Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-HH0013
einzelford BPE FGG Elbe, Kap. 6.3.2: Ergänzung des Wertes des Kostendeckungsgrades bei KD 1 und KD 2 (jeweils 113) in der Tabelle 6 - 6 (Zusammenfassende Ergebnisse zur Kostendeckung im Bereich der kommunalen Abwasserbeseitigung um den folgenden Fußnoteneintrag: „Der tatsächliche Kostendeckungsgrad der Abwasserentsorgung beträgt 100%. Eine Überdeckung der Aufwendungen entsteht im Wesentlichen durch die Differenz aus bilanzieller (nach Anschaffungswerten) und kalkulatorischer (nach Wiederbeschaffungszeitwerten) Abschreibung. Diese Differenz stellt keinen ausschüttungsfähigen Gewinn dar, sondern ist gebührenrechtlich zwingend der Substanzerhaltungsrücklage zuzuführen und ist ein notwendiger Beitrag zur Substanzerhaltung.“
bewertung
begruendung „Der tatsächliche Kostendeckungsgrad der Abwasserentsorgung beträgt 100%. Eine Überdeckung der Aufwendungen entsteht im Wesentlichen durch die Differenz aus bilanzieller (nach Anschaffungswerten) und kalkulatorischer (nach Wiederbeschaffungszeitwerten) Abschreibung. Diese Differenz stellt keinen ausschüttungsfähigen Gewinn dar, sondern ist gebührenrechtlich zwingend der Substanzerhaltungsrücklage zuzuführen und ist ein notwendiger Beitrag zur Substanzerhaltung.“
bewertetdurch Freie und Hansestadt Hamburg

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