Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | SN0035 |
einzelford | Zur Verringerung der Nitratbelastung von Grundwasserkörpern werden Zwischenfruchtanbau und Untersaaten gefördert, die zum verstärkten Rückhalt von Stickstoff im Boden und in den Pflanzen beitragen sollen. Die Förderprogramme sind vorwiegend durch den Fachbereich Landwirtschaft umzusetzen. Das Landratsamt Erzgebirgskreis/ SG Wasserrecht besitzt keine Unterlagen zu den definierten Gefährdungsgebieten mit hoher Stickstoffbelastung und es fehlt das landwirtschaftliche Fachwissen für diese Förderprogramme. |
bewertung | Die Grundwasserkörper mit Bewertungseinstufungen in den schlechten chemischen Zustand auf Grundlage des Parameters Nitrat sind z.B. in der Karte 21 der Anlage 1 des sächsischen Hintergrunddokumentes zu den Bewirtschaftungsplänen ersichtlich. Im Zuständigkeitsgebiet des LRA Erzgebirgskreis befinden sich keine Grundwasserkörper wegen Nitrat im schlechten chemischen Zustand. Dennoch wird zur Verringerung der Stick- stoffbelastungen in sächsischen Grund- und Oberflächenwasserkörpern sowie in den Küstengewässern der Nordsee auch für Ackerflächen der sächsischen WRRL- ELER- Gebietskulissen im Zuständigkeitsgebiet des LRA Erzgebirgskreis z.B. eine Förderung der AUM- Maßnahmen "Zwischen- fruchtanbau" und "Untersaatenanbau" angeboten. |
begruendung | keine |
bewertetdurch | Freistaat Sachsen |