Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0099
einzelford "Wir weisen darauf hin, dass die Rohwasserqualität von Uferfiltratfassungen maßgeblich durch die Wasserqualität des Oberflächenwassers geprägt wird. Neben der Betrachtung der Oberflächengewässer ist hinsichtlich der Eliminierung trinkwasserrelevanter Stoffe bei Wassergewinnungsanlagen im Umfeld von Fließ- und Standgewässern auch die Wechselwirkung zwischen in das Grundwasser infiltrierendem Oberflächenwasser (Uferfiltrat) und dem natürlichen Grundwasser zu berücksichtigen. Derartige Wechselwirkungen können lokal zu erheblich geänderten qualitativen Verhältnissen im Grundwasserkörper und in der Folge zu einem höheren Aufwand für die Wasserversorgung führen. Dies wird in der aktuellen Darstellung, auch aufgrund der Ausdehnung der Grundwasserkörper, nicht betrachtet und steht im Widerspruch zur EU-Grundwasserrichtlinie. "
bewertung Die Vorgabe, dass OW die Grundwasserbeschaffenheit nicht beeinträchtigen darf, gibt es - anders als im umgekehrten Fall - in der WRRL nicht. Dies ist daher nicht Teil der Zustandsbewertung der OWK. Im Rahmen der Risiko- und der Zustandsbewertung wurden Stoffeinträge aus OW nicht als maßgebliche Belastung für GWK ermittelt. Es gibt keine Vorgaben für die Größe von Wasserkörpern, lediglich eine EU-Leitlinie. Die GWK wurden in Übereinstimmung damit ausgewiesen und damit auch der Bearbeitungsmaßstab festgelegt. Lokale Probleme können nicht abgebildet werden, ihre Lösung obliegt damit dem wasserrechtlichen Vollzug ohne Beteiligung der EU. Derzeit ist kein GWK wegen Nichteinhaltung der Trinkwasserqualität im schlechten Zustand. Da sowohl für GW als auch für OW ein Verschlechterungsverbot gilt, sind negative Trends nicht zu erwarten.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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