Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0099
einzelford Die Wasserrahmenrichtlinie definiert den chemischen Zustand über die in den Anhängen genannten Umweltqualitätsnormen bzw. prioritären Stoffe. Diese Stofflisten nach WRRL dürfen jedoch bei der zukünftigen Gewässerüberwachung nicht zu einer eingeschränkten Sichtweise führen. Neben den in der WRRL genannten Stoffen gibt es eine Vielzahl von Schadstoffen, die zumindest lokal zu Belastungen und Nutzungseinschränkungen führen können. Diesbezüglich ist der Ansatz der FGG Elbe zu unterstützen, die neben den aus der WRRL entstehenden Anforderungen an die Gewässer weitere Stoffe in das Untersuchungsprogramm aufgenommen hat. Allerdings müssen zusätzlich zur Überwachung der Schadstoffbelastung auch Maßnahmen getroffen werden, um diese Belastungen unter einen die weitere Nutzung des Gewässers einschränkenden Wert zu senken.
bewertung Maßnahmen zur Reduzierung von Belastungen der Gewässer durch Schadstoffe sind im Zuge der Umsetzung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmeprogramms der FGG Elbe vorgesehen. Hierbei handelt es sich sowohl um grundlegende als auch um ergänzende Maßnahmen. Weitere Informationen hierzu finden sie in Kap. 7.5 bis 7.7 und 7.12 des FGG-Bewirtschaftungsplanes sowie im Maßnahmeprogramm. Für Sachsen befinden sich nähere Informationen in den sächsischen Hintergrunddokumenten. Durch die Vereinbarungen zur Zusammenarbeit und zum Datenaustausch insbesondere mit den Trinkwasserversorgern an der Elbe wird ein regelmäßiger fachlicher Austausch gewährleistet.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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