Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP-GS0026 |
einzelford | [...] Nach Artikel 4 Absatz 5 der WRRL kann von der Verwirklichung strenger Umweltziele (Verbesserungsgebot) abgewichen werden, wenn sozioökonomische Erfordernisse mit menschlicher Tätigkeit das Erreichen der Ziele / Verbesserung) unmöglich machen oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sind. Hier ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass beispielsweise die Elbe eine Bundeswasserstrasse ist und seit Jahrzehnten industrieller Nutzung ausgesetzt ist (Schifffahrt, Häfen, angrenzende Industriebetriebe). Hier können nicht dieselben Maßstäbe wie an natürliche Gewässer angesetzt werden. |
bewertung | Im Zusammenhang mit der Bestandsaufnahme nach Artikel 5 Absatz 1 wurde vorläufig festgelegt, dass die Elbe kein erheblich veränderter Wasserkörper nach Artikel 4 Absatz 5 ist, sondern ein Gewässer mit dem Potenzial, den guten Zustand im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 zu erreichen. Dies hat sich bei der Aufstellung des BP bestätigt. Die Ausweisung der Wasserkörper erfolgte auf der Grundlage der Vorgaben in den Leitlinien der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter. |
begruendung | - |
bewertetdurch | FGG Elbe |