Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0093
einzelford Kap. 2.1 Belastungen Oberflächengewässer: Zusätzlich zu den im Bewirtschaftungsplan aufgeführten Belastungsarten ist die flächenhafte Landentwässerung als einer der zentralen anthropogenen Eingriffe in den Wasserhaushalt zu benennen. […] Es wird empfohlen, in den Bewirtschaftungsplan ein zusätzliches Unterkapitel Landentwässerung aufzunehmen; darin sind u.a. folgende Kriterien zu untersuchen: Umfang drainierter Flächen, davon: Entwässerung des obersten Grundwasser-Leiters; Ausbautiefe der Oberflächenwasserkörper (OWK) mit Fließgewässerlänge, davon: Entwässerung des obersten Grundwasserleiters; Anzahl Schöpfwerke und Anlagen zur Wasserhebung zur Fortleitung von Oberflächen- und Grundwasser; Anzahl wasserbaulicher Anlagen zur Regulierung des Landschaftswasserhaushalts und Nennung der nach WHG gültigen Wasserrechte. Möglicherweise ist es zweckmäßig, die Wirkungen der Landentwässerung für OWK und Grundwasserkörper gemeinsam darzustellen.
bewertung Ziel des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe ist es, einen Überblick über die Belastungen im Elbe-Einzugsgebiet zu geben. Eine entsprechende Präzisierung des Bewirtschaftungsplans ist aufgrund des programmatischen Charakters nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Konkrete Ausführungen zu den Wasserkörpern der Oberflächengewässer können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

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