Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SN0089 Im Weiteren ist festzustellen, dass in Bezug auf die hohen Konzentrationen insbesondere an Arsen die Zielsetzung, im Bewirtschaftungsplanentwurf keine herabgesetzten Ziele sondern nur Fristverlängerungen in Anspruch zu nehmen, nicht realistisch ist, da im Hintergrunddokument als Ursache der Überschreitung der Umweltqualitätsnorm für As lediglich die Emissionen aus dem Altbergbau, nicht aber die geogene Hintergrundbelastung betrachtet ist. Für Arsen ist die geogene Hintergrundkonzentration bereits sehr pauschal in der Umweltqualitätsnorm mit enthalten. Soll aufgrund der geogenen Besonderheiten in Sachsen ein weniger strenges Umweltziel verwirklicht werden, so ist dies zunächst nachprüfbar abzuleiten. Auch dies soll im 1.BP. erfolgen. keine Freistaat Sachsen
SN0089 "Der ökologische Zustand der Rietzschke ist mit 5 (schlecht) bewertet wurden. Die Rietzschke speist mehrere Teiche überwiegend im Nebenschluss. Beziehen sich die Anga-ben zu den Fischen auf die Rietzschke oder / und die Teiche? Der Wasserbehörde ist nicht bekannt, dass im eigentlichen Gewässer ein Fischbesatz ist. Es ist festzustellen, dass die Rietzschke auf bestimmten Abschnitten öfters trocken fällt. Es wird nicht zweckmäßig, ein Gewässer, welches durch seine geringe Wasserführung gar keinen Fischbesatz zulässt, diesbezüglich zu bewerten. Im Maßnahmeplanentwurf sind keine Maßnahmen zur Abflussregulierung (LAWA-Maßnahmen 61; 63) enthalten." "Die Angaben zum ökologischen Zustand beziehen sich auf das Fließgewässer. Das Fehlen der Fische deutet auf eine deutliche Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes hin und wird mit ""schlecht""bewertet. Zur Beurteilung, inwieweit die Störung des Wasserhaushaltes anthropogen bedingt ist, bedarf es weiterer Untersuchungen. Danach ist zu entscheiden, ob der OWK im Rahmen der wiederholten Bestandsaufnahme nach Artikell 5 2013 evtl. zu streichen ist. Berücksi chtigung bei whd. Bestandsaufnahme nach Artikel 5 WRRL in 2013, Untersuchung zum Wasserhaushalt" keine Freistaat Sachsen
SN0089 Im Bereich der Müglitz wurde die Aussage getroffen, dass eine erhöhte PAK Konzentration auftritt, hier sollte eine nähere Eingrenzung erfolgen um ggf. die Ursachen im Flusslauf ermitteln zu können. Dies ist Aufgabe der Ermittlung im ersten Bewirtschaftungsplan. Für die PAK ist insbesondere der Lufteintragspfad näher zu betrachten. keine Freistaat Sachsen
SN0089 Ein weiterer Schwerpunkt des Bewirtschaftungsplanes der Richtlinie sollte den Wasserrückhalt in der Fläche verstärkt berücksichtigen. Die Verbesserung des Wasserrückhaltes in der Fläche bildet bereits im Zusammenhang mit der Förderung einer Ausweitung der dauerhaft konservierenden Bodenbearbeitung auf landwirtschaftlichen Ackerflächen in Sachsen einen wichtigen Schwerpunkt des ersten Bewirtschaftungsplanes. Eine dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung kann das Wasserrückhaltevermögen der Böden im Vergleich zu konventionell bewirtschafteten Ackerflächen signifikant und großflächig verbessern. keine Freistaat Sachsen
SN0085 Aufgrund der enorm unterschiedlichen Maßstabsebenen die Erarbeitung von Teilbewirtschaftungsplänen nach § 6 b SächsWG erforderlich. Wir schlagen vor, dass die obere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Dresden und den Gemeinden die Ermächtigung zur Erarbeitung von Teilbewirtschaftungsplänen für die Gewässer zweiter Ordnung erteilt, zumindest für die Gewässer, die in den vorliegenden Unterlagen nicht betrachtet wurden. Eine weitere flächendeckende Planungsebene ist nicht vorgesehen. keine Freistaat Sachsen
SN0085 Für die als „schlecht“, „unbefriedigend“ oder „mäßig“ ausgewiesenen Wasserkörper ist die weitere Untersuchung im Rahmen eines Ermittlungsmessnetzes vorgesehen. Aus unserer Sicht ist unklar, wer die Festlegungen zu Messstellen und Untersuchungsumfang trifft, die Messungen fachlich begleitet und finanziert. Die Landeshauptstadt Dresden möchte aktiv bei der Aufstellung des Ermittlungsmessnetzes mitwirken. Neben der Ermittlung aufgrund von Messungen ist insbesondere das Expertenwissen vor Ort gefragt. Das Ermittlungsmessnetz kann aus Kapazitätsgründen nicht vollumfänglich durch die BfUL erfolgen. Grundsätzlich werden die unteren Wasserbehörden als zuständig angesehen. keine Freistaat Sachsen
SN0095 Beim OWK Weiße Elster 9 ist die Anderung der Gewässereinstufung von natürlicher Wasserkörper entsprechend der Bestandsaufnahmee 2004 zu erheblich veränderter Wasserkörper (HMWB) auf Grund fehlender Unterlagen aus fachlicher Sicht nicht plausibel, da die Weiße Elster bis auf den Rückstau durch das Palmengartenwehr frei fließend mit relativ naturnahen Sohlstukturen und wenig restriktiven Nutzungen im Gewässerumfeld ist. Der OWK Weiße Elster 9 ist wieder als natürlicher Wasserkörper einzustufen. Die Daten der Gewässerstrukturkartierung zeigen erheblich Defizite in allen Hauptparametern (Sohle, Ufer und Land) für den OWK auf. Da lange Strecken des OWK durch den Braunkohlebergbau bedingt verlegt und verändert wurden, teilweise mit Eintiefung und Sohldichtung wurde die Einschätzung getroffen, dass der OWK aufgrund der hydromorphologischen Beeinträchtigung die voraussichtlich nicht im erforderlichen Maße behoben werden können, den guten ökologischen zustand nicht erreichen wird. Daher wird an der Einstufung als HMWB festgehalten. Eine Aktualisierung kann in Vorbereitung der Erstellung des 2. Bewirtschaftungsplans erfolgen. keine Freistaat Sachsen
SN0095 Der OWK Zschampert ist von natürlicher Wasserkörper entsprechend der Bestandsaufnahme zu erheblich veränderter Wasserkörper in den Anhörungsunterlagen neu eingestuft worden. Der Zschampert ist nur in der Qualitlitskomponente Fische als schlecht eingestuft, die anderen Qualitatskomponenten sind mit der Einstufung mäßig nur eine Stufeunter dem guten Zustand. Der OWK Zschampert ist als natürlicher Wasserkörper einzustufen. Ähnlich wie der OWK Weiße Elster-9 wurde auch der Zschampert teilweise aus Gründen der Erschließung von Braunkohleabbaugebieten verlegt. Dies resultiert in hydromorphologische Veränderungen, die durch die Gewässerstrukturkartierung belegt sind, die voraussichtlich dazu führen, dass der OWK den guten ökologischen Zustand nicht erreichen wird, da bestimmte notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Hydromorphologie nicht durchführbar sind. An der Einstufung als HMWB wird festgehalten. Eine Aktualisierung der Einstufung kann in Vorbereitung der Erstellung des 2. Bewirtschaftungsplans erfolgen. keine Freistaat Sachsen
SN0095 Für die Umsetzung der Maßnahmen sollen gemäß Koordinierungsberatung zur Umsetzung der WRRL im SMUL am 11.05.2009 Arbeitsgruppen gebildet werden, wobei noch nicht festgelegt wurde. wie aus den grob beschriebenen Maßnahmenkomplexen umsetzbare Einzelmaßnahmen resultieren, wer gebietsüberschreitende Maßnahmen veranlasst, notwendige Untersuchungen durchführt und letztendlich die Maßnahme genehmigt. z.Z. findet eine intensive Diskussion mit den Wasserbehörden zu dem Thema statt. Diese Diskussionen sind z. Z. noch nicht abgeschlossen, jedoch werden bis zum 22.12.2009 und damit rechtzeitig entsprechende Ergebnisse vorliegen. keine Freistaat Sachsen
SN0008 Die Wasserrahmenrichtlinie definiert den chemischen Zustand über die in den Anhängen genannten Umweltqualitätsnormen bzw. prioritären Stoffe. Diese Stofflisten nach WRRL dürfen jedoch bei der zukünftigen Gewässerüberwachung nicht zu einer eingeschränkten Sichtweise führen. Neben den in der WRRL genannten Stoffen gibt es eine Vielzahl von Schadstoffen, die zumindest lokal zu Belastungen und Nutzungseinschränkungen führen können. Diesbezüglich ist der Ansatz der FGG Elbe zu unterstützen, die neben den aus der WRRL entstehenden Anforderungen an die Gewässer weitere Stoffe in das Untersuchungsprogramm aufgenommen hat. Allerdings müssen zusätzlich zur Überwachung der Schadstoffbelastung auch Maßnahmen getroffen werden, um diese Belastungen unter einen die weitere Nutzung des Gewässers einschränkenden Wert zu senken. Maßnahmen zur Reduzierung von Belastungen der Gewässer durch Schadstoffe sind im Zuge der Umsetzung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmeprogramms der FGG Elbe vorgesehen. Hierbei handelt es sich sowohl um grundlegende als auch um ergänzende Maßnahmen. Weitere Informationen hierzu finden sie in Kap. 7.5 bis 7.7 und 7.12 des FGG-Bewirtschaftungsplanes sowie im Maßnahmeprogramm. Für Sachsen befinden sich nähere Informationen in den sächsischen Hintergrunddokumenten. Durch die Vereinbarungen zur Zusammenarbeit und zum Datenaustausch insbesondere mit den Trinkwasserversorgern an der Elbe wird ein regelmäßiger fachlicher Austausch gewährleistet. keine Freistaat Sachsen
SN0099 Die Wasserrahmenrichtlinie definiert den chemischen Zustand über die in den Anhängen genannten Umweltqualitätsnormen bzw. prioritären Stoffe. Diese Stofflisten nach WRRL dürfen jedoch bei der zukünftigen Gewässerüberwachung nicht zu einer eingeschränkten Sichtweise führen. Neben den in der WRRL genannten Stoffen gibt es eine Vielzahl von Schadstoffen, die zumindest lokal zu Belastungen und Nutzungseinschränkungen führen können. Diesbezüglich ist der Ansatz der FGG Elbe zu unterstützen, die neben den aus der WRRL entstehenden Anforderungen an die Gewässer weitere Stoffe in das Untersuchungsprogramm aufgenommen hat. Allerdings müssen zusätzlich zur Überwachung der Schadstoffbelastung auch Maßnahmen getroffen werden, um diese Belastungen unter einen die weitere Nutzung des Gewässers einschränkenden Wert zu senken. Maßnahmen zur Reduzierung von Belastungen der Gewässer durch Schadstoffe sind im Zuge der Umsetzung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmeprogramms der FGG Elbe vorgesehen. Hierbei handelt es sich sowohl um grundlegende als auch um ergänzende Maßnahmen. Weitere Informationen hierzu finden sie in Kap. 7.5 bis 7.7 und 7.12 des FGG-Bewirtschaftungsplanes sowie im Maßnahmeprogramm. Für Sachsen befinden sich nähere Informationen in den sächsischen Hintergrunddokumenten. Durch die Vereinbarungen zur Zusammenarbeit und zum Datenaustausch insbesondere mit den Trinkwasserversorgern an der Elbe wird ein regelmäßiger fachlicher Austausch gewährleistet. keine Freistaat Sachsen
SN0008 "Wir weisen darauf hin, dass die Rohwasserqualität von Uferfiltratfassungen maßgeblich durch die Wasserqualität des Oberflächenwassers geprägt wird. Neben der Betrachtung der Oberflächengewässer ist hinsichtlich der Eliminierung trinkwasserrelevanter Stoffe bei Wassergewinnungsanlagen im Umfeld von Fließ- und Standgewässern auch die Wechselwirkung zwischen in das Grundwasser infiltrierendem Oberflächenwasser (Uferfiltrat) und dem natürlichen Grundwasser zu berücksichtigen. Derartige Wechselwirkungen können lokal zu erheblich geänderten qualitativen Verhältnissen im Grundwasserkörper und in der Folge zu einem höheren Aufwand für die Wasserversorgung führen. Dies wird in der aktuellen Darstellung, auch aufgrund der Ausdehnung der Grundwasserkörper, nicht betrachtet und steht im Widerspruch zur EU-Grundwasserrichtlinie. " Die Vorgabe, dass OW die Grundwasserbeschaffenheit nicht beeinträchtigen darf, gibt es - anders als im umgekehrten Fall - in der WRRL nicht. Dies ist daher nicht Teil der Zustandsbewertung der OWK. Im Rahmen der Risiko- und der Zustandsbewertung wurden Stoffeinträge aus OW nicht als maßgebliche Belastung für GWK ermittelt. Es gibt keine Vorgaben für die Größe von Wasserkörpern, lediglich eine EU-Leitlinie. Die GWK wurden in Übereinstimmung damit ausgewiesen und damit auch der Bearbeitungsmaßstab festgelegt. Lokale Probleme können nicht abgebildet werden, ihre Lösung obliegt damit dem wasserrechtlichen Vollzug ohne Beteiligung der EU. Derzeit ist kein GWK wegen Nichteinhaltung der Trinkwasserqualität im schlechten Zustand. Da sowohl für GW als auch für OW ein Verschlechterungsverbot gilt, sind negative Trends nicht zu erwarten. keine Freistaat Sachsen
SN0099 "Wir weisen darauf hin, dass die Rohwasserqualität von Uferfiltratfassungen maßgeblich durch die Wasserqualität des Oberflächenwassers geprägt wird. Neben der Betrachtung der Oberflächengewässer ist hinsichtlich der Eliminierung trinkwasserrelevanter Stoffe bei Wassergewinnungsanlagen im Umfeld von Fließ- und Standgewässern auch die Wechselwirkung zwischen in das Grundwasser infiltrierendem Oberflächenwasser (Uferfiltrat) und dem natürlichen Grundwasser zu berücksichtigen. Derartige Wechselwirkungen können lokal zu erheblich geänderten qualitativen Verhältnissen im Grundwasserkörper und in der Folge zu einem höheren Aufwand für die Wasserversorgung führen. Dies wird in der aktuellen Darstellung, auch aufgrund der Ausdehnung der Grundwasserkörper, nicht betrachtet und steht im Widerspruch zur EU-Grundwasserrichtlinie. " Die Vorgabe, dass OW die Grundwasserbeschaffenheit nicht beeinträchtigen darf, gibt es - anders als im umgekehrten Fall - in der WRRL nicht. Dies ist daher nicht Teil der Zustandsbewertung der OWK. Im Rahmen der Risiko- und der Zustandsbewertung wurden Stoffeinträge aus OW nicht als maßgebliche Belastung für GWK ermittelt. Es gibt keine Vorgaben für die Größe von Wasserkörpern, lediglich eine EU-Leitlinie. Die GWK wurden in Übereinstimmung damit ausgewiesen und damit auch der Bearbeitungsmaßstab festgelegt. Lokale Probleme können nicht abgebildet werden, ihre Lösung obliegt damit dem wasserrechtlichen Vollzug ohne Beteiligung der EU. Derzeit ist kein GWK wegen Nichteinhaltung der Trinkwasserqualität im schlechten Zustand. Da sowohl für GW als auch für OW ein Verschlechterungsverbot gilt, sind negative Trends nicht zu erwarten. keine Freistaat Sachsen
SN0008 Die WRRL orientiert auf eine Betrachtung des Zustandes in Wasserkörpern. Bezüglich des Grundwassers erstrecken sich diese Wasserkörper über eine teilweise sehr große Fläche. Durch die integrative Betrachtung dieser Fläche in Verbindung mit der geringen Zahl an Untersuchungsstellen besteht die Gefahr, dass lokale Belastungsherde in der Gesamtdarstellung untergehen. Lokale Belastungen gehen dann in die Bewertung eines GWK ein, wenn sie eine zusammenhängende Fläche >25 km² bzw. bei GWK <250km² mindestens 10% der GWK-Fläche einnehmen. Alle Belastungen werden nach den gesetzlichen Grundlagen des Bundes und der Länder behandelt. keine Freistaat Sachsen
SN0008 Die Untersuchungsdichte bezüglich der Grundwasserbeschaffenheit ist nicht ausreichend, um die innerhalb eines Grundwasserkörpers auftretenden erheblichen qualitativen Heterogenitäten zu berücksichtigen. Für viele Gebiete liegen Daten in erheblich höherer räumlicher Auflösung vor. Weitere Datenbestände werden ausgewertet soweit sie hier vorliegen, aber nicht mehr im Rahmen dieser BP und MP keine Freistaat Sachsen