ausreichendem Maße berücksichtigen zu können. Die schematische Einstufung der Wasserkörper muss grundsätzlich durch eine Inaugenscheinnahme vor Ort verifiziert werden. 3. “... „restriktive Nutzungen…Siedlungen, Schienen, Straßen und Rohstoffabbau „ --> Alle NWB sind im Rahmen der Überarbeitung der BWP bis Dezeber 2009 nochmals zu überprüfen, ob die Existenz von Hochwasserschutzanlagen die Ausweisung als HMWB rechtfertigt. "
bewertung Festlegung von Schwellenwerten erfolgte in Anlehnung an die Vorgehensweise bei der Bestandsaufnahme 2004. Da es keine bundesweit einheitliche Regelung gibt, wurde eine standardisierte und transparente Vorgehensweise erarbeitet. Diese Vorgehensweise orientiert sich an der Auswertung der Überwachungsprogramme zu den relevanten biologischen Qualitätskomponenten, in erster Linie benthische Invertebraten. Diese Auswertung weist daraufhin, dass bei Anwendung der genannten Kriterien, in den meisten Fällen, auch der gute ökologische Zustand verfehlt wird. Eine Änderung der Kriterien, wie vorgeschlagen, erhöht nicht nur die Anzahl der HMWB, sondern auch der Fälle in der trotz Ausweisung der gute ökologische Zustand bewertet anhand der QK benthische Invertebraten erreicht wird. Dies führt zu einem offensichtlichen Widerspruch. Eine Änderung der Kriterien wird daher für den 1. BwPl als nicht notwendig erachtet.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

Zurück