Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0098
einzelford "Bzgl. der überregionalen Vorranggewässer in der FGG Elbe werden in den sächsischen Hintergrunddokumenten 54 Querbauwerke genannt, für die im Laufzeitraum des ersten Bewirtschaftungsplanes bis zum Jahr 2015 die Durchgängigkeit wieder hergestellt werden soll. In wie weit von den beabsichtigten Veränderungen der ausgelegten Planungsunterlagen auch die Wehranlage und das Umfeld der gegebenheiten meines Objektes betroffen sind, lässt sich in den augelegten Unterlagen nicht zweifelsfrei herleiten. Die beabsichtigen Planungen müssen sämtlich im Einklang mit der beabsichtigten berantragten Wiederinbetriebnahmevorhabens meines Objektes stehen. Dazu soll bekannt gemacht werden, dass mein Objekt als technisches denkmal in der Liste der Denkmale des Freistaates Sachsen erfasst ist und dass zu dieser Denkmalausweisung auch die gesamte wassertechnische Austattung einschließlich Wehr und Mülgraben ... dazu gehört. Vorsorglich widerspreche ich allen Planungsabsichten, die der beabsichtigen Wiederinbetriebnahme meines Objektes ... zukünftig entgegenstehen."
bewertung Im Zusammenhang mit der Wasserkraftnutzung geht es überwiegend um die durch Querverbauungen nicht gewährleistete Durchgängigkeit. Deshalb wurden in den Bewirtschaftungsplänen und in den Hintergrunddokumenten diejenigen Oberflächenwasserkörper mit einem Kreuz versehen, bei denen Maßnahmen zur Schaffung der ökologischen Durchgängigkeit als für die Zielerreichung nötig erachtet wurden. Die Gewässer wurden dabei teilweise priorisiert. Der OWK Lungwitzbach-2 ist nicht mit einem Kreuz für die Maßnahme 69 - Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen gekennzeichnet, d.h. für die erste Umsetzungsphase bis 2012 steht es nicht im Fokus. Es sind jedoch Maßnahmen zur Gewährleistung des erforderlichen Mindestabflusses (Maßnahme 61) notwendig. Derzeit liegt aber noch keine flächenschafte Maßnahmenplanung vor. Da es sich um eine genehmigungspflichtige Wiederaufnahme handelt, wird die Genehmigungsbehörde auch die Einhaltung des Sächsischen Wassergesetztes (u.a. § 42a Mindestwasserführung und § 91b Durchgängigkeit) prüfen. Die Forderungen der WRRL gehen nicht über die Einhaltung der Gesetzlichen Vorgaben hinaus.
begruendung keine
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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