Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr SN0034
einzelford "Die Erhöhung des Anschlussgrades an vorhandene Abwasserbehandlungsanlagen stagniert mit Auslaufen der Förderung nach FRW 2002. Die Förderrichtlinie Siedlungs- wasserwirtschaft 2009 ist nur bedingt geeignet, diese Aufgabe zu lösen. Eine effiziente Verringerung der P-Frachten im Gewässer scheint wirtschaftlich nur bei größeren Kläranlagen realisierbar. Die vorgesehene Abwasserbeseitigung für bisher nicht erschlossene Gebiete größtenteils über dezentrale KKA und Grup-penlösungen kann überwiegend keine Nährstoffelimination leisten"
bewertung Die Förderrichtlinie SWW 2009 ermöglicht auch eine gleichberechtigte finanzielle Förderung des Anschluss an bereits vorhandene Kläranlagen als mögliche Alternativlösung für den Abwasserbeseitigungspflichtigen, wenn diese Variante die wirtschaftlichste Maßnahmenlösungen entsprechend dem bestätigten Abwasserbeseitigungskonzept darstellt. Im Rahmen der bis 2015 erforderlichen Anpassung aller Abwasseranlagen an den Stand der Technik sind im Bereich Siedlungswasserwirtschaft bis 2015 z.B. noch Maßnahmen an bestehenden kommunalen Kläranlagen in Einzelfällen sowie der Neubau oder die Anpassung von Anlagen zur Behandlung von Mischwasser bzw. zum Rückhalt von Niederschlagswasser vorgesehen. Darüber hinaus wird im Laufzeitraum des ersten Bewirtschaftungsplanes auch geprüft, ob ggf. in Oberflächenwasserkörpern von Problemgebieten zusätzliche Anforderungen zur Nährstoffelimination für Abwasseranlagen zu stellen sind, die dann im Laufzeitraum des zweiten Bewirtschaftungsplanes (2016 bis 2021) mit geeigneten Maßnahmen umzusetzen sind.
begruendung Die Texte zu den Kapiteln 5.2.2 und 5.5.2 zu den überregionalen Zielen bzw. zu den Strategien der Nährstoffreduktion bis 2015 wurden entsprechend dem eigenen Erkenntnisgewinn und unter Berücksichtigung der hierzu eingegangenen Stellungnahmen hinsichtlich der Ausführungen zur Kommunalabwasserstrategie ergänzt und aktualisiert.
bewertetdurch Freistaat Sachsen

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