Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SH7 Zusätzlicher Flächenerwerb ist angesichts der derzeitigen Flächenkonkurrenz unrealistisch. Die örtlichen Verhältnisse sind zu berücksichtigen. Berücksichtigung der Forderung erfolgt durch Ausweisung als HMWB und die Anpassung der Maßnahmenplanung.   Land Schleswig-Holstein
BP-GS0013 Zusätzlich zur Überwachung der Schadstoffbelastung müssen auch Maßnahmen getroffen werden, um diese Belastungen unter einen die weitere Nutzung des Gewässers einschränkenden Wert zu senken. Maßnahmen zur Reduzierung von Belastungen der Gewässer durch Schadstoffe sind im Zuge der Umsetzung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms der FGG Elbe vorgesehen. Hierbei handelt es sich sowohl um grundlegende Maßnahmen als auch ergänzende Maßnahmen. Weitere Informationen hierzu liegen in den Kapiteln 7.5, 7.6, 7.7 und 7.12 des Bewirtschaftungsplans sowie im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe vor. - FGG Elbe
BP-HH0032 Zusätzlich zur überblicksweisen Überwachung müssen ein operatives Überwachungsprogramm sowie die Überwachung zu Ermittlungszwecken eingerichtet werden. ist bereits umgesetzt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0020 Zusätzlich muss geprüft werden, wer der Hauptverursacher der Schadstoffeinleitungen ist (z.B. Schwermetalleinleitungen in der Elbe insbesondere Tschechien) und wie mit wirtschaftlichen Kosten die best mögliche Reduzierung der Schadstoffeinleitungen erzielt werden kann (bezogen auf das europäische Beurteilungsgebiet). der Anregung wird gefolgt   Freie und Hansestadt Hamburg
BE0010 zusätzlich hinreichend genaue Karten (Gewässerabschnitt, Ort, Maßnahme, Zeitplan) vorlegen ein ergänzender Länderbericht Berlins zum Maßnahmenprogramm liegt vor, im Zuge der weiteren Konkretisierung der Planung in den einzelnen Projekten wird die Information der Öffentlichkeit fortgeführt - Land Berlin
BP-GS0028 Zustandsbewertung/Bewirtschaftungsziele Grundwasserkörper (GWK): […] eine Plausibilisierung der Zustandsbewertung […] der als belastet eingestuften GWK ist vor Verabschiedung des Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramms dringend geboten. Zu prüfen wäre dabei auch, ob die angewandte Methodik zur Regionalisierung der Daten ggf. anzupassen ist. Auffällig ist die außerordentlich geringe Anzahl von Referenzmessstellen bezogen auf die Größe der jeweiligen GWK. "Die Zustandsbewertung erfolgt nach den Vorgaben der WRRL und der Leitlinien der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter. Die Dichte der Messstellen erfüllt die Mindestanforderungen für eine repräsentative Überwachung. Der Bewirtschaftungsplan bildet im Ergebnis den aktuellen Stand der Zustandsbewertung ab. Eine ggf. erforderlich Datenanpassung obliegt der fachlichen Entscheidung der zuständigen Landesbehörden." - FGG Elbe
BP-GS0093 Zustandsbewertung Schutzgebiete: Der Bewirtschaftungsplan (BP) verweist pauschal auf die eigenständigen Berichte für die Schutzgebiete (S. 65). Dieser Art der Berichterstattung stimmen wir nicht zu. Es werden mind. benötigt: Angaben zum wasserbezogenen Zustand der Schutzgebiete bzgl. der Gewässerqualität [...]. Sofern diese Angaben in den separaten Berichten an die EU enthalten sind, so ist in den BP zumindest eine kurze Zusammenfassung dieser Bewertung aufzunehmen und ein konkreter Verweis/Link auf die betreffenden Dokumente, in denen diese Angaben enthalten sind [...]. Die Aussage im BP (S. 65), diese Berichte wären im Maßnahmenprogramm enthalten, stimmt zumindest für die Natura 2000-Gebiete so nicht [...] Aufgrund der fehlenden wasserbezogenen Aussagen in diesen nationalen Berichten zur FFH- und Vogelschutzrichtlinie hätte im BP auch eine entsprechende Auswertung der Zusammenhänge zwischen dem Zustand der Gewässer nach WRRL und dem Zustand der wasserabhängigen Arten, Lebensräume und Schutzgebiete nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie erfolgen müssen. Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Bei der Maßnahmenauswahl in Schutzgebieten durch die zuständigen Behörden der Länder ist eine Harmonisierung der schutzgebietsgspezifischen Ziele mit den Zielen der WRRL gewährleistet. Die Einhaltung der schutzgebietsspezifischen Umweltziele wird durch an die jeweiligen Ziele angepasste Überwachungsprogramme überprüft. - FGG Elbe
BP-GS0088 Zusammenfassende Hinweise mit Verweis auf eine ausführliche Stellungnahme zu den Anhörungsunterlagen der Flussgebietsgemeinschaft Elbe sowie der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) (Stellungnahme mit der Registrier-Nr. Bewirtschaftungsplan-GS0057) Die zusammenfassend dargestellten Hinweise wurden ausführlich für die Stellungnahme mit der Registrier-Nr. Bewirtschaftungsplan-GS0057 bewertet. - FGG Elbe
SN0035 Zur Verringerung der Nitratbelastung von Grundwasserkörpern werden Zwischenfruchtanbau und Untersaaten gefördert, die zum verstärkten Rückhalt von Stickstoff im Boden und in den Pflanzen beitragen sollen. Die Förderprogramme sind vorwiegend durch den Fachbereich Landwirtschaft umzusetzen. Das Landratsamt Erzgebirgskreis/ SG Wasserrecht besitzt keine Unterlagen zu den definierten Gefährdungsgebieten mit hoher Stickstoffbelastung und es fehlt das landwirtschaftliche Fachwissen für diese Förderprogramme. Die Grundwasserkörper mit Bewertungseinstufungen in den schlechten chemischen Zustand auf Grundlage des Parameters Nitrat sind z.B. in der Karte 21 der Anlage 1 des sächsischen Hintergrunddokumentes zu den Bewirtschaftungsplänen ersichtlich. Im Zuständigkeitsgebiet des LRA Erzgebirgskreis befinden sich keine Grundwasserkörper wegen Nitrat im schlechten chemischen Zustand. Dennoch wird zur Verringerung der Stick- stoffbelastungen in sächsischen Grund- und Oberflächenwasserkörpern sowie in den Küstengewässern der Nordsee auch für Ackerflächen der sächsischen WRRL- ELER- Gebietskulissen im Zuständigkeitsgebiet des LRA Erzgebirgskreis z.B. eine Förderung der AUM- Maßnahmen "Zwischen- fruchtanbau" und "Untersaatenanbau" angeboten. keine Freistaat Sachsen
SH16 Zur Verdeutlichung des eigentlichen Verursachers von Stoffeinträgen in der Abbildung 2-1 (s. Diagramme) muss den Begriffen "Grundwasser" und "Drainagen" der Zusatz "Landwirtschaft" zugefügt werden. In der Abbildung werden nicht die "Verursacher", sondern die Eintragspfade dargestellt. Sicherlich ist bei den Drainagen überwiegend eine landwirtschaftliche Flächennutzung anzunehmen, dies gilt aber ebenso für Erosion, Oberflächenabfluss, und Grundwasser. Bei allen spielt aber z.B. auch die atmosphärische Deposition eine Rolle, insofern sind in dieser Abbildung "Gesamtfrachten" dargestellt.   Land Schleswig-Holstein
BP-GS0057 Zur Umsetzung des Verursacherprinzips fehlen Angaben zu beteiligten Sektoren und zum Zeitplan. Die sektor- und problembezogenen Detailpläne entsprechend Artikel 13 (5) WRRL bieten hierfür einen guten Ansatz, der aber bisher weder von den Wasserbehörden, noch von anderen Ressorts genutzt wurde. Die genannten Sektoren werden in Kapitel 6 des Bewirtschaftungsplans nach verschiedenen Wirtschaftszweigen einschließlich der privaten Haushalte benannt. Im Kapitel "Kostendeckung" werden die Beiträge der verschiedenen Nutzergruppen beschrieben. - FGG Elbe
BP-BB0032 zur Stablisierung des Landschaftswasserhaushalts Wassermanagementpläne - hydraulische Grunddaten fehlen vielfach Forderung nicht relevant für BWP - Land Brandenburg
BP_MP_ST0199 zur Reduktion des Nährstoffeintags aus d. Landwirschaft ist gute fachliche Praxis und deren Einhaltung näher zu definieren, gegen erhöhte Herbizidanwedung bei konservierender Bodenbearbeitung angehen Die Randbedingungen zur guten fachlichen Praxis ergeben sich aus der Düngeverordnung. Die Einhaltung dieser Maßgaben erfolgt durch Kontrollen unter anderem im Rahmen des cross compliance. Einen Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffeinträge in Gewässer kann die konservierende Bodenbearbeitung leisten. Daher werden in Sachsen-Anhalt entsprechende Fördermaßnahmen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung der ländlichen Räume angeboten (MSL- Maßnahmen).   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0070 Zur Prioritätensetzung f.d.Herstellung d.ökologischen Durchgängigkeit sollen ergänzende Untersuchungen zu wanderwilligen Tierarten und wanderungsrelevanten Gewässerabschnitten durchgeführt werden. Der Hinweis wird aufgenommen. Prinzipiell werden vor Einschaltung von Gutachtern aber alle Möglichkeiten der Informationsbeschaffung durch Sammlung des Fachwissens in beteiligten Wasser-, Naturschutz- und Fischereibehörden ausgeschöpft. Erst wenn dies nicht ausreicht, werden diese Informationen über Dritte beschafft. Im ersten BP trifft dieses in erster Linie auf die Vorranggewässer in den prioritären Gewässern zu.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0104 Zur Minimierung des durch Gehölzpflanzungen bedingten Pflegeaufwandes ist eine entsprechende Gehölzwahl erforderlich. Auf die Umlagepflicht der Unterhatungsverbände und die damit verbundene überwiegende Betroffenheit der Landwirtschaft wird explizit hingewiesen. Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. Entsprechende Hinweise zur Gehölzwahl können in diesem Prozess eingebracht werden.   Land Sachsen-Anhalt