Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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SN0091 Oftmals sind Gewässer 2. Ordnung nach heutiger Definition im Zuge der Zentralisierung der Landwirtschaft (Großfelderwirtschaft) auf Kilometer begradigt oder verrohrt worden. Hier Gewässerrandstreifen anzulegen oder gar das Gewässer zu renaturieren ist nicht ohne die Schaffung von Förderinstrumentarien als Anreiz für die Flächenbewirtschafter umsetzbar. Wird berücksichtigt. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-BP: S. 85 (gilt auch für S. 109): 3.1.2 Chemischer Zustand Als Ursache der noch messbaren Insektizidbelastung der Gewässer ist auch der Einsatz der Mittel im Forst in Betracht zu ziehen. Dieser fand in den 1980er Jahren in großem Umfang statt, wobei u. a. Lindan zum Einsatz kam, z.B. im Westerzgebirge (StFB Eibenstock und Schwarzenberg), im Elbsandsteingebirge (StFB Königstein) oder im Zittauer Gebirge." wird berücksichtigt keine Freistaat Sachsen
BP-HH0032 Bei vielen Wasserkörpern fehlt die Benennung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (z.B. standortgerechte Gehölzentwicklung)". Bei einigen wird Gehölzentwicklung zwar genannt aber keine Betonung auf die Notwendigkeit der standortgerechten Artenauswahl gelegt. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 Maßnahmen zur standortgerechten Gehölzentwicklung sind grundlegend an allen Wasserkörpern in Hamburg notwendig; Begründung: es fehlt bei vielen Wasserkörpern die Benennung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (z.B. standortgerechte Gehölzentwicklung)“. Unter einer standortgerechten Gehölzentwicklung ist nicht nur die Neupflanzung sondern auch der Umbau von Gehölzen zu verstehen. An vielen Ufern stehen derzeit Parkgehölze, die nichts zur Uferbefestigung und zur Bildung von Unterwasser-Habitaten beitragen aber andererseits die Gewässer mit schwer abbaubarem Laub belasten. Dies lässt sich nur langfristig ändern, muss deshalb aber umso schneller begonnen werden. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 Mindestens für alle vorrangig zu bearbeitenden Gewässer ist eine Planung zur Entwicklung der Uferbereiche für den ersten Bewirtschaftungszeitraum anzustreben. Dabei ist unter einer standortgerechten Gehölzentwicklung nicht nur die Neupflanzung, sondern auch der Umbau von Gehölzen zu verstehen. An vielen Ufern stehen derzeit Parkgehölze, die nicht zur Uferbefestigung und zur Bildung von Unterwasserhabitaten beitragen, jedoch die Gewässer mit schwer abbaubarem Laub belasten. Dies lässt sich nur langfristig ändern, muss deshalb aber umso schneller begonnen werden. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_05: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung“ bis 2015. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_05: -> Der vorliegenden Überbreite des Niedrigwasserbettes und dem Fehlen von standortgerechten Gehölzen sollte bis 2015 entgegengewirkt werden. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_09: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze“, „Maßnahmen zur Minimierung des Abtrags von öffentlichen Wegen in das Gewässer“ und „Maßnahmen zur Reduzierung des Eisen-, bzw. Ockereintrags in die Gewässer“. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_12: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung“ (Hinweis: Die Auenentwicklung ist gerade an diesem Gewässer innerhalb eines FFH und Naturschutzgebietes beispielhaft möglich und sollte aufgrund ihrer positiven Wirkung auf den gesamten Wasserkörper und letztlich das Einzugsgebiet unbedingt erfolgen), „Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit“, “Maßnahmen zum Initiieren oder Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung“, “Verbesserungsmaßnahmen an wasserbaulichen Anlagen oder deren Beseitigung“ und “Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich“. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_13: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze)“, „Maßnahmen zur Minimierung des Abtrags von öffentlichen Wegen in das Gewässer“ und „Maßnahmen zur Reduzierung der organischen Belastung“. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_14: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze, Röhrichte)“, “Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung“ (Hinweis: Die Auenentwicklung ist stellenweise an diesem Gewässer innerhalb eines Naturschutzgebietes möglich und sollte aufgrund ihrer positiven Wirkung auf den gesamten Wasserkörper und letztlich das Einzugsgebiet unbedingt erfolgen), “Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit“ (Hinweis: Die Durchgängigkeit auch für Kleintiere unter Wegen und Straßen ist bei weitem noch nicht gegeben und muss hergestellt werden); “Maßnahmen zum Initiieren oder Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung“, „Verbesserungsmaßnahmen an wasserbaulichen Anlagen oder deren Beseitigung“ und “Maßnahmen zur Minimierung des Abtrags von öffentlichen Wegen in das Gewässer“. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Tab - II Maßnahmenplan, OWK al_16: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze) “ und “Maßnahmen zur Reduzierung der organischen Belastung“. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK al_17: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze , Röhrichte)“ und “Maßnahmen zur Reduzierung der organischen Belastung“; Hinweis: Für diesen OWK hat die Durchgängigkeit am Zusammenlauf von Osterbek und Seebek die höchste Priorität. Erst durch diese Maßnahme werden viele der bereits von Ehrenamt durchgeführten und von behördlicher Seite geplanten Maßnahmen wirksam. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Tab II - Maßnahmenplan, OWK bi_09: -> Ergänzung von „Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (insbesondere standortgerechte Ufergehölze) “ und “Maßnahmen zur Reduzierung der organischen Belastung“. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0032 BPE HH, Tab - II Maßnahmenplan, OWK bi_20: -> Hinweis: Bei der Planung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserführung des Schleemer Baches, sollte der Dypgraben mit Ursprung im Stapelfelder Moor berücksichtigt werden. wird berücksichtigt   Freie und Hansestadt Hamburg