Diskussion nach dem Themenblock zur WRRL

Ein Vertreter des Waldbesitzerverbandes verwies auf die Notwendigkeit der Einbeziehung des Verursacherprinzips und ging auf die Beispiele Wasserversorgung und Gewässerunterhaltung ein. Er vertritt die Position, dass die positiven Funktionen des Waldes für die Wasserversorgung durch Speicherung und Filterung von Wasser im Boden zu würdigen sind. Für die konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips ist aus seiner Sicht deshalb ein finanzieller Ausgleich erforderlich. Zudem verweist er darauf, dass auch im Wald Kosten für die Gewässerunterhaltung anfallen und auch diese Tatsache die positiven Funktionen des Waldes nicht würdigt.

Im Vortrag „konkrete Beispiele“ hatte der Leiter der Arbeitsgruppe Oberflächengewässer (AG OW) der FGG Elbe die Einrichtung von Gewässerrandstreifen thematisiert. Die Vertreterin eines Landschaftsplanungsbüros wies in diesem Zusammenhang auf die meist nur temporäre Einrichtung der Gewässerrandstreifen hin und fragte nach weiteren Beispielen für längerfristige Maßnahmen in der Landwirtschaft. Der Leiter der AG OW erläuterte, dass bisher der Fokus auf freiwilligen Maßnahmen lag. Im Zusammenhang mit der Einrichtung von Gewässerrandstreifen ist in einigen Bundesländern geplant, entsprechende Flächen zu erwerben und ggf. eine dauerhafte Umgestaltung der landwirtschaftlichen Praxis zu fördern. Die Vertreterin des BMUB ergänzte, dass in allen Bundesländern Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft vorgesehen sind oder schon durchgeführt werden, die Umsetzung aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen in den Ländern und die Anwendung ordnungsrechtlicher Instrumente ohne die Akzeptanz der Landwirte jedoch schwierig ist. Sie regt eine systematische Zusammenstellung dieser Maßnahmen an.

Der Vertreter der Umweltverbände hat in seinem Statement als Handlungsbedarf insbesondere die Notwendigkeit der Umsetzung der grundlegenden Maßnahmen, die stärkere Berücksichtigung der Belange des Gewässerschutzes bei der Förderung des Energiepflanzenanbaus und der Nutzung der Wasserkraft sowie die konsequente Umsetzung des Verschlechterungsverbotes genannt.