Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr einzelford bewertung begruendung bewertetdurch  
SN0102 Erwägung Ausnahmetatbestand "weniger strenge Umweltziele" künftig zu nutzen. Auch im Freistaat Sachsen sind einzelne Wasserkörper existent, die so beeinträchtigt oder ihre natürlichen Gegebenheiten so beschaffen sind, dass das Erreichen der Ziele der WRRL in der Praxis nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer wäre. Zukünftig auch für OWK relevant, zurzeit nur Änderungen bei GWK. Bei der Definition "weniger strenger Umweltziele" für OWK muss neben den geforderten Begründungen und einzuhaltenden Vorgaben nach WRRL Art. 4 (5) auch ein weniger strenges Ziel festgelegt und beschrieben werden. Dazu liegen zurzeit zu wenige Erkenntnisse vor. keine Freistaat Sachsen
SN0015 Erwägung Ausnahmetatbestand "weniger strenge Umweltziele" künftig zu nutzen. Auch im Freistaat Sachsen sind einzelne Wasserkörper existent, die so beeinträchtigt oder ihre natürlichen Gegebenheiten so beschaffen sind, dass das Erreichen der Ziele der WRRL in der Praxis nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer wäre. Zukünftig auch für OWK relevant, zurzeit nur Änderungen bei GWK. Bei der Definition "weniger strenger Umweltziele" für OWK muss neben den geforderten Begründungen und einzuhaltenden Vorgaben nach WRRL Art. 4 (5) auch ein weniger strenges Ziel festgelegt und beschrieben werden. Dazu liegen zurzeit zu wenige Erkenntnisse vor. keine Freistaat Sachsen
SN0094 Erwägung Ausnahmetatbestand "weniger strenge Umweltziele" künftig zu nutzen. Auch im Freistaat Sachsen sind einzelne Wasserkörper existent, die so beeinträchtigt oder ihre natürlichen Gegebenheiten so beschaffen sind, dass das Erreichen der Ziele der WRRL in der Praxis nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer wäre. Zukünftig auch für OWK relevant, zurzeit nur Änderungen bei GWK. Bei der Definition "weniger strenger Umweltziele" für OWK muss neben den geforderten Begründungen und einzuhaltenden Vorgaben nach WRRL Art. 4 (5) auch ein weniger strenges Ziel festgelegt und beschrieben werden. Dazu liegen zurzeit zu wenige Erkenntnisse vor. keine Freistaat Sachsen
BE0010 Begriff Wasserdienstleistung definieren, im Landeswasserrecht umsetzen, anwenden zu diesem Thema besteht insgesamt noch Forschungs- und Abstimmungsbedarf, insbesondere zur Erweiterung des Verständnisses zu Wasserdienstleistungen und Ressourcenkosten - Land Berlin
BE0010 Kosten-Nutzen-Analysen müssen auch Folgeschäden an der Natur berücksichtigen zu diesem Thema besteht insgesamt noch Forschungs- und Abstimmungsbedarf, insbesondere zur Erweiterung des Verständnisses zu Wasserdienstleistungen und Ressourcenkosten - Land Berlin
BP-GS0091 Ein detaillierter Bewirtschaftungsplan zu den nachteiligen Auswirkungen der Wasserkraft für das Erreichen des guten ökologischen Zustands wäre zur Verhinderung weiterer Eingriffe in den verbliebenen frei fließenden Gewässerabschnitten wichtig. Zu den nachteiligen Auswirkungen der Wasserkraft für das Erreichen des guten ökologischen Zustandes gibt es umfangreiche Literatur von Fachleuten, Verbänden und auch einer parlamentarische Arbeitsgruppe. Die Problematik ist hinreichend bekannt. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren werden auch die Auswirkungen und ökologischen Folgen berücksichtigt. - FGG Elbe
BP_MP_ST0199 Maßnahmen im OWK VM 02OW01-00: Schadstoffeinträge, insbesondere Schwermetalle, chlororganische Verbindungen., Dioxine sind zügig u. angemessen zu vermindern, konkrete Maßnahmenvorschläge für die Umsetzung bis 2012 sind vorzulegen, betrifft insbesondere Schlammentnahme aus dem Spittelwasser Ziel im ersten Bewirtschaftungszeitraum ist eine messbare Reduzierung der Schadstoffe. Konkrete Maßnahmenvorschläge werden im Rahmen der Erstellung eines Sedimentmanagementkonzeptes für das Land Sachsen-Anhalt erarbeitet. Anpassung GRK Land Sachsen-Anhalt
BP-GS0076 Die Inhalte des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms sind sehr allgemein gehalten. Es fehlen genaue Angaben zu den Belastungsarten, insbesondere der dazugehörigen Mengenangaben und Herkunft. Es wäre wünschenswert, wenn es mehr Tabellen dazu geben würde, um einen besseren Überblick zu haben. Ziel des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms der FGG Elbe ist es einen Überblick über die signifikanten Belastungen und der vorgesehenen Maßnahmen im Elbe-Einzugsgebiet zu geben. Eine entsprechende Präzisierung ist aufgrund des programmatischen Charakters der Dokumente nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Konkrete Ausführungen können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden, zu überregionalen Fragestellungen sind aus den Hintergrunddokumenten der FGG Elbe zu signifikanten Belastung im Bereich Nährstoffe und Schadstoffe weitere Informationen zu entnehmen. - FGG Elbe
BP-GS0065 Ein […] wichtiger Punkt unserer Stellungnahme ist die Aufnahme von Sport/Tourismus an den Thüringer Gewässern in den Entwurf des Bewirtschaftungsplans für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe. (konkrete Änderungsvorschläge in Stellungnahme) Ziel des Bewirtschaftungsplans ist es, Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele nach WRRL darzustellen. Die konkreten Änderungsvorschläge der Stellungnahme wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. - FGG Elbe
BP-GS0093 Kap. 2.1 Belastungen Oberflächengewässer: Zusätzlich zu den im Bewirtschaftungsplan aufgeführten Belastungsarten ist die flächenhafte Landentwässerung als einer der zentralen anthropogenen Eingriffe in den Wasserhaushalt zu benennen. […] Es wird empfohlen, in den Bewirtschaftungsplan ein zusätzliches Unterkapitel Landentwässerung aufzunehmen; darin sind u.a. folgende Kriterien zu untersuchen: Umfang drainierter Flächen, davon: Entwässerung des obersten Grundwasser-Leiters; Ausbautiefe der Oberflächenwasserkörper (OWK) mit Fließgewässerlänge, davon: Entwässerung des obersten Grundwasserleiters; Anzahl Schöpfwerke und Anlagen zur Wasserhebung zur Fortleitung von Oberflächen- und Grundwasser; Anzahl wasserbaulicher Anlagen zur Regulierung des Landschaftswasserhaushalts und Nennung der nach WHG gültigen Wasserrechte. Möglicherweise ist es zweckmäßig, die Wirkungen der Landentwässerung für OWK und Grundwasserkörper gemeinsam darzustellen. Ziel des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe ist es, einen Überblick über die Belastungen im Elbe-Einzugsgebiet zu geben. Eine entsprechende Präzisierung des Bewirtschaftungsplans ist aufgrund des programmatischen Charakters nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Konkrete Ausführungen zu den Wasserkörpern der Oberflächengewässer können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden. - FGG Elbe
BP-GS0093 Belastungen Oberflächengewässer: Die Beschreibung der Belastungen ist ziemlich knapp gehalten und wenig detailliert, in einigen Punkten ist sie zudem selektiv bzw. lückenhaft. Vorschläge für Kap. 2: Für die Nachvollziehbarkeit der Schlüsseldaten zu den Anteilen der Oberflächenwasserkörper mit Belastungen durch die verschiedenen Hauptbelastungsarten ist eine konkrete Liste / Karte der betroffenen Oberflächenwasserkörper zu ergänzen; eine vollständige Karte und Liste von Querbauwerken nicht nur in Vorranggewässern, einzeln mit Bewertung ob durchgängig oder nicht; Überprüfung des Handlungsziels in der Bestandsaufnahme (Tab. 2-3); Herstellen des Bezugs zum Flussgebiet und Konkretisierug bei Flussbettregulierungen / Gewässerausbau; Liste / Karte der Talsperren; Liste / Karte sonstige antropogenen Belastungen sowie Ergänzung Landentwässerung und Hochwasserschutz Ziel des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe ist es, einen Überblick über die Belastungen im Elbe-Einzugsgebiet zu geben. Eine entsprechende Präzisierung des Bewirtschaftungsplans ist aufgrund des programmatischen Charakters nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Konkrete Ausführungen zu den Wasserkörpern der Oberflächengewässer können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden. - FGG Elbe
BP-GS0076 Kap. 1.1.2, Ökoregionen und Oberflächenwasserkörpertypen im Einzugsgebiet: In Tabelle 1-4 sind die Fließgewässer nach bestimmten Typen klassifiziert. Hier ist lediglich der prozentuale Fließlängenanteil angegeben, es fehlt die Größenangabe der Fläche, mit den angegebenen Daten kann man nur wenig anfangen. Die Fließgewässer sind nach Ökoregionen unterteilt, diese sind sehr weiträumig gefasst und ohne Abgrenzungen. Es ist nicht ersichtlich wo genau die Fließgewässertypen vorkommen. Dieses gilt für alle anderen aufgeführten Tabellen gleichermaßen. Es müssten genauere Angaben zu den einzelnen Gewässern gemacht werden. Ziel des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe ist es einen Überblick über die vorkommenden Gewässertypen im Elbe-Einzugsgebiet zu geben. Eine entsprechende Präzisierung des Bewirtschaftungsplans ist aufgrund des programmatischen Charakters nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Konkrete Ausführungen zu den Gewässertypen der Oberflächengewässer können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden. - FGG Elbe
BP-GS0068 Zum Belastungsschwerpunkt Wasserentnahmen und Überleitungen von Wasser fehlt eine Strategie gänzlich. Dazu sollten in den Bewirtschaftungsplan mindestens wesentliche Eckpunkte eines solchen Wassermengenmanagements sowie ein Zeitrahmen für dessen Entwicklung aufgenommen werden. Ziel des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe ist es einen Überblick über die signifikanten Belastungen im Elbe-Einzugsgebiet zu geben. Eine entsprechende Präzisierung des Bewirtschaftungsplans ist aufgrund des programmatischen Charakters nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Konkrete Ausführungen können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden, zu überregionalen Fragestellungen sind aus den Hintergrunddokumenten der FGG Elbe zu signifikanten Belastung im Bereich Nährstoffe und Schadstoffe weitere Informationen zu entnehmen. Dem Hinweis folgend wurden Erläuterungen ergänzt. Ergänzung am Ende des 3. Absatzes von Kap.5.1.c: ...Abwasser in ein anderes Teileinzugsgebiet eingeleitet wird. "Probleme die sich im Zusammenhang damit ergeben,werden durch die Länder gemeinsam in Konzepten zur Problemminimierung (Sufat, Verockerungen, Versauerungen, Mindestabfluss) bearbeitet. Dazu existieren z.B. länderübergreifende Arbeitsgruppen, die die „Grundsätze für die Bewirtschaftung der Flussgebiete Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße“ erstellen." FGG Elbe
BP-GS0076 Kap. 2.1, Oberflächengewässer, Tab. 2-1: In Tabelle 2-1 sind die Hauptbelastungsarten angegeben, es ist jedoch nicht angegeben um welche Belastungen es sich bei den einzelnen Quellen handelt. Eine Auflistung der Belastungsarten in der Tabelle wäre wünschenswert. Die Gruppe „Andere Belastungen“ ist laut Text von „untergeordneter Bedeutung“ jedoch sollte hier dargestellt werden, um welche Belastungen es sich handelt. Ziel des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe ist es einen Überblick über die signifikanten Belastungen im Elbe-Einzugsgebiet zu geben. Eine entsprechende Präzisierung des Bewirtschaftungsplans ist aufgrund des programmatischen Charakters nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Konkrete Ausführungen können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden, zu überregionalen Fragestellungen sind aus den Hintergrunddokumenten der FGG Elbe zu signifikanten Belastung im Bereich Nährstoffe und Schadstoffe weitere Informationen zu entnehmen. - FGG Elbe
BP-GS0068 Im Bewirtschaftungsplan bleibt die Beschreibung / Analyse der anthropogenen Ursachen der Belastungen relativ oberflächlich. Insbesondere werden der Hochwasserschutz, die Gewässerunterhaltung und die Landentwässerung nicht näher betrachtet. Ziel des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe ist es einen Überblick über die signifikanten Belastungen im Elbe-Einzugsgebiet zu geben. Eine entsprechende Präzisierung des Bewirtschaftungsplans ist aufgrund des programmatischen Charakters nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Konkrete Ausführungen können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden, zu überregionalen Fragestellungen sind aus den Hintergrunddokumenten der FGG Elbe zu signifikanten Belastung im Bereich Nährstoffe und Schadstoffe weitere Informationen zu entnehmen. - FGG Elbe