Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0018
einzelford Die Definition der künstlichen Standgewässer auf Seite 29 des sächsischen Hintergrundberichtes, die auf die Bergbaufolgeseen angewandt wurde, entspricht nicht den § 1 i. V. m. § 25b WHG (§1 SächsWG). Nach WHG sind für die Einstufung als (künstliches) Gewässer weder umgesetzte Wasserrechtsentscheidungen noch das Erreichen des guten ökologischen Zustands maßgeblich. Für die Einstufung als Gewässer im Sinne des WHG ist es selbst belanglos, ob bereits entsprechende wasserrechtliche Entscheidungen für die Herstellung des Wasserkörpers vorliegen (s. z. B. BVerwGE 7 B 61.03, Czychowski/ Reinhardt zu § 1 WHG Anm. 42, 43). Maßgeblich ist hier, dass die tatsächlich vorhandenen Oberflächengewässer auf Dauer angelegt und in den natürlichen Wasserkreislauf eingebunden sind. Bei allen angeführten Tagebauseen sind entweder der Endwasserstand bereits erreicht oder zumindest bereits erhebliche Wasserflächen vorhanden.
bewertung "dieser Hinsweis ist richtig die Ausweisung als AWB besser auf den Artikel 2 Nr. 8 der EG WRRL beziehen."
begruendung Textbaustein wird erarbeitet
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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