Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0006 Änderung Ausweisung Mulde als HMWB Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter der Mulde als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP-GS0074 […] Nach Artikel 4 Absatz 5 der WRRL kann (und muss) von der Verwirklichung noch strengerer Umweltziele (Verbesserungsgebot) abgewichen werden, wenn sozioökonomische Erfordernisse mit menschlicher Tätigkeit das Erreichen der Ziele (Verbesserung) unmöglich machen oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sind [...] Diese nach EG-Recht vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten sind im Maßnahmenprogramm / Bewirtschaftungsplan explizit mit aufzunehmen und auszuführen. Die FGG Elbe hat sich darauf verständigt, nach Artikel 4, Absatz 4 WRRL vorzugsweise die Fristverlängerung als Ausnahmetatbestand in Anspruch zu nehmen. Weniger strenge Umweltziele werden im deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. Braunkohle) in Anspruch genommen, sofern aufgrund belastbarer Daten schon jetzt festgestellt wurde, dass der gute Zustand bis 2027 nicht erreicht oder die erforderlichen Verbesserungen bis 2027 nicht realisiert werden können. Grundsätzlich liegen für eine deutlich höhere Anzahl Wasserkörper Anhaltspunkte vor, die eine Inanspruchnahme von weniger strengen Umweltzielen rechtfertigen könnten. Da die Datenlage eine solche Zuordnung jedoch oftmals noch nicht eindeutig zulässt, wurden für diese Wasserkörper zunächst Fristverlängerungen in Anspruch genommen. - FGG Elbe
BP-GS0072 […] in der Folge haben die dabei entstandenen Dokumente allerdings einen Umfang angenommen, der von den Bewirtschaftern vor Ort kaum noch zu bewältigen ist und eher eine abschreckende Wirkung erzeugt. Demgegenüber sind die Maßnahmen, die zur Erreichung der Ziele erforderlich werden, sehr allgemein gehalten. Konkrete Auswirkungen für die einzelnen Betriebe sind bisher nur in vagen Umrissen zu erkennen. Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Eine entsprechende Präzisierung des Bewirtschaftungsplans ist aufgrund des programmatischen Charakters für jeden Einzelstandort nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Informationen zur Durchführung konkreter Maßnahmen können über die Landesbehörden eingeholt werden. - FGG Elbe
BP-GS0075 […] Hinsichtlich der Instrumente, mittels derer dieses Ziel (guter Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers) erreicht werden soll, wie dem Bewirtschaftungsplan für die FGE Elbe, bestehen Einwendungen und Bedenken. Dem Entwurf des Bewirtschaftungsplans mangelt es in weiten Teilen an Konkretheit. Einzelne Maßnahmen sind darin nicht festgelegt. Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Eine entsprechende Präzisierung des Bewirtschaftungsplans ist aufgrund des programmatischen Charakters für jeden Einzelstandort nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Informationen zur Durchführung konkreter Maßnahmen können über die Landesbehörden eingeholt werden. - FGG Elbe
BP-GS0097 […] fordern wir, dass der Begriff Ordnungsgemäßer Wasserabfluss wie er in §28 Wasserhaushaltsgesetz sowie allen Landeswassergesetzen enthalten ist, an vorrangiger Stelle in den Bewirtschaftungsplänen aufgenommen wird. Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Gemäß §28 Wasserhaushaltsgesetz muss sich die Unterhaltung an den Bewirtschaftungszielen für das jeweilige Gewässer, d.h. grundsätzlich am ökologischen Zustand, ausrichten und darf diese Ziele nicht gefährden. Die Abwägung unterschiedlicher Belange erfolgt im Einzelfall unter Beteiligung der Betroffenen auf der Ebene der Bundesländer und ist nicht Gegenstand des Bewirtschaftungsplans. - FGG Elbe
BP-GS0074 […] Die Ziele des Maßnahmenprogramms / Bewirtschaftungsplans dürfen nicht durch zusätzliche Belastungen anderer Umweltmedien erreicht werden. Um dies zu gewährleisten ist dringend eine integrierte Betrachtung der Umweltauswirkungen erforderlich. Die Auswirkungen der Maßnahmen nach WRRL auf andere Umweltmedien (vgl. Maßnahmenprogramm) wurden einer strategischen Umweltprüfung unterzogen und in einem Umweltbericht zusammengefasst. Danach haben die Maßnahmen überwiegend keinen negativen Einfluss auf die Schutzgüter. Der Umweltberichtsteht steht auf der Homepage der FGG Elbe www.fgg-elbe.de zur Einsicht zur Verfügung. - FGG Elbe
BP-GS0105 […] die erwähnte Systematik der Einstufung der Gewässer als natürlich, erheblich verändert oder künstlich scheint nicht in allen Landesbeiträgen zu den Bewirtschaftungsplänen in gleicher Weise verstanden […] im Sinne des prozesshaften Vorgehens bei der Umsetzung der Bewirtschaftungspläne sollten hier Klarstellungen und Angleichungen im Zuge des ersten Bewirtschaftungszyklus angestrebt werden [...]. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den Leitlinien der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter erarbeiteten Vorgaben. - FGG Elbe
BP-GS0066 […] Der jetzige Stand der veröffentlichten Planungsunterlagen lässt eine [...] Bewertung noch nicht zu. Er gibt allenfalls Gelegenheit zur strategischen Ausrichtung der Umsetzung Stellung zu nehmen. Dies wird kritisch beurteilt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die WRRL eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht. Der Bewirtschaftungsplan (Bewirtschaftungsplan) ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Eine entsprechende Präzisierung des Bewirtschaftungsplans ist aufgrund des programmatischen Charakters für jeden Einzelstandort nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. - FGG Elbe
BP-GS0095 […] Bzgl. des Grundwassers erstrecken sich Wasserkörper über eine teilweise sehr große Fläche, die regional sehr differenzierte Standortbedingungen aufweisen kann. […] Lokale oder regionale Belastungsherde des Grundwassers werden damit durch das WRRL-Messnetz nicht erfasst, obwohl geeignete Messstellen [...] ausreichend verfügbar sind. Die EU-Kommission macht keine Vorgaben über Messnetzdichten. Auch in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) war Konsens, dass dafür keine bundeseinheitlichen Vorgaben möglich sind. Die Messnetze der Länder sind sowohl fachlich als auch organisatorisch historisch gewachsen. Für die Anpassung an die Aufgaben nach WRRL bestanden demzufolge sehr unterschiedliche Ausgangspositionen. Darüber hinaus ist die Anordnung von Messstellen hydrogeologisch und problembezogen bestimmt. Sie zielt auf die Beurteilung des Grundwasserkörper-Zustands, nicht auf die Widerspiegelung lokaler Probleme ab. - FGG Elbe
BP-BB0008 [Weiteres siehe Stellungnahme des LFV, die komplett auch zur Stellungnahme des Landesbüros gehört]   - Land Brandenburg
BP-GS0060 [...] Naturgemäß kann für dieses große Gebiet der Entwurf diese Maßnahmen nur in sehr abstrakter Art und Weise beschreiben und er enthält somit auch keine Aussagen zu Maßnahmen, die sich konkret auf Berlin beziehen. Dies macht es aber schwierig, die Betroffenheit für die Wirtschaft zu identifizieren und damit insbesondere die zu erwartenden Belastungen zu bewerten. Dies ist problematisch, weil die WRRL einerseits eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung vorschreibt, aber andererseits die jetzt veröffentlichten Berichte und Pläne eine konkrete Bewertung nicht ermöglichen. Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Eine entsprechende Präzisierung des Bewirtschaftungsplans ist aufgrund des programmatischen Charakters für jeden Einzelstandort nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Informationen zur Durchführung konkreter Maßnahmen können über die Landesbehörden eingeholt werden. - FGG Elbe
BP-GS0106 [...] Nach Artikel 4 Absatz 5 der WRRL kann von der Verwirklichung strenger Umweltziele (Verbesserungsgebot) abgewichen werden, wenn sozioökonomische Erfordernisse mit menschlicher Tätigkeit das Erreichen der Ziele Verbesserung) unmöglich machen oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sind. Hier ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass beispielsweise die Elbe eine Bundeswasserstrasse ist und seit Jahrzehnten industrieller Nutzung ausgesetzt ist (Schifffahrt, Häfen, angrenzende Industriebetriebe). Hier können nicht dieselben Maßstäbe wie an natürliche Gewässer angesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Bestandsaufnahme nach Artikel 5 Absatz 1 wurde vorläufig festgelegt, dass die Elbe kein erheblich veränderter Wasserkörper nach Artikel 4 Absatz 5 ist, sondern ein Gewässer mit dem Potenzial, den sog. guten Zustand im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 zu erreichen. Dies hat sich bei der Aufstellung des BP bestätigt. Die Ausweisung der Wasserkörper erfolgte auf der Grundlage der Vorgaben in den Leitlinien der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter. - FGG Elbe
BP-GS0026 [...] Nach Artikel 4 Absatz 5 der WRRL kann von der Verwirklichung strenger Umweltziele (Verbesserungsgebot) abgewichen werden, wenn sozioökonomische Erfordernisse mit menschlicher Tätigkeit das Erreichen der Ziele / Verbesserung) unmöglich machen oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sind. Hier ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass beispielsweise die Elbe eine Bundeswasserstrasse ist und seit Jahrzehnten industrieller Nutzung ausgesetzt ist (Schifffahrt, Häfen, angrenzende Industriebetriebe). Hier können nicht dieselben Maßstäbe wie an natürliche Gewässer angesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Bestandsaufnahme nach Artikel 5 Absatz 1 wurde vorläufig festgelegt, dass die Elbe kein erheblich veränderter Wasserkörper nach Artikel 4 Absatz 5 ist, sondern ein Gewässer mit dem Potenzial, den guten Zustand im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 zu erreichen. Dies hat sich bei der Aufstellung des BP bestätigt. Die Ausweisung der Wasserkörper erfolgte auf der Grundlage der Vorgaben in den Leitlinien der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter. - FGG Elbe
BP-GS0084 [...] gehen wir davon aus, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht mit der formalen Anhörung zum Bewirtschaftungsplan / Maßnahmeprogramm beendet ist, sondern künftig eine kontinuierliche Größe im weiteren Umsetzungsprozess der WRRL sein wird, auch über den Zeitraum des 1. Bewirtschaftungsplans hinaus. In diesen Prozess möchten sich die [...] aktiv einbringen, ihr umfangreiches technisches Know-how zur Verfügung stellen sowie die engere Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden ausbauen. "Die Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung orientieren sich an den Grundsätzen der WRRL und der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter. Gemäß Artikel 14 WRRL ist zur Aufstellung der Bewirtschaftungspläne ein dreistufiges Anhörungsverfahren vorgesehen. Auch im zukünftigen Prozess wird es weitere Möglichkeiten zur Beteiligung am Umsetzungsprozess der WRRL geben." - FGG Elbe
SH6 Zusätzlicher Flächenerwerb ist angesichts der derzeitigen Flächenkonkurrenz unrealistisch. Die örtlichen Verhältnisse sind zu berücksichtigen. Berücksichtigung der Forderung erfolgt durch Ausweisung als HMWB und die Anpassung der Maßnahmenplanung.   Land Schleswig-Holstein