Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-GS0093 Belastungen Oberflächengewässer: Der Prioritätensetzung kann nicht zugestimmt werden: Laut Bewirtschaftungsplan (S. 25) „ist festzustellen, dass die diffuse Belastung in allen Kategorien der Wasserkörper die Hauptbelastungsart darstellt“. Diese Prioritätensetzung stimmt nicht mit der quantitativen Zusammenstellung des Bewirtschaftungsplans in Tabelle 2-1 (S. 24) überein. [...] Darstellungsform in Abb 2-1 ist irreführend [...] An der genannten Stelle wurde eine Aussage über alle Wasserkörperkategorien hinweg getroffen. Dem Hinweis folgend wurde eine klarstellende Anpassung vorgenommen. Textanpassung in Kap. 2.1, S. 25, Absatz 1: "Im Ergebnis ist festzustellen, dass die diffuse Belastung über alle Wasserkörperkategorien hinweg die Hauptbelastungsart darstellt (vgl. Abb. 2-1).; Ergänzung am Ende des Absatzes: "Bei alleiniger Betrachtung der Fließgewässer sind Abflussregulierungen und/oder hydromorphologische Veränderungen die Hauptbelastungsart (vgl. Tab. 2-1)." FGG Elbe
BP-GS0010 Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Bewirtschaftungsplans Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
BP-GS0011 Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Bewirtschaftungsplans Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
BP-GS0015 Das „Strombau- und Sedimentmangementkonzept für die Tideelbe“ stellt einen Beitrag zur integrativen Bewirtschaftung der Flussgebietseinheit Elbe mit überregionaler Bedeutung dar. Konkrete Vorschläge zur Ergänzung des Bewirtschaftungsplanes wurden übergeben mit der Bitte um Aufnahme in den Bewirtschaftungsplan nach Artikel 13 der Richtlinie 2000/60/EG für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe sowie in das entsprechende Maßnahmenprogramm gemäß Artikel 11. Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
BP-GS0016 Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Bewirtschaftungsplans Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
BP-GS0030 Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Bewirtschaftungsplans Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
BP-MV0099 Es wird auf die potenzielle Betroffenheit vieler Grundeigentümer hingewiesen. Es sei hilfreich, wenn Grundstückseigentümer frühzeitig eingebunden würden und die Plandokumente Ausführungen zu dem Problme des privaten Flächenverbrauchs enthielten. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In MV waren die Arbeitskreise der Bewirtschaftungsplanung grundsätzlich auch für Grundeigentümer offen. Spätestens bei der weiteren Vorbereitung der Maßnahmen werden Betroffene einbezogen. Ausführungen zur Flächenverfügbarkeit werden auch in den Plandokumenten stärker thematisiert. Textanpassungen sind erfolgt Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0099 Es werden weitere Hinweise gegeben und zu klärende Fragen aufgeworfen, die zu klären und zu erläutern seien. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei Textformulierungen oder in der weiteren Diskussion zur Maßnahmenumsetzung berücksichtigt Textanpassungen sind erfolgt Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-MV0104 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vielzahl von Gründen zu einer Verschiebung der Zielereichung führen können, man dürfe sich nicht auf einige beschränken. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Gründe für Fristverlängerungen wurden geprüft und angepasst. Textanpassungen sind erfolgt Land Mecklenburg-Vorpommern
SN0018 Die Definition der künstlichen Standgewässer auf Seite 29 des sächsischen Hintergrundberichtes, die auf die Bergbaufolgeseen angewandt wurde, entspricht nicht den § 1 i. V. m. § 25b WHG (§1 SächsWG). Nach WHG sind für die Einstufung als (künstliches) Gewässer weder umgesetzte Wasserrechtsentscheidungen noch das Erreichen des guten ökologischen Zustands maßgeblich. Für die Einstufung als Gewässer im Sinne des WHG ist es selbst belanglos, ob bereits entsprechende wasserrechtliche Entscheidungen für die Herstellung des Wasserkörpers vorliegen (s. z. B. BVerwGE 7 B 61.03, Czychowski/ Reinhardt zu § 1 WHG Anm. 42, 43). Maßgeblich ist hier, dass die tatsächlich vorhandenen Oberflächengewässer auf Dauer angelegt und in den natürlichen Wasserkreislauf eingebunden sind. Bei allen angeführten Tagebauseen sind entweder der Endwasserstand bereits erreicht oder zumindest bereits erhebliche Wasserflächen vorhanden. "dieser Hinsweis ist richtig die Ausweisung als AWB besser auf den Artikel 2 Nr. 8 der EG WRRL beziehen." Textbaustein wird erarbeitet Freistaat Sachsen
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 5: Ökologisches Potenzial; Hinweis fehlt, dass bisherige Bewertungen des ökologischen Potenzials überwiegend auf Experteneinschätzungen beruhen, da keine angemessenen Untersuchungsmethoden, Bewertungsmethoden und Bewertungsmaßstäbe für Gewässer des Ballungsraumes entwickelt wurden. Auch die Experteneinschätzungen basieren aber bisher auf einem vergleichsweise geringen Erfahrungsschatz mit speziell siedlungsgeprägter Gewässerentwicklung und vor allem mit dem ökologischen Potenzial, welches Gewässer trotz Siedlungsdruck bei Durchführung aller angemessenen Verbesserungsmaßnahmen haben. Der Anregung wird gefolgt, Änderung im Text. Textbaustein: Die bisherige Bewertung des ökologischen Potenzials basiert überwiegend auf Experteneinschätzungen. Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0033 BPE HH, Kapitel 5.1.2-> fehlt ein Hinweis darauf, dass bisherige Bewertungen des ökologischen Potentials überwiegend auf Experteneinschätzungen beruhen, da keine angemessenen Untersuchungsmethoden, Bewertungsmethoden und Bewertungsmaßstäbe für Gewässer des Ballungsraumes entwickelt wurden. Auch die Experteneinschätzungen basieren aber bisher auf einem vergleichsweise geringen Erfahrungsschatz mit speziell siedlungsgeprägter Gewässerentwicklung und vor allem mit dem ökologischen Potential, welches Gewässer trotz Siedlungsdruck bei Durchführung aller angemessenen Verbesserungsmaßnahmen haben. Der Anregung wird gefolgt, Änderung im Text. Textbaustein: Die bisherige Bewertung des ökologischen Potenzials basiert überwiegend auf Experteneinschätzungen. Freie und Hansestadt Hamburg
BP-GS0093 Kap. 5.1 Strategie zu hydromorpholog. Belastungen: Die Vernachlässigung der Hydromorphologie in der strategischen Maßnahmenentwicklung stellt ein entscheidendes Manko im BP dar. Hydromorphologie bedarf einer umfassenden, weit über die Durchgängigkeit hinaus gehenden, Strategieentwicklung (Minimierung der hydromorphologischen Belastungen infolge landwirtschaftlicher Nutzungsansprüche, Umorientierung der Gewässerunterhaltung; Zulassen und Förderung eigendynamischer Gewässerentwicklung, insbesondere durch eine übergreifende Strategie zur Verfügbarkeit von Flächen; Reduktion der Landentwässerung / zur Renaturierung von Feuchtgebieten). Eine umfassende Betrachtung der ökologischen Durchgängigkeit (nicht nur für Fische und Vorranggewässer!) sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht wäre dringend geboten (Berücksichtigung sonstiger ökologischer Barrieren neben Querbauwerken, Korrektur von Detailfehlern in Abb. 5-4, Definition Rangfolge der anzuwendenden Maßnahmen, Kataster von nicht mehr genutzten Bauwerken, Verursacherprinzip, Liste Querbauwerke mit Bewertung). Den Hinweisen folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Textergänzung/-anpassung in Kap. 5.1a): "Neben den Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit stellen die Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturen längs des Fließverlaufs als wichtige Wasserbewirtschaftungsfrage einen wesentlichen Handlungsschwerpunkt im Elberaum dar. Nähere Ausführungen zu Planungs- und Umsetzungsstrategien enthält das Kapitel 7.12.1." FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 5.1d) Strategie zu Bergbaufolgen mit Auswirkungen auf Gewässer: Umgang mit Bergbaufolgen: Strategie zum Umgang mit Bergbaufolgen ist im Bewirtschaftungsplan unkonkret dargestellt. Nur Verweis auf andere betreffende Strategien der Bundesländer. In den Bewirtschaftungsplan müssen zumindest die Kernpunkte der genannten Strategien aufgenommen werden. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Textergänzung/-anpassung in Kap. 5.1d) FGG Elbe
BP-GS0003a Es wird angeregt, weniger strenge Ziele für die braunkohlebergbaubeeinflussten Wasserkörper unter Berücksichtigung von revierspezifischen Dokumenten festzulegen (revierspezifische Unterlagen, in welchen die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse in den vom Braunkohlebergbau beeinflussten Wasserkörpern revierspezifisch dargestellt werden, sind der Stellungnahme beigefügt). Grundwasser: Für die wegen des Braunkohle-Bergbaus in den schlechten Zustand eingestuften Grundwasserkörper werden weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen. Oberflächenwasser: Nach Artikel 4 Absatz 5 WRRL sind weniger strenge Umweltziele erst dann in Anspruch zu nehmen, wenn es sicher erscheint, dass die Ziele bis 2027 nicht erreicht werden können. Hierfür sind im Einzelnen die weniger strengen Ziele zu benennen und die Gründe ausreichend und transparent zu beschreiben. In der Regel ist die derzeit vorliegende Datenlage hierfür nicht ausreichend. Aus diesem Grund wurde zunächst eine Fristverlängerung in Anspruch genommen. Textergänzung/-anpassung in Kap. 5.2.2 (nach Überarbeitung handelt es sich um das Kap. 5.3.2) FGG Elbe