Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr einzelford bewertung begruendung bewertetdurch  
BP_MP_ST0121 Maßnahme Rückverlegung von Deichen u. Dämmen: nicht geeignet Hochwasserscheitel zu brechen, Wirkung nur 3 cm aber regelmäßig Verlust von Ackerland als wicht. betriebswirtsch. Grundlage eines Agrarunternehmens "Im aktuellen Bewirtschaftungsplan sind für den Harz und Vorharz keine Maßnahmen zu Deichrückverlegungen vorgesehen. Somit besteht keine direkte konkrete Betroffenheit. Bei Deichrückbverlegungen sind grundsätzlich die Anforderungen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU zu beachten. Deichrückverlegungen werden an vielen Orten aus unterschiedlichen Gründen notwendig, z.B.: zusätzliche Retentionsräume, lokale Absenkungen der Hochwasserwelle, Verzögerung der Hochwasserscheitel, Beseitigung hydraulisch ungünstiger Abflussquerschnitte, günstige ökologische Effekte für die Auen. Aufgrund der Synergieeffekte wurden Deichrückverlegungen auch im Maßnahmenprogramm nach WRRL erwähnt. Der finanzielle Ausgleich für verloren gehende Ackerflächen bzw. deren Ersatz (Flächentausch) wird in den durchzuführenden Planfeststellungsverfahren geklärt. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0122 Maßnahme Rückverlegung von Deichen u. Dämmen: nicht geeignet Hochwasserscheitel zu brechen, Wirkung nur 3 cm aber regelmäßig Verlust von Ackerland als wicht. betriebswirtsch. Grundlage eines Agrarunternehmens "Im aktuellen Bewirtschaftungsplan sind für den Harz und Vorharz keine Maßnahmen zu Deichrückverlegungen vorgesehen. Somit besteht keine direkte konkrete Betroffenheit. Bei Deichrückbverlegungen sind grundsätzlich die Anforderungen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU zu beachten. Deichrückverlegungen werden an vielen Orten aus unterschiedlichen Gründen notwendig, z.B.: zusätzliche Retentionsräume, lokale Absenkungen der Hochwasserwelle, Verzögerung der Hochwasserscheitel, Beseitigung hydraulisch ungünstiger Abflussquerschnitte, günstige ökologische Effekte für die Auen. Aufgrund der Synergieeffekte wurden Deichrückverlegungen auch im Maßnahmenprogramm nach WRRL erwähnt. Der finanzielle Ausgleich für verloren gehende Ackerflächen bzw. deren Ersatz (Flächentausch) wird in den durchzuführenden Planfeststellungsverfahren geklärt. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0063 Die Maßnahme Deichrückverlegung sollte durch extensive Bewirtschaftung ersetzt werden. "Im aktuellen Bewirtschaftungsplan sind für den Harz und Vorharz keine Maßnahmen zu Deichrückverlegungen vorgesehen.Somit besteht keine direkte Betroffenheit. Grundsätzlich sind bei Deichrrückverlegungen vorrangig die Anforderungen aus der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU zu beachten. Deichrückverlegungen werden an vielen Orten aus unterschiedlichen Gründen notwendig (z.B.: zusätzliche Retentionsräume, lokale Absenkungen der Hochwasserwelle, Verzögerung der Hochwasserscheitel, Beseitigung hydraulisch ungünstiger Abflussquerschnitte, günstige ökologische Effekte für die Auen). Aufgrund der Synergieeffekte zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurden Deichrückverlegungen auch in das Maßnahmenprogramm nach WRRL aufgenommen. Der finanzielle Ausgleich für verloren gehende Ackerflächen bzw. deren Ersatz (Flächentausch) wird in den durchzuführenden Planfeststellungsverfahren geklärt. "   Land Sachsen-Anhalt
BP-BB0032 Typenzuordnung von Fließgewässern teilw. irreführend mit Auswirkungen auf Ziele und Maßnahmen - Kritik an pauschaler Einordnung in "künstlicher See" - Tagebauseen müssen differenziert werden "Im Land Brandenburg werden die vorgenommenen Fließgewässertypisierungen im Rahmen der Erarbeitung der Gewässerentwicklungskonzepte geprüft und ggf. korrigiert. Die noch ausstehende Festlegung von Nutzungs- und Bewirtschaftungsziele für die Tagebaurestsee sowie nachfolgender Typisierung erfolgt im 1. Bewirtschaftungszeitraum." - Land Brandenburg
BP-BB0033 Zielerreichungsquote bei Fließgewässern im Havel-Spree-Gebiet unzureichend - Zielquote für 2015 bedeute Rückschritt gegenüber 2008 "In den kommenden Jahren werden zahlreiche Maßnahmen an belasteten FWK zu weiteren Zustandsverbesserungen führen. Sichere Prognosen für die Erreichung des guten Zustands sind vielfach noch nicht möglich. Um die WRRL-Ziele schneller zu erreichen, sollen parallel zur Erarbeitung der Gewässerentwicklungskonzepte vorgezogene Maßnahmen umgesetzt werden." - Land Brandenburg
BP_MP_ST0034 Landentwässerung ist überall dort aufrecht zu erhalten, wo sie unverzichtbar ist für die Existenz landwirtschaftlicher Unternehmen (z.B. Niedermoorgebiete). "Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur, die ggf. Drainagen berühren könnten, sind vorrangig in Schwerpunktgebiten vorgesehen (prioritäre Betrachtungsräume). Dort werden als Grundlage für die Planungen Gewässerentwicklungskonzepte aufgestellt. Dabei werden primär Nutzungskonflikte ermittelt und erst nach Abschätzung der Akzeptanz beurteilt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0126 Muschelgewässer u. a. Kalter Graben, Beeke und Dumme (= keine Salzwassermuschelgewässer) ergänzen "Muschelvorkommen in genannten Gewässern + im Molmker Bach wird bestätigt; Bachmuschel Unio Crassus - FFH-Art nach Anhang II + IV und in Rote Liste LSA (Kat. 1 -vom Aussterben bedroht). Eine Berichtspflicht besteht für den Bewirtschaftungsplan nicht."   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0071 Sofern als Muschelgewässer nicht nur Salzwassermuschelgewässer aufzuführen sind, sind die Muschelgewässer im Altmarkkreis Salzwedel (Kalter Graben, Beeke, Dumme) mit aufzunehmen. "Muschelvorkommen in genannten Gewässern + im Molmker Bach wird bestätigt; Bachmuschel Unio Crassus - FFH-Art nach Anhang II + IV und in Rote Liste LSA (Kat. 1 -vom Aussterben bedroht). Es handelt sich um kein Muschelgewässer nach Muschelgewässerrichtlinie. Darüberhinaus besteht für den Bewirtschaftungsplan keine Berichtspflicht."   Land Sachsen-Anhalt
SN0013 Die Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Anhörungsdokumente ist nach unserem Dafürhalten nicht in ausreichender Form erfolgt. Wir gehen davon aus, dass eine Vielzahl Betroffener nicht ausreichend Kenntnis über den Inhalt und die Tragweite der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erhalten konnte. Dies liegt zum einen an der nur unzureichenden Kommunikation durch die zuständigen Stellen und zum anderen an dem erheblichen Umfang der Dokumente. Auch wird es einem nicht sachkundigen Betroffenen nicht leichtfallen, die konkreten Maßnahmen für seinen Betätigungsbereich aus den Dokumenten zu erkennen und notwendige Handlungen daraus abzuleiten. "Seit Inkrafttreten der WRRL wurden in Sachsen mehr als 200 Veranstaltungen angeboten, bzw. von den Experten des SMUL und LfULG mitgestaltet. Bei darüber hinausgehendem Diskussionsbedarf wurden bilaterale Gespräche geführt. Die angebotenen Gewässerforen bieten in den Regionen eine regelmäßige Plattform zur Information und Diskussion. Dazu kommen Informationen im Internet und gedruckten Publikationen. Die Komplexität der Dokumente ergibt sich aus den Anforderungen der WRRL und der SUP-RL sowie aus der Verteilung der Arbeit auf verschiedene Ebenen (FGE, FGG, Länder)." keine Freistaat Sachsen
SN0084 Die Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Anhörungsdokumente ist nach unserem Dafürhalten nicht in ausreichender Form erfolgt. Wir gehen davon aus, dass eine Vielzahl Betroffener nicht ausreichend Kenntnis über den Inhalt und die Tragweite der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erhalten konnte. Dies liegt zum einen an der nur unzureichenden Kommunikation durch die zuständigen Stellen und zum anderen an dem erheblichen Umfang der Dokumente. Auch wird es einem nicht sachkundigen Betroffenen nicht leichtfallen, die konkreten Maßnahmen für seinen Betätigungsbereich aus den Dokumenten zu erkennen und notwendige Handlungen daraus abzuleiten. "Seit Inkrafttreten der WRRL wurden in Sachsen mehr als 200 Veranstaltungen angeboten, bzw. von den Experten des SMUL und LfULG mitgestaltet. Bei darüber hinausgehendem Diskussionsbedarf wurden bilaterale Gespräche geführt. Die angebotenen Gewässerforen bieten in den Regionen eine regelmäßige Plattform zur Information und Diskussion. Dazu kommen Informationen im Internet und gedruckten Publikationen. Die Komplexität der Dokumente ergibt sich aus den Anforderungen der WRRL und der SUP-RL sowie aus der Verteilung der Arbeit auf verschiedene Ebenen (FGE, FGG, Länder)." keine Freistaat Sachsen
SN0027 Überprüfung Bewertung ökologischer Zustand OWK Wilde-Sau 2 (besser als "unbefriedigend") "trifft nicht zu Unter Berücksichtigung der Daten aus 2008 musste die Wilde Sau-2 sogar als ""schlecht"" eingestuft werden, insbesondere das Vorkommen der benthischen Invertebraten (am Gewässerboden lebende wirbellose Tiere) entspricht nicht der für diesen Gewässertyp typischen Artenzusammensetzung. " keine Freistaat Sachsen
SN0007 "HGRD-BP: 3.1 S. 83 Bewertung OWK, Tab. 3-1 --> Liegen für alle OWK =gut auch Daten Arsen (bzw. gesamte Stoffliste ECO vor ??? Untersuchungen „Schweb“ liegen doch noch nicht aus jedem WK vor; ? Einstufung bezüglich Schadstoffe vermutlich schlechter (Arsen !!!) " "Wenn As schlechter ist, ist dies in der Regel schon durch den nicht guten ökologischen Zustand abgebildet, wird dann ermittelt, aber es wurde auch As geschätzt. Kommt zu Bewertung" keine Freistaat Sachsen
BP_MP_ST0239 Wie sollen HMWB zukünftig entwickelt werden? "Wenn im Ergebnis des Monitorings das ökologische Potenzial mit schlechter als gut bewertet wird, sind entspr. Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials zu ermitteln. Diese Maßnahmen werden im Rahmen weiterer Detailplanungen benannt und die sich daraus ergebende Nutzungskonflikte und Betroffenheiten werden abgeleitet. Die endgültige Prüfung und die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0132 Es wird die Frage gestellt, wie die als HMWB eingestuften OWK zukünftig entwickelt werden sollen. "Wenn im Ergebnis des Monitorings das ökologische Potenzial mit schlechter als gut bewertet wird, sind entspr. Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials zu ermitteln. Diese Maßnahmen werden im Rahmen weiterer Detailplanungen benannt und die sich daraus ergebende Nutzungskonflikte und Betroffenheiten werden abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0066 "Betr. MEL06OW19-00 Es sollte die Frage beantwortet werden, wie die als erheblich verändert ausgewiesenen OWK zukünftig entwickelt werden sollen." "Wenn im Ergebnis des Monitorings das ökologische Potenzial mit schlechter als gut bewertet wird, sind entspr. Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials zu ermittelt. MEL06OW19 wurde mit ""unbefriedigend"" bewertet, so dass geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung erforderlich werden. Diese Maßnahmen werden im Rahmen weiterer Detailplanungen benannt und die sich daraus ergebenden Nutzungskonflikte und Betroffenheiten werden abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Der OWK MEL06OW19 zählt aber nicht zu den prioritär zu entwickelnden Betrachtungsräumen."   Land Sachsen-Anhalt