Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP_MP_ST0063
einzelford Die Maßnahme Deichrückverlegung sollte durch extensive Bewirtschaftung ersetzt werden.
bewertung "Im aktuellen Bewirtschaftungsplan sind für den Harz und Vorharz keine Maßnahmen zu Deichrückverlegungen vorgesehen.Somit besteht keine direkte Betroffenheit. Grundsätzlich sind bei Deichrrückverlegungen vorrangig die Anforderungen aus der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU zu beachten. Deichrückverlegungen werden an vielen Orten aus unterschiedlichen Gründen notwendig (z.B.: zusätzliche Retentionsräume, lokale Absenkungen der Hochwasserwelle, Verzögerung der Hochwasserscheitel, Beseitigung hydraulisch ungünstiger Abflussquerschnitte, günstige ökologische Effekte für die Auen). Aufgrund der Synergieeffekte zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurden Deichrückverlegungen auch in das Maßnahmenprogramm nach WRRL aufgenommen. Der finanzielle Ausgleich für verloren gehende Ackerflächen bzw. deren Ersatz (Flächentausch) wird in den durchzuführenden Planfeststellungsverfahren geklärt. "
begruendung
bewertetdurch Land Sachsen-Anhalt

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