Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-GS0093 Kap. 5.1 Strategie zu hydromorpholog. Belastungen: Die Vernachlässigung der Hydromorphologie in der strategischen Maßnahmenentwicklung stellt ein entscheidendes Manko im BP dar. Hydromorphologie bedarf einer umfassenden, weit über die Durchgängigkeit hinaus gehenden, Strategieentwicklung (Minimierung der hydromorphologischen Belastungen infolge landwirtschaftlicher Nutzungsansprüche, Umorientierung der Gewässerunterhaltung; Zulassen und Förderung eigendynamischer Gewässerentwicklung, insbesondere durch eine übergreifende Strategie zur Verfügbarkeit von Flächen; Reduktion der Landentwässerung / zur Renaturierung von Feuchtgebieten). Eine umfassende Betrachtung der ökologischen Durchgängigkeit (nicht nur für Fische und Vorranggewässer!) sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht wäre dringend geboten (Berücksichtigung sonstiger ökologischer Barrieren neben Querbauwerken, Korrektur von Detailfehlern in Abb. 5-4, Definition Rangfolge der anzuwendenden Maßnahmen, Kataster von nicht mehr genutzten Bauwerken, Verursacherprinzip, Liste Querbauwerke mit Bewertung). Den Hinweisen folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Textergänzung/-anpassung in Kap. 5.1a): "Neben den Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit stellen die Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturen längs des Fließverlaufs als wichtige Wasserbewirtschaftungsfrage einen wesentlichen Handlungsschwerpunkt im Elberaum dar. Nähere Ausführungen zu Planungs- und Umsetzungsstrategien enthält das Kapitel 7.12.1." FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 5.1 Strategie zu stofflichen Belastungen (Nährstoffe): Der im Bewirtschaftungsplan verfolgte Ansatz, die notwendige Reduktion von Nährstoffeinträgen durch Orientierung an den ökologisch verträglichen Nährstofffrachten in Küstengewässern zu ermitteln, wird nicht konsequent genug umgesetzt und weiter verfolgt. Die so ermittelten Reduktionsziele reichen als alleinige Orientierung nicht aus, da regional auch deutlich stärkere Reduktionen notwendig sind. [...] Erforderlich ist in Anbetracht der fachlichen Empfehlung der LAWA (Gesamtreduktion um 45%, Verweis auf 134. LAWA-VV) und in Erwartung von sukzessive sinkenden Reduktionspotenzialen eine Reduktion um > 20% bis 2015 (Spätere Maßnahmen werden nicht mehr rechtzeitig wirksam). [...] Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 WRRL beschriebenen Ausnahmen und sind das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses auf Ebene der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und der beteiligten Bundesländer. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 5.1 Strategie zu stofflichen Belastungen (Schadstoffe): Der Anspruch von „Strategien zur Erreichung der Umweltziele“ wird nicht erfüllt. Strategien werden bestenfalls im Ansatz erwähnt, aber nicht systematisch entwickelt. Formulierungen z.T. irreführend. „Nicht im vollen Umfang erreichbar“ suggeriert weitgehende Erfüllung der Reduzierungsanforderungen. Eine „messbare, möglichst große Verringerung der Schadstoffbelastung“ ist dagegen maximal unkonkret und sagt nichts über das erreichbare Maß der Reduktion aus. Auch hier wäre ein konkreter Verweis auf die entsprechenden Abschnitte im Kap. 7 günstig. Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 WRRL beschriebenen Ausnahmen und sind das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses auf Ebene der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und der beteiligten Bundesländer. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 5.1 Strategie zu stofflichen Belastungen Grundwasser: "Im Gegensatz zum Oberflächengewässer wird das Grundwasser durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge eher lokal und wasserkörperbezogen beeinflusst, so dass es nicht notwendig ist, für das Grundwasser eigene überregionale Ziele abzuleiten." Wenn 44 % aller Grundwasserkörper im schlechten chemischen Zustand sind, allein 25 % wegen überhöhter Nitratwerte (vgl. 2.2, S. 34 ff.), ist der Verzicht auf eine überregionale Lösungsstrategie unverständlich, dies um so mehr, als hier und infolge auch bei den Oberflächenwasserkörper ein Verfehlen der Ziele nach WRRL droht. Es geht um überregionale (d.h. internationale), stoffliche Ziele. Die gibt es für das Grundwasser an sich nicht (z.B. müssen nicht in der Lausitz Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft in das Grundwasser verringert werden, damit in Schleswig-Holstein die Grundwasserbeschaffenheit den Qualitätsanforderungen nach WRRL entspricht). Die Maßnahmen, die im Bereich Landwirtschaft ergriffen werden sollen, sind in der gesamten Flussgebietseinheit relativ einheitlich und werden im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm dargestellt. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 5.1 Strategie zu Wasserentnahmen / Überleitungen: Wasserentnahmen / Überleitungen werden im Bewirtschaftungsplan noch oberflächlicher betrachtet als die anderen Belastungsarten. Ausmaß der Belastung auf die Gewässer und den Wasserhaushalt im Elbeeinzugsgebiet wird nicht dargestellt. Klimawandel kann die Belastung verschärfen. Zu ergänzen: Auswirkung der Belastung auf Wasserbilanz und Gewässerqualität. Dabei sind Auswirkungen des Klimawandels zu berücksichtigen. Den Hinweisen folgend wurden Anpassungen in Kapitel 5 des Bewirtschaftungsplans vorgenommen. Ergänzung einer deteillierten Darstellung aller relevanten Wasserüberleitungen im Kapitel 5.1.c); Ergänzung am Ende des 3. Absatzes von Kap.5.1.c: ...als Abwasser in ein anderes Teileinzugsgebiet eingeleitet wird. "Probleme die sich im Zusammenhang damit ergeben,werden durch die Länder gemeinsam in Konzepten zur Problemminimierung (Sulfat, Verockerungen, Versauerungen, Mindestabfluss) bearbeitet. Dazu existieren z.B. länderübergreifende Arbeitsgruppen, die die „Grundsätze für die Bewirtschaftung der Flussgebiete Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße“ erstellen."; Ergänzung des Kapitels 5.2 "Anpassunngsstrategien an den Klimawandel" im Bewirtschaftungsplan FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 5.1 Strategie zu Bergbaufolgen mit Auswirkungen auf Gewässer: Massive Belastungen des Wasserhaushalts durch Bergbau (insbesondere Braunkohle) werden nicht ausreichend berücksichtigt. Neben Gewässerverlegungen / Versauerung sind z. B. auch Wasserentnahmen für Flutungen relevant. Eine detailliertere Darstellung erfolgt in einem Hintergrundpapier, das auf der Internetseite der FGG Elbe zur Verfügung steht (www.fgg-elbe.de). Gesonderte Wasserentnahmen für die Flutung erfolgen nicht aus Grundwasser. Lediglich Sümpfungswasser des aktiven Bergbaus wird zur Flutung genutzt. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 5.1 Strategie zu Bergbaufolgen mit Auswirkungen auf Gewässer - Kalibergbau: Reine Problembeschreibung, keinerlei Lösungsansatz /-strategie!, obwohl diese Ausführungen im Abschnitt „Überregionale Strategien zur Erreichung der Umweltziele“ platziert sind. Entweder Einstufung als überregionales Problem und Entwicklung von Lösungsansätzen oder Streichung an dieser Stelle, da nur regionale Betrachtung. Salzbergbau hat keine überregionale, sondern nur lokale Bedeutung in der FGG Elbe. Zur Klarstellung wurde eine Textänderung vorgenommen. Änderung in Kap. 5.1 d), 1. Absatz, letzter Satz: "Der Altbergbau hat lokale bis hin zu überregionaler Bedeutung, Salzgewinnungsstätten dagegen haben ausschließlich lokale Bedeutung." FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 5.1d) Strategie zu Bergbaufolgen mit Auswirkungen auf Gewässer: Umgang mit Bergbaufolgen: Strategie zum Umgang mit Bergbaufolgen ist im Bewirtschaftungsplan unkonkret dargestellt. Nur Verweis auf andere betreffende Strategien der Bundesländer. In den Bewirtschaftungsplan müssen zumindest die Kernpunkte der genannten Strategien aufgenommen werden. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Textergänzung/-anpassung in Kap. 5.1d) FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 5.1 HMWB-Ausweisung: Im Hinblick auf die Festlegung der WRRL zur HMWB/AWB-Ausweisung als freiwillige Option, die für jeden einzelnen Fall einer speziellen Begründung bedarf, erscheint der Anteil der im Bewirtschaftungsplan (BP) als AWB und HMWB ausgewiesenen Gewässer ausgesprochen hoch. Der Intention der WRRL würde sicher besser entsprochen, wenn die Ausweisung als AWB/HMWB nur einigen besonders schwierigen Sonderfällen vorbehalten bliebe und für einen deutlich größeren Anteil auch der anthropogen stark beeinflussten Gewässer der „gute ökologische Zustand“ als Ziel gesetzt würde – selbst wenn sie theoretisch auch die Bedingungen für eine HMWB-Ausweisung erfüllen würden. Außerdem ist angesichts des hohen Anteils von AWB/HMWB zweifelhaft, ob diese tatsächlich alle die Bedingungen der WRRL für eine solche Ausweisung erfüllen. [...] Es wird bezweifelt, ob die strengen Prüfkriterien der WRRL Art. 3 Abs. 4 tatsächlich auf alle im BP als HMWB ausgewiesenen Gewässer zutreffen, und ob überhaupt die nötigen Prüfungsschritte in allen Fällen vollständig durchgeführt wurden. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den Leitlinien der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise zur Ausweisung von erheblich veränderten Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.2.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 5.2 Zielerreichung/Fristverlängerungen Grundwasser: Der im Bewirtschaftungsplan (Tab 5-5, S. 87) für den mengenmäßigen Zustand angegebene Zielerreichungsgrad von 96 % der Flächengröße der Grundwasserkörper ist nicht plausibel. Diese Einschätzung basiert offenbar auf der fehlerhaften Bewertung des Ausgangszustandes im Bewirtschaftungsplan, der schon den momentanen mengenmäßigen Zustand des Grundwassers auf 96% der Fläche als „gut“ einstuft. Mit der beanstandeten Festlegung ist gemeint, dass (die) 96 % der Grundwasserkörper, die sich jetzt im guten mengenmäßigen Zustand befinden, diesen auch bis 2015 erhalten werden. Insoweit besteht kein Widerspruch. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 5.3 Umweltziele Schutzgebiete: Der Bewirtschaftungsplan (BP) benennt korrekt die WRRL-Anforderungen an die Umweltziele in Schutzgebieten (S. 96): „Ziel ist es, alle Normen und Ziele der WRRL in den Schutzgebieten bis 2015 zu erreichen“. In Schutzgebieten kommen also nach WRRL keine Fristverlängerungen infrage, hier gilt ohne Ausnahme das Ziel des guten Zustands/Potenzials bis 2015. Wie die FGG Elbe diese Frist in den Schutzgebieten einzuhalten gedenkt, legt der BP nicht dar. Auch auf den Widerspruch gegenüber dem vorherigen Abschnitt (Ausnahmen/Fristverlängerungen) geht der BP nicht ein; obwohl in den Schutzgebieten im gleichen Maße Fristverlängerungen in Anspruch genommen werden wie in der gesamten Flussgebietseinheit. Nach Artikel 4 Absatz 1 c erfüllen die Mitgliedsstaaten nach 15 Jahre alle Ziele, auf deren Grundlage die Schutzgebiete ausgewiesen wurden. Diese Ziele werden durch die Umsetzung der grundlegenden Maßnahmen (Umsetzung NATURA 2000, Umsetzung bestehender Schutzgebietsverordnungen, etc.) und soweit erforderlich, durch ergänzende Maßnahmen, erreicht. In den Schutzgebieten nach Artikel 4 Absatz 1 c sind zum einen die schutzgebietsspezifischen Ziele zu erreichen. An den Wasserkörpern, die in Schutzgebieten liegen, sind zudem die WRRL-spezifischen Umweltziele zu erreichen. Auch für Schutzgebiete gilt, dass die in Artikel 4 Abs. 1 c WRRL vorgesehene Frist unter den Voraussetzungen des Absatz 4 verlängert werden kann (s. § 25 c Abs. 2 und 4 Wasserhaushaltsgesetz).Soweit für den vorliegenden Entwurf des Bewirtschaftungsplans angenommen wird, dass die Bewirtschaftungsziele bereits bis 2015 erreicht werden, bedarf es keiner weiteren Ausführungen zu der Frage der Inanspruchnahme von Fristverlängerungen oder Ausnahmen. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 6.1 Wirtschaftliche Bedeutung sonstiger Nutzungen, hier: Schifffahrt: 1) „Rund 276.000 Arbeitsplätze in Hamburg, im Umland sowie im Bundesgebiet sind vom Hamburger Hafen abhängig.“ Diese Zahl ist nicht nachvollziehbar, da es keine übergreifende Kosten/Nutzen-Analyse zur Schifffahrt gibt. Diesen Satz streichen. Die Zahlen beruhen auf den statistischen Angaben der zuständigen Behörde (Hamburg Port Authority, HPA). Sie haben sich im Jahresverlauf geändert und wurden entsprechend im Bewirtschaftungsplan aktualisiert. Anpassung von Kapitel 6.2.3, Schifffahrt, 3. Absatz: "Allerdings ist der Containerverkehr im Bereich der mittleren und oberen Elbe deutlich, von 8.597 TEU im Jahr 1999 auf 21.957 TEU im Jahr 2008* gewachsen." Als Fußnote * ist zu ergänzen: "Quelle: Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost, Verkehrsbericht 2008 - Binnenschifffahrt in Zahlen (1999 noch einschließlich der Umfuhren im Hamburger Hafen)" FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 6.1 Wirtschaftliche Bedeutung sonstiger Nutzungen, hier: 2) „Allerdings ist der Containerverkehr deutlich gewachsen, von 8.597 Einheiten im Jahr 1999 auf 47.128 Einheiten im Jahr 2007 im Bereich der Mittleren und oberen Elbe.“ Hier wird nur eine Seite dargestellt. Auch wenn der Containerverkehr auf der limnischen Elbe zunimmt, nimmt die Gesamtsumme der transportierten Güter ab, trotz Wachstum im Hafen Hamburg. Bitte hinzufügen: Dieser Anstieg ist auch auf Containerlinien, die von den Häfen selber betrieben und damit von der öffentlichen Hand subventioniert werden, zurückzuführen. Die Darstellung im Kapitel 6.1 sind im vorliegenden Entwurf des Bewirtschaftungsplan korrekt. Die Darstellung des Containerverkehrs erfolgte auf Grundlage der amtlichen von HPA zur Verfügung gestellten Statistiken. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 6.2 Entwicklungsprognose für weitere Wassernutzungen, hier: Schifffahrt: Statt wissenschaftlich fundierte Veröffentlichungen zur Bedeutung und zur Perspektive des Güterverkehrs auf der Elbe auszuwerten, werden realitätsferne Prognosen herangezogen und zitiert, die wohl weitere Baumaßnahmen rechtfertigen sollen. Die Prognosen zur Entwicklung des Gütertransports auf der Elbe laufen konträr zum langfristigen Trend und sind unglaubwürdig. Begründung Trendumkehr und Verzehnfachung der Transporte fehlt. Bitte einfügen: Real nimmt der Gütertransport auf der Elbe stetig ab – 2008 ist er auf einen historischen Tiefststand von nur noch 0,7 Millionen Tonnen gefallen (1989: 9,5 Mio. Tonnen; 1998: 1,8 Mio. Tonnen, Quelle: WSV). Die genannte Verbesserung der Schiffbarkeit ist unglaubwürdig, da mit nicht aktuellen Wasserständen gerechnet wird. Bitte Passage streichen o. differenzieren: Trotz der laufenden Unterhaltungsmaßnahmen werden die Schifffahrtsbedingungen auch nach 2010 kaum besser sein, da sich die Niedrigwasserzeiten ausdehnen. [...] Entwicklungsprognosen für die Schifffahrt werden im Kapitel 6.2.4 des Bewirtschaftungsplans behandelt. Die zugrunde gelegten Zahlen und Einschätzungen wurden von den zuständigen Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und Hamburg Port Authority (HPA) vorgenommen. Hinsichtlich weitergehender Informationen wird auf den Verkehrsbericht 2008 "Binnenschifffahrt in Zahlen" (Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost) verwiesen. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 6.2, S. 112: Ergänzung konkreter Anlagen über die qualitativen und quantitativen Auswirkungen des Braunkohlenbergbaus auf Grund- und Oberflächenwasserhaushalt Die Darstellung im überregional ausgerichteten Bewirtschaftungsplan der FGG Elbe gibt in Kapitel 6.2 in der gebotenen Knappheit die aktuelle Situation des Braunkohlebergbaus sowie die Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasserhaushalt wieder. - FGG Elbe