Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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450.3-8886.0 | Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zur Änderung der Bewirtschaftungspläne. Es wurden weiter gehende Maßnahmen gefordert, deren Aufnahme in die Bewirtschaftungspläne zur Zielerreichung nicht notwendig ist. | Freistaat Thüringen | |||
450.3-8886.0 | Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zur Änderung der Bewirtschaftungspläne. Die Maßnahme ist notwendig. Die Entscheidung über die Möglichkeit einer wirtschaftlich vertretbaren Variante mit gleichem lastsenkenden Ergebnis bleibt der Planungspräzisierung vorbehalten. | Freistaat Thüringen | |||
450.3-8886.0 | Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen, sie führten jedoch nicht unmittelbar zur Änderung der Bewirtschaftungspläne. | Freistaat Thüringen | |||
450.3-8886.0 | Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Sie bestätigen die bisherige Vorgehensweise sowie die konzeptionell strategischen Vorstellungen. | Freistaat Thüringen | |||
450.3-8886.0 | Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Sie bestätigen die bisherige Vorgehensweise sowie die konzeptionell strategischen Vorstellungen. | Freistaat Thüringen | |||
450.3-8886.0 | Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Sie führten nicht zu einer Änderung der Anhörungsdokumente, da keine direkten Änderungswünsche vorgetragen wurden. Konkrete Lösungen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit werden im weiteren Planungsprozess erarbeitet. | Freistaat Thüringen | |||
450.3-8886.0 | Die Anmerkungen zu den Bewirtschaftungsplänen wurden zur Kenntnis genommen. Die Belange des Klimawandels wurden in allen Bewirtschaftungsplänen angesprochen. Allerdings sind die konkreten regionalen Auswirkungen des Klimawandels in den nächsten Jahren noch weiter zu präzisieren und soweit es bereits jetzt möglich ist, bei der konkreten Maßnahmenumsetzung entsprechend zu berücksichtigen. | Freistaat Thüringen | |||
450.3-8886.0 | Die Anmerkung wurde zur Kenntnis genommen, sie führte jedoch nicht unmittelbar zur Änderung an den Bewirtschaftungsplänen. | Freistaat Thüringen | |||
450.3-8886.0 | Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Sie bestätigen die bisherige Vorgehensweise sowie die konzeptionell strategischen Vorstellungen. | Freistaat Thüringen | |||
450.3-8886.0 | "Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zu Änderungen an den Bewirtschaftungsplänen, da keine direkten Änderungswünsche vorgetragen wurden. Die auf die Kommunen zukommenden Kosten in Bezug auf die WRRL wurden vom TMFUN gegenüber dem TIM im Rahmen der Anmeldung des KfA angezeigt. Zur Umsetzung der gewässerstrukturverbessernden Maßnahmen sollen auch Flurbereinigungsverfahren als Instrument eingesetzt werden, dort wo es möglich ist. Es ist beabsichtigt die Abwassermaßnahmen des Maßnahmenprogramms zu fördern, gleichwohl besteht eine Verpflichtung auch Maßnahmen durchzuführen, wenn keine Förderung erfolgt. Eine Einhaltung der Zielerreichungsfristen ist unabhängig davon, ob Maßnahmen gefördert werden oder nicht. " | Freistaat Thüringen | |||
450.3-8886.0 | Eine Verbesserung der Fischfauna wird im erheblichen Maße durch die gewässerstrukturverbessernden Maßnahmen erzielt. Konkrete weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Fischfauna, wie Überprüfung Besatz und Hegepläne o. ä., sind nicht von den Kommunen zu finanzieren. | Freistaat Thüringen | |||
450.3-8886.0 | Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Eine erneute Überprüfung des Oberflächenwasserkörpers (OWK) Untere Helbe- Steingraben ergab, dass die Einstufung als "erheblich veränderter Wasserkörper" gerechtfertigt ist. Ein Rückbau der Deiche würde zu einem erheblichen Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche führen und wäre gem. § 25 b) Abs. 2 Nr. 2 WHG mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials werden aber dennoch durchgeführt. Die HMWB-Ausweisung der Nicht-Schwerpunktgewässer musste nach dem WHG für den 1. Bewirtschaftungszyklus zwingend erfolgen. Aufgrund der noch fehlenden, konkreten Maßnahmenplanung und der damit verbundenen schwierigen Einschätzung signifikant nachteiliger Auswirkungen wurde für die Nicht-Schwerpunktgewässer eine vereinfachte Methodik angewandt. Bei Vorliegen konkreter Maßnahmen wird die HMWB- Ausweisung überprüft und bei Notwendigkeit die Einstufung geändert. | Freistaat Thüringen | |||
450.3-8886.0 | Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zur Änderung der Bewirtschaftungspläne. Mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten (Thüringer Gewässerbeirat, Gewässerforen, Workshops, Internetauftritt, Informationsmaterial) ist aus Sicht des Landes einer Umsetzung der WRRL in kooperativer Weise Rechnung getragen worden. | Freistaat Thüringen | |||
450.3-8886.0 | Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zu Änderungen der Bewirtschaftungspläne. Mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten (Thüringer Gewässerbeirat, Gewässerforen, Workshops, Internetauftritt, Informationsmaterial) ist aus Sicht des Landes einer Umsetzung der WRRL in kooperativer Weise Rechnung getragen worden. | Freistaat Thüringen | |||
450.3-8886.0 | Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Sie orientierten auf Fristverlängerung und weniger strenge Umweltziele zur Erreichung des guten chemischen Zustandes bis 2021/2027. Da der Standort noch immer einer großen hydrochemischen Dynamik unterliegt und die Sanierungsarbeiten noch nicht abgeschlossen sind, wird hierüber im nächsten Bewirtschaftungszyklus entschieden werden. Insofern wurde keine Änderung der Anhörungsunterlagen erforderlich. Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese zudem der zuständigen Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Elbe zur weiteren Bearbeitung übergeben. | Freistaat Thüringen |