Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-HH0033 "BPE HH, Kapitel 7: „[]...Um die Umweltziele in allen Wasserkörpern zu erreichen, müssen in Hamburg Maßnahmen über 2012 hinaus durchgeführt werden. Der Maßnahmenplan für den ersten Bewirtschaftungszeitraum enthält daher Maßnahmen mit Umsetzung bis 2015.“-> auch innerhalb der Vorranggewässer die Maßnahmen in Teil-Abschnitten – in der Regel am Besten in den Oberläufen – in möglichst kurzer Zeit vollständig ausführen; Begründung: um zumindest in diesen Strecken dann nach einer notwendigen Minimal-Entwicklungszeit bereits durch Untersuchungen Erfolge im Bereich der biologischen Qualitätskomponenten dokumentieren zu können. Es ist davon auszugehen, dass von den meisten Maßnahmen mindestens kurzfristig auch negative Auswirkungen ausgehen, die erst durch Wiederbesiedlung kompensiert werden müssen, bevor eine positive Entwicklung erkennbar wird. " Kenntnisnahme   Freie und Hansestadt Hamburg
SN0098 "Bzgl. der überregionalen Vorranggewässer in der FGG Elbe werden in den sächsischen Hintergrunddokumenten 54 Querbauwerke genannt, für die im Laufzeitraum des ersten Bewirtschaftungsplanes bis zum Jahr 2015 die Durchgängigkeit wieder hergestellt werden soll. In wie weit von den beabsichtigten Veränderungen der ausgelegten Planungsunterlagen auch die Wehranlage und das Umfeld der gegebenheiten meines Objektes betroffen sind, lässt sich in den augelegten Unterlagen nicht zweifelsfrei herleiten. Die beabsichtigen Planungen müssen sämtlich im Einklang mit der beabsichtigten berantragten Wiederinbetriebnahmevorhabens meines Objektes stehen. Dazu soll bekannt gemacht werden, dass mein Objekt als technisches denkmal in der Liste der Denkmale des Freistaates Sachsen erfasst ist und dass zu dieser Denkmalausweisung auch die gesamte wassertechnische Austattung einschließlich Wehr und Mülgraben ... dazu gehört. Vorsorglich widerspreche ich allen Planungsabsichten, die der beabsichtigen Wiederinbetriebnahme meines Objektes ... zukünftig entgegenstehen." Im Zusammenhang mit der Wasserkraftnutzung geht es überwiegend um die durch Querverbauungen nicht gewährleistete Durchgängigkeit. Deshalb wurden in den Bewirtschaftungsplänen und in den Hintergrunddokumenten diejenigen Oberflächenwasserkörper mit einem Kreuz versehen, bei denen Maßnahmen zur Schaffung der ökologischen Durchgängigkeit als für die Zielerreichung nötig erachtet wurden. Die Gewässer wurden dabei teilweise priorisiert. Der OWK Lungwitzbach-2 ist nicht mit einem Kreuz für die Maßnahme 69 - Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen gekennzeichnet, d.h. für die erste Umsetzungsphase bis 2012 steht es nicht im Fokus. Es sind jedoch Maßnahmen zur Gewährleistung des erforderlichen Mindestabflusses (Maßnahme 61) notwendig. Derzeit liegt aber noch keine flächenschafte Maßnahmenplanung vor. Da es sich um eine genehmigungspflichtige Wiederaufnahme handelt, wird die Genehmigungsbehörde auch die Einhaltung des Sächsischen Wassergesetztes (u.a. § 42a Mindestwasserführung und § 91b Durchgängigkeit) prüfen. Die Forderungen der WRRL gehen nicht über die Einhaltung der Gesetzlichen Vorgaben hinaus. keine Freistaat Sachsen
SN0008 "Bzgl. Wasser für den menschlichen Gebrauch: Entsprechend dem auch im sächsischen Hintergrunddokument zum Bewirtschaftungsplan formulierten Ziel einer möglichst naturnahen Trinkwasseraufbereitung muss insbesondere bezüglich der Belastung der Elbe und ihrer Nebenflüsse auf die weitere Verringerung der trinkwasserrelevanten Inhaltsstoffe hingewirkt werden (s. a. „Donau-, Maas- und Rheinmemorandum 2008“ der IAWD, IAWR und RIWA-Maas). Dabei stellt die Eliminierung von Wasserinhaltsstoffen mit Hilfe der Aktivkohlefiltration aus unserer Sicht kein naturnahes Aufbereitungsverfahren dar. Die aus Sicht der Wasserversorgung an der Elbe wesentlichen Forderungen sind bereits in der Stellungnahme der FWV zu den zentralen Bewirtschaftungsfragen im Elbeeinzugsgebiet im Juni 2008 vorgetragen worden und haben weiterhin Gültigkeit." Die WRRL fordert im Artikel 7 keine ausschließlich naturnahe Aufbereitung.Im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm vorgesehene grundlegende und ergänzende Maßnahmen im Bereich der Einleitungen, der Landwirtschaft und anderer Quellen tragen auch zur Verringerung der diffusen und punktförmiggen Belastung der Gewässer mit trinkwasserrelevanten Inhaltsstoffen bei. Im Rahmen von Forschungsarbeiten wird nach neuen praktikablen Lösungen zur Eliminierung bisher nicht berücksichtigter Inhaltsstoffe gesucht. Bei der Elbe müssen darüber hinaus die Belastungen, die vom Oberlieger (CZ) ausgehen, mit betrachtet, berücksichtigt und reduziert werden. keine Freistaat Sachsen
BP_MP_ST0152 "Der Ausweisung folgende OWK als natürliche Gewässer wird widersprochen. Diese Gewässer sind als HMWB einzustufen: EL03OW01-00; 03-00; 04-00; 06-00; 08bis13-00; SE04OW01-00; VM01OW04-00; VM02OW01-00; VM02OW04-00" Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter als natürlicher Wasserkörper wurde bis auf EL03OW12-00 bestätigt. Der OWK EL03OW12-00- Fauler Bach wurde als HMWB verändert ausgewiesen   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0105 "Der Ausweisung folgender Gewässer wird widersprochen. Es wird gefordert, diese als HMBW auszuweisen: WESOW02; 03; 05; 07; 09 und 13-00 sowie MEL03OW01; 06; 13bis16; 19-00 ferner MEL07OW09-00 und SAL19OW01;04;14-00" Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe, sowie in den Kapiteln 4.1.2 und Anhang A für OWK der FGG Weser dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Die Ausweisungscharaktere der OWK WESOW02; 03; 05; 07; 09 und 13-00 sowie MEL03OW01; 06; 13bis16; 19-00, MEL07OW09-00 und SAL19OW01;04;14-00 als natürliche Gewässer wurden bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
SN0025 "Der Verweis auf zu erwartende Synergieeffekte der Maßnahmen und Inhalte des Be-wirtschaftungsplans im sächsischen Hintergrundpapier mit den Erhaltungszielen wie auf S. 129f unter Punkt 5.4.5 postuliert, wird den Anforderungen der genannten Richtlinien und den bundes- sowie landesrechtlichen Regelungen an den Nachweis der Verträglich-keit von Plänen und Projekten mit den Erhaltungszielen vorliegend nicht gerecht. 4.3 Insbesondere die derzeit sehr allgemein gehaltenen Maßnahmen des Bewirtschaf-tungsplans müssen mit den konkreten Anforderungen vor Ort genauer und zeitnah in Übereinstimmung gebracht werden." Die Synergieefekte können erst bei der Detailplanung der Maßnahmen im Rahmen der praktischen Umsetzung beurteilt werden. Da alle Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes von Wasserkörpern dienen wird davon ausgegangen, dass diese auch den Zielen der FFH-RL dienen werden.   Freistaat Sachsen
SN0089 "Der ökologische Zustand der Rietzschke ist mit 5 (schlecht) bewertet wurden. Die Rietzschke speist mehrere Teiche überwiegend im Nebenschluss. Beziehen sich die Anga-ben zu den Fischen auf die Rietzschke oder / und die Teiche? Der Wasserbehörde ist nicht bekannt, dass im eigentlichen Gewässer ein Fischbesatz ist. Es ist festzustellen, dass die Rietzschke auf bestimmten Abschnitten öfters trocken fällt. Es wird nicht zweckmäßig, ein Gewässer, welches durch seine geringe Wasserführung gar keinen Fischbesatz zulässt, diesbezüglich zu bewerten. Im Maßnahmeplanentwurf sind keine Maßnahmen zur Abflussregulierung (LAWA-Maßnahmen 61; 63) enthalten." "Die Angaben zum ökologischen Zustand beziehen sich auf das Fließgewässer. Das Fehlen der Fische deutet auf eine deutliche Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes hin und wird mit ""schlecht""bewertet. Zur Beurteilung, inwieweit die Störung des Wasserhaushaltes anthropogen bedingt ist, bedarf es weiterer Untersuchungen. Danach ist zu entscheiden, ob der OWK im Rahmen der wiederholten Bestandsaufnahme nach Artikell 5 2013 evtl. zu streichen ist. Berücksi chtigung bei whd. Bestandsaufnahme nach Artikel 5 WRRL in 2013, Untersuchung zum Wasserhaushalt" keine Freistaat Sachsen
SN0017 "Die Einstufung des GWK ZM3-2 in den schlechten chemischen Zustand beruht auf einer Überschreitung des Schwellenwertes von Arsen und einem signifikant zunehmenden Trend. Auf welcher Datengrundlage dies ermittelt wurde, ist im Einzelnen in der unteren Behörde nicht bekannt. Dargestellt in Karte 8 sind im GWK ZM3-2 nur zwei Messstellen der überblicksweisen Ü berwachung. Die uns bekannte Messstelle Grüna weist deutlich erhöhte Arsenkonzentrationen auf wobei ein steigender Trend nicht zu erkennen ist. Nach unserer bisherigen Erfahrung sind die hohen Arsenwerte im Rotliegenden durch geogene Anomalien bedingt. Zukünftig sollten die unteren Behörden, die seit der Verwaltungsreform auch die fachlichen Aufgaben wahrnehmen, stärker einbezogen und im Vorfeld besser informiert werden. Die Datengrundlage könnte durch Einbeziehung weiterer lokal erfasster Daten verbessert werden. " Erhöhte Arsenwerte haben sich bestätigt. Im Rahmen weitergehender Untersuchungen soll die geogene Grundlast bestimmt werden. Danach erfolgt eine Neubewertung. In Kap. 4.6 HGRD-MP ist der Sachverhalt der geogenen Grundlast bzgl. Arsen zu formulieren. Freistaat Sachsen
SN0034 "Die Erhöhung des Anschlussgrades an vorhandene Abwasserbehandlungsanlagen stagniert mit Auslaufen der Förderung nach FRW 2002. Die Förderrichtlinie Siedlungs- wasserwirtschaft 2009 ist nur bedingt geeignet, diese Aufgabe zu lösen. Eine effiziente Verringerung der P-Frachten im Gewässer scheint wirtschaftlich nur bei größeren Kläranlagen realisierbar. Die vorgesehene Abwasserbeseitigung für bisher nicht erschlossene Gebiete größtenteils über dezentrale KKA und Grup-penlösungen kann überwiegend keine Nährstoffelimination leisten" Die Förderrichtlinie SWW 2009 ermöglicht auch eine gleichberechtigte finanzielle Förderung des Anschluss an bereits vorhandene Kläranlagen als mögliche Alternativlösung für den Abwasserbeseitigungspflichtigen, wenn diese Variante die wirtschaftlichste Maßnahmenlösungen entsprechend dem bestätigten Abwasserbeseitigungskonzept darstellt. Im Rahmen der bis 2015 erforderlichen Anpassung aller Abwasseranlagen an den Stand der Technik sind im Bereich Siedlungswasserwirtschaft bis 2015 z.B. noch Maßnahmen an bestehenden kommunalen Kläranlagen in Einzelfällen sowie der Neubau oder die Anpassung von Anlagen zur Behandlung von Mischwasser bzw. zum Rückhalt von Niederschlagswasser vorgesehen. Darüber hinaus wird im Laufzeitraum des ersten Bewirtschaftungsplanes auch geprüft, ob ggf. in Oberflächenwasserkörpern von Problemgebieten zusätzliche Anforderungen zur Nährstoffelimination für Abwasseranlagen zu stellen sind, die dann im Laufzeitraum des zweiten Bewirtschaftungsplanes (2016 bis 2021) mit geeigneten Maßnahmen umzusetzen sind. Die Texte zu den Kapiteln 5.2.2 und 5.5.2 zu den überregionalen Zielen bzw. zu den Strategien der Nährstoffreduktion bis 2015 wurden entsprechend dem eigenen Erkenntnisgewinn und unter Berücksichtigung der hierzu eingegangenen Stellungnahmen hinsichtlich der Ausführungen zur Kommunalabwasserstrategie ergänzt und aktualisiert. Freistaat Sachsen
SN0091 "Die für die Zustandsbewertung der Wasserkörper und Ableitung daraus resultierenden Maßnahmen erforderlichen Ausgangsdaten sind nicht verfügbar. Hier wäre es hilfreich gewesen, auf die Datenquellen zu verweisen sowie die jeweilige Messstellen, welche den ökologischen bzw. chemischen Zustand für den OWK bzw. den chemischen und mengenmäßigen Zustand des GWK repräsentieren in den Karten darzustellen. " Über die Einrichtung der Monitoringrogramme wurde in einem gesonderten Bericht nach Artikel 8 berichtet. Für Sachsen wurde die Veröffentlichung"Aufstellung der Übersachungsprogramme in Sachsen - Ausweisung von Messstellen" LfUG 2007 ins Internet eingestellt. Einen Hinweis hierauf gibt es in Kap 2.1.1 des Hintergrunddokumentes zum Bewirtschaftungsplan. Die Messstellenauswahl wird in der "Stammdatendatei" fortgeschrieben, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird, ebenso weitere Detaildaten. keine Freistaat Sachsen
BP_MP_ST0054 "Die für OWK Selke und Getel aufgeführten Maßnahmen zu N-P-Salden führen zu Verschlechterung der Ertragsfähigkeit, Verringerung von Pachterträgen usw. Solcher Art Mehraufwendungen sind auszugleichen." Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
SN0083 "Die HMWB Einstufung nach unter-schiedlichen Methoden sollte hier ex-plizit erwähnt werden, um qualitative Unterschiede bei der Zieldefinition und der Maßnahmenplanung nachvollzie-hen zu können. Eine bundeseinheitli-che Vorgabe muss im nächsten Be-wirtschaftungsplanzyklus angestrebt werden, um die Vergleichbarkeit ( z.B. zur Wirkung ergriffener Maßnahmen, zum Umsetzungsstand usw.) bundes-landübergreifend zu gewährleisten. Ergänzung Textpassage: Die Einstufung der Wasserkörper als HMWB erfolgte nach länderspezifischen methodischen Vorgaben. " Zustimmung Ergänzung zum Text Freistaat Sachsen
SN0035 "Die in der Anhörung des Entwurfs des Bewirtschaftungsplanes in Anhang A3-1 der Tabelle 3 Liste aller Oberflächenwasserkörper, die für die Entnahme von Wasser für den menschlichen Ge-brauch genutzt werden ist unvollständig. Auch ist nicht nachvollziehbar warum im gleichen Koor-dinierungsraum unterschiedliche Angaben verwendet werden. Zum einen werden die Stauanla-gen (Talsperren) und zum anderen das gestaute Gewässer aufgeführt. Im Koordinierungsraum Mulde-Elbe-Schwarze Elster wurden folgende Stauanlagen nicht ge-nannt: Talsperre Neunzehnhain I, Talsperre Neunzehnhain II, Talsperre Saidenbach, Talsperre Sosa." Tabelle wurde überarbeitet Karten- und Tabellenanpassung Freistaat Sachsen
SN0083 "Die in Sachsen angewendete Abgrenzungsmethodik für OWK ist aus unserer Sicht zu überprüfen und ggf. anzupassen. Im Wesentlichen sehen wir 2 Schwachpunkte, zu denen wir uns im Folgenden äu-ßern: 1. Abgrenzung hydromorphologisch uneinheitlicher Wasserkörper ... 2. Abgrenzung nach administrativ-organisatorische Kriterien ... " Wasserkörper in dieser Arbeitsphase neu aufzunehmen oder zu teilen, bringt trotz möglicher fachlich richtigem Erfordernis Probleme mit sich. So liegen für die dann neuen Wasserkörper keine Bewertungsergebnisse vor, so dass keine fundierte Bewirtschaftungsplanung (z.B. Identifikation Maßnahmen) erfolgen kann. Daher wurde beschlossen, die Wasserkörper erst wie-der für den nächsten Bewirtschaftungzyklus (Aktualisierung Bestandsaufnahme 2013 Aktualisie-rung Bewirtschaftungsplan 2015) zu überprüfen. keine Freistaat Sachsen
SN0083 "Die Maßnahmeprogramme erweisen sich in Bezug auf die Maßnahmenumsetzung als wenig aussa-gekräftig. Die programmatisch skizzierten Maßnahmen zur Verbesserung hydromorphologischer Be-dingungen bleiben bis auf Maßnahmen zur Durchgängigkeit abstrakt und unkonkret. Ohne eine räum-liche oder zeitliche Verortung der Maßnahmen bleibt der gesamte Prozess der Maßnahmenumset-zung unverbindlich. Diese Unverbindlichkeit setzt sich in den sächsischen Hintergrunddokumenten fort. Dort werden die LAWA- Maßnahmearten OWK- scharf festgelegt, Fragen der Priorisierung, Loka-lisierung oder Terminierung bleiben auch in den Hintergrunddokumenten unbeantwortet. Für die Um-setzung der Maßnahmen ist deshalb in einem nächsten Schritt u. a. zu klären, wie der Prozess der Umsetzung gesteuert, wie zuständigkeitsübergreifende Aspekte beachtet und eine sinnvolle Abfolge der Maßnahmen (Priorisierung) festgelegt werden sollen. In den Hintergrunddokumenten sollten für alle OWK, die den guten ökologischen Zustand bis 2015 nicht erreichen, zumindest angestrebte Teilziele für die Planungshorizonte 2015 und 2021 festgelegt werden. Welche Qualitätskomponente durch welche Maßnahmeart und in welchem OWK verbessert werden soll, ist in den zugänglichen Unterlagen nicht dokumentiert. Die Ergänzung der Maßnahmetabelle (Anlage 4 der HMAP) mit den OWK- bezogenen Teilzielen wäre für die Gestaltung des den Umsetzungsprozesses hilfreich. " Eine Konkretisierung für fast alle Fließgewässer-WK bezüglich einer Verortung, Priorisierung und Terminierung von detailliert aufgeschlüsselten Maßnahmen zur Verbesserung der Hydromorphologie ist aufgrund des erheblichen Planungsaufwandes, der sich für eine so große Anzahl von OWK ergibt nicht leistbar. Weiterführende Planungen können nur im Zuge der Vorbereitung zur Maßnahmenumsetzung unter Berücksichtigung der lokalen vor-Ort-Bedingungen und unter Einbindung aller Zuständigen erfolgen. keine Freistaat Sachsen