Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-BB0008 [Weiteres siehe Stellungnahme des LFV, die komplett auch zur Stellungnahme des Landesbüros gehört]   - Land Brandenburg
BP-HH0013 BPE FGG Elbe, Kap. 6.3.2: Ergänzung des Wertes des Kostendeckungsgrades bei KD 1 und KD 2 (jeweils 113) in der Tabelle 6 - 6 (Zusammenfassende Ergebnisse zur Kostendeckung im Bereich der kommunalen Abwasserbeseitigung um den folgenden Fußnoteneintrag: „Der tatsächliche Kostendeckungsgrad der Abwasserentsorgung beträgt 100%. Eine Überdeckung der Aufwendungen entsteht im Wesentlichen durch die Differenz aus bilanzieller (nach Anschaffungswerten) und kalkulatorischer (nach Wiederbeschaffungszeitwerten) Abschreibung. Diese Differenz stellt keinen ausschüttungsfähigen Gewinn dar, sondern ist gebührenrechtlich zwingend der Substanzerhaltungsrücklage zuzuführen und ist ein notwendiger Beitrag zur Substanzerhaltung.“   „Der tatsächliche Kostendeckungsgrad der Abwasserentsorgung beträgt 100%. Eine Überdeckung der Aufwendungen entsteht im Wesentlichen durch die Differenz aus bilanzieller (nach Anschaffungswerten) und kalkulatorischer (nach Wiederbeschaffungszeitwerten) Abschreibung. Diese Differenz stellt keinen ausschüttungsfähigen Gewinn dar, sondern ist gebührenrechtlich zwingend der Substanzerhaltungsrücklage zuzuführen und ist ein notwendiger Beitrag zur Substanzerhaltung.“ Freie und Hansestadt Hamburg
BP-GS0008 Entwurf des Bewirtschaftungsplans wird entschieden abgelehnt, da die Form der Auslegung nur noch formell etwas mit Bürgerbeteiligung zu tun hat (Kritikpunkte: einseitige Ausrichtung des Papiers in Bezug auf die Rückentwicklung der Gewässer, viele andere Allgemeinwohlinteressen werden beeinträchtigt bzw. behindert, massive Eingriffe in geschütztes Eigentum werden ermöglicht, Nutzungen werden einseitig ohne Abwägung behindert und eingeschränkt). Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben gemäß Artikel 14 WRRL, dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans erfolgt somit in einem rechtlich normierten Prozess unter Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenvertretern und Betroffenen. - FGG Elbe
BP-GS0017 Negativ ist anzumerken, dass Abstraktionsgrad und Aufwand der Plan- und Programminhalte eine echte Öffentlichkeitsbeteiligung unmöglich machen. Eine breite Öffentlichkeit ist nicht in der Lage aus der Fülle der zur Verfügung gestellten Unterlagen das für Sie maßgebliche zu extrahieren und auf die "eigenen" Wasserkörper anzuwenden. Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben gemäß Artikel 14 WRRL, dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans erfolgt somit in einem rechtlich normierten Prozess unter Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenvertretern und Betroffenen. - FGG Elbe
BP_MP_ST0202 "zu den Gewässern: Zellschenbach - beginnt in Oberkaka - ist in thematischer Karte nicht nachvollziehbar" Der Zellschenbach ist korrekt mit Beginn in Oberkaka erfasst und dargestellt entsprechend den dem LHW vorliegenden Informationen des UHV. Die begrenzte Informationstiefe bzgl. der Topographie auf kleinmaßstäbigen Übersichtskarten ist zu beachten!   Land Sachsen-Anhalt
BP-HH0012 Der Zugang zu Hafen bzw. Steg ist offen zu halten, Infrastruktur als integrierender Bestandteil der Schifffahrt; Begründung: Zur Schifffahrt gehören Häfen, speziell zum Motorbootsport gehören Sportboothäfen oder Bootsstege, alle mit Zugang auf der Landseite. Bisherige Erfahrungen mit Naturschutzgebieten zeigen, dass der Verkehr auf einem seitlich abgegrenzten Zuweg das Schutzziel nicht beeinträchtigt. Zahlreiche Sportbootvereine dokumentieren ihr Umweltbewusstsein durch die erfolgreiche Teilnahme an der Kampagne um die Blaue Flagge der Deutschen Gesellschaft für Umwelterziehung (DGU). Hinweis auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des motorisierten Wassersports. Die Nutzung hat grundsätzlich im Einklang mit der WRRL zu erfolgen.   Freie und Hansestadt Hamburg
BE0005 Finanzmittel für Umsetzungsphase im HH 2010/2011 in ausreichendem Maß bereitstellen Ergebnisse der Haushaltsberatungen sind abzuwarten und zu berücksichtigen - Land Berlin
BP-HH0032 BPE HH, Kap. 7: Grundsätzliche Überprüfung des gesamten Hamburger Grenzgebiets auf OWK, die nicht von den angrenzenden Bundesländer bearbeitet werden. Hat stattgefunden für die berichtspflichtigen OWK.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP_MP_ST0056 Die Ausweisung der Gewässer sollte grundsätzlich überprüft werden und dies in den BWP dokumentiert werden. Bes. in Tieflandregionen würde eine Rückführung der Gewässer in den ursprgl. Zustand die Besiedlung und Bewirtschaftung nachträglich verunmöglichen. "Am 23.01.08 wurden die Grundsätze der Ausweisung dem UHV erläutert. Die den UHV Milde-Biese betreffenden Wasserkörper wurden mehrfach überprüft und bestätigt. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0071 Anhang A3-2 ist hinsichtlich der aufgeführten Wasserschutzgebiete zu überarbeiten, so sind z.B. WSG Salzwedel und Pretzier-Stappenbeck aufgelöst; andere - auch wesentliche - fehlen (Gardelegen, Tangeln, Diesdorf, Nipkendey) "Anh A3-2 enthält nicht aktuellen Stand der WSG. Die WSG Salzwedel und Pretzier- Stappenbeck sind mit Datum vom 09.04.08 aufgehoben (Bekanntmachung im Amtsblatt des LK SAW, Jahrgang 14,23.04.08, Nummer4); Dies wird in den künftigen Dokumenten berücksichtigt. Für die Wasserfassungen Gardelegen, Tangeln, Diesdorf, Nipkendey liegen noch keine rechtskräftig festgesetzten WSG vor, sondern fachlich verschieden weit fortgeschrittene Vorarbeiten, eine Änderung des Anhangs bezüglich dieser WSG ist somit nicht erforderlich. Die veröffentlichte Entwurfsfassung zum BP bezieht sich auf die Daten 2008. Da in 2009 nochmals die aktuellen Daten 2009 zu den WSG mittels Datenschablone PAREA_D gemeldet wurden, sind die erforderlichen Änderungen jetzt berücksichtigt!"   Land Sachsen-Anhalt
450.3-8886.0   "Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese den für die Erstellung der Bewirtschaftungspläne Elbe und Weser zuständigen Geschäftsstellen der Flussgebietsgemeinschaften zur weiteren Bearbeitung übergeben. Im Bewirtschaftungsplan Rhein wurden die Anmerkungen teilweise berücksichtigt. Hinsichtlich der HMWB-Einstufung wurden im Bewirtschaftungsplan textliche Ergänzungen vorgenommen. Ebenso wurde der Berücksichtigung des Klimawandels durch die Aufnahme eines neuen Kap. 5.1 im Bewirtschaftungsplan Rechnung getragen. " textl. Ergänzung BP Rhein hinsichtlich HMWB und Klimawandel Freistaat Thüringen
SN0039 "HGRD-BP: S. 35 Die gegenwärtige stark propagierte konservierende (pfluglose) Bodenbearbeitung, auch „Direktsaat“ genannt, ist bezüglich der Minimierung des Nährstoffeintrags ins Gewässer zweifellos positiv einzuschätzen. Wegen des notwendigen erhöhten Einsatzes von Herbiziden entstehen jedoch neue Gefährdungen für Oberflächen- und Grundwasser. In Bayern ist deshalb diese Art der Bodenbearbeitung nur unter Verzicht einer erhöhten Herbizidanwendung zulässig. Für Sachsen ist das gleiche zu fordern. Darüber hinaus sind Regelungen notwendig, um langfristigen Bodenstruktur- schäden durch die Direktsaat vorzubeugen (Bodenverdichtung, verminderte Fähigkeit zur Wasserretention)." "Bei der Umsetzung der Maßnahmen (z.B. dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung) ist es dringend erforderlich , dass die notwendigen Arbeiten (z.B. Einarbeiten von Ernterückständen) fachgerecht und zielgerichtet durchgeführt werden, damit mögliche negative Auswirkungen (z.B. verstärktes Auftraten von Schaderregern) minimiert werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann darüber hinaus je nach Standort und jährlichem Witterungsverlauf stark variieren, bei einer sachgerechten und gesetzeskonformen Anwendung kann ein Übergang in die Gewässer vermieden werden. Negative Veränderungen der Bodenstruktur durch Direktsaat-Verfahren sind bei sachgerechter Durchführung auszuschließen. Im Gegensatz zu konventioneller Bodenbearbeitung wird die Tragfähigkeit des Bodens und die Wasserretention signifikant erhöht" keine Freistaat Sachsen
SN0097 "HGRD-BP: S. 35 Die gegenwärtige stark propagierte konservierende (pfluglose) Bodenbearbeitung, auch „Direktsaat“ genannt, ist bezüglich der Minimierung des Nährstoffeintrags ins Gewässer zweifellos positiv einzuschätzen. Wegen des notwendigen erhöhten Einsatzes von Herbiziden entstehen jedoch neue Gefährdungen für Oberflächen- und Grundwasser. In Bayern ist deshalb diese Art der Bodenbearbeitung nur unter Verzicht einer erhöhten Herbizidanwendung zulässig. Für Sachsen ist das gleiche zu fordern. Darüber hinaus sind Regelungen notwendig, um langfristigen Bodenstruktur- schäden durch die Direktsaat vorzubeugen (Bodenverdichtung, verminderte Fähigkeit zur Wasserretention)." "Bei der Umsetzung der Maßnahmen (z.B. dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung) ist es dringend erforderlich , dass die notwendigen Arbeiten (z.B. Einarbeiten von Ernterückständen) fachgerecht und zielgerichtet durchgeführt werden, damit mögliche negative Auswirkungen (z.B. verstärktes Auftraten von Schaderregern) minimiert werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann darüber hinaus je nach Standort und jährlichem Witterungsverlauf stark variieren, bei einer sachgerechten und gesetzeskonformen Anwendung kann ein Übergang in die Gewässer vermieden werden. Negative Veränderungen der Bodenstruktur durch Direktsaat-Verfahren sind bei sachgerechter Durchführung auszuschließen. Im Gegensatz zu konventioneller Bodenbearbeitung wird die Tragfähigkeit des Bodens und die Wasserretention signifikant erhöht" keine Freistaat Sachsen
BP-GS0028 "Worst-case-Szenarien“ scheinen bei einer Reihe von Fließgewässern zwar methodisch und taktisch richtig angelegt, sind aber in der Öffentlichkeit nicht vermittelbar. […] Mit Akzeptanzproblemen in dieser Hinsicht muss gerechnet werden. "Das so genannte ""one-out-all-out-Prinzip"" entspricht dem Klassifizierungsansatz, der in der WRRL im Anhang V vorgegeben und über den Klassifizierungs-Leitlinien der EU weiter konkretisiert ist. Dieses Prinzip ist insoweit nachvollziehbar, als unabhängig von der Überschreitung einer Qualitätsnorm für einen relevanten Schadstoff Handlungsbedarf angezeigt wurde (z.B. im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 76/464/EWG ""Gefährliche Stoffe""). " - FGG Elbe
BP_MP_ST0168 Im Norden ST`s gibt es überwiegend erheblich veränderte Gewässer, für die morphologische Bedingungen nur eingeschränkt veränderbar sind. Die Maßnahmen siehe A3-2 S.94-96 MNP sind daher nur punktuell umsetzbar. "Dem Hinweis ist richtig. Sachsen-Anhalt wird als grundlegende Vorraussetzung für morphologische Maßnahmen Trittsteineffekte nutzen. Im Rahmen der Erstellung der Gewässerentwicklungskonzepte wird der Hinweis aufgegriffen und berücksichtigt. "   Land Sachsen-Anhalt