Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0093
einzelford Belastungen Oberflächengewässer: Die Beschreibung der Belastungen ist ziemlich knapp gehalten und wenig detailliert, in einigen Punkten ist sie zudem selektiv bzw. lückenhaft. Vorschläge für Kap. 2: Für die Nachvollziehbarkeit der Schlüsseldaten zu den Anteilen der Oberflächenwasserkörper mit Belastungen durch die verschiedenen Hauptbelastungsarten ist eine konkrete Liste / Karte der betroffenen Oberflächenwasserkörper zu ergänzen; eine vollständige Karte und Liste von Querbauwerken nicht nur in Vorranggewässern, einzeln mit Bewertung ob durchgängig oder nicht; Überprüfung des Handlungsziels in der Bestandsaufnahme (Tab. 2-3); Herstellen des Bezugs zum Flussgebiet und Konkretisierug bei Flussbettregulierungen / Gewässerausbau; Liste / Karte der Talsperren; Liste / Karte sonstige antropogenen Belastungen sowie Ergänzung Landentwässerung und Hochwasserschutz
bewertung Ziel des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe ist es, einen Überblick über die Belastungen im Elbe-Einzugsgebiet zu geben. Eine entsprechende Präzisierung des Bewirtschaftungsplans ist aufgrund des programmatischen Charakters nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Konkrete Ausführungen zu den Wasserkörpern der Oberflächengewässer können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

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