Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP-GS0093 |
einzelford | Kap. 5.1 HMWB-Ausweisung: Im Hinblick auf die Festlegung der WRRL zur HMWB/AWB-Ausweisung als freiwillige Option, die für jeden einzelnen Fall einer speziellen Begründung bedarf, erscheint der Anteil der im Bewirtschaftungsplan (BP) als AWB und HMWB ausgewiesenen Gewässer ausgesprochen hoch. Der Intention der WRRL würde sicher besser entsprochen, wenn die Ausweisung als AWB/HMWB nur einigen besonders schwierigen Sonderfällen vorbehalten bliebe und für einen deutlich größeren Anteil auch der anthropogen stark beeinflussten Gewässer der „gute ökologische Zustand“ als Ziel gesetzt würde – selbst wenn sie theoretisch auch die Bedingungen für eine HMWB-Ausweisung erfüllen würden. Außerdem ist angesichts des hohen Anteils von AWB/HMWB zweifelhaft, ob diese tatsächlich alle die Bedingungen der WRRL für eine solche Ausweisung erfüllen. [...] Es wird bezweifelt, ob die strengen Prüfkriterien der WRRL Art. 3 Abs. 4 tatsächlich auf alle im BP als HMWB ausgewiesenen Gewässer zutreffen, und ob überhaupt die nötigen Prüfungsschritte in allen Fällen vollständig durchgeführt wurden. |
bewertung | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den Leitlinien der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der EU-Kommission, der Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedener Interessenvertreter erarbeiteten Vorgaben. |
begruendung | Die Herangehensweise zur Ausweisung von erheblich veränderten Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.2.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. |
bewertetdurch | FGG Elbe |