Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0039
einzelford "HGRD-BP: S. 35 Die gegenwärtige stark propagierte konservierende (pfluglose) Bodenbearbeitung, auch „Direktsaat“ genannt, ist bezüglich der Minimierung des Nährstoffeintrags ins Gewässer zweifellos positiv einzuschätzen. Wegen des notwendigen erhöhten Einsatzes von Herbiziden entstehen jedoch neue Gefährdungen für Oberflächen- und Grundwasser. In Bayern ist deshalb diese Art der Bodenbearbeitung nur unter Verzicht einer erhöhten Herbizidanwendung zulässig. Für Sachsen ist das gleiche zu fordern. Darüber hinaus sind Regelungen notwendig, um langfristigen Bodenstruktur- schäden durch die Direktsaat vorzubeugen (Bodenverdichtung, verminderte Fähigkeit zur Wasserretention)."
bewertung "Bei der Umsetzung der Maßnahmen (z.B. dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung) ist es dringend erforderlich , dass die notwendigen Arbeiten (z.B. Einarbeiten von Ernterückständen) fachgerecht und zielgerichtet durchgeführt werden, damit mögliche negative Auswirkungen (z.B. verstärktes Auftraten von Schaderregern) minimiert werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann darüber hinaus je nach Standort und jährlichem Witterungsverlauf stark variieren, bei einer sachgerechten und gesetzeskonformen Anwendung kann ein Übergang in die Gewässer vermieden werden. Negative Veränderungen der Bodenstruktur durch Direktsaat-Verfahren sind bei sachgerechter Durchführung auszuschließen. Im Gegensatz zu konventioneller Bodenbearbeitung wird die Tragfähigkeit des Bodens und die Wasserretention signifikant erhöht"
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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