Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP_MP_ST0122 |
einzelford | Maßnahme Rückverlegung von Deichen u. Dämmen: nicht geeignet Hochwasserscheitel zu brechen, Wirkung nur 3 cm aber regelmäßig Verlust von Ackerland als wicht. betriebswirtsch. Grundlage eines Agrarunternehmens |
bewertung | "Im aktuellen Bewirtschaftungsplan sind für den Harz und Vorharz keine Maßnahmen zu Deichrückverlegungen vorgesehen. Somit besteht keine direkte konkrete Betroffenheit. Bei Deichrückbverlegungen sind grundsätzlich die Anforderungen der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU zu beachten. Deichrückverlegungen werden an vielen Orten aus unterschiedlichen Gründen notwendig, z.B.: zusätzliche Retentionsräume, lokale Absenkungen der Hochwasserwelle, Verzögerung der Hochwasserscheitel, Beseitigung hydraulisch ungünstiger Abflussquerschnitte, günstige ökologische Effekte für die Auen. Aufgrund der Synergieeffekte wurden Deichrückverlegungen auch im Maßnahmenprogramm nach WRRL erwähnt. Der finanzielle Ausgleich für verloren gehende Ackerflächen bzw. deren Ersatz (Flächentausch) wird in den durchzuführenden Planfeststellungsverfahren geklärt. " |
begruendung | |
bewertetdurch | Land Sachsen-Anhalt |