Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0217 zur Maßnahmengruppe Durchgängigkeit: Verrohrungen von Gewässerabschnitten als Überfahrten müssen erhalten bleiben, damit Feldschläge erreicht werden können. Maßnahmen der Gewässerentwicklung und zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP-HH0006 Zur Lösung der bestehenden wasserwirtschaftlichen Probleme dieser Region (Kellervernässung, Fundamentverrottung, Geländeüberflutungen mit Nährstoffausschwemmungen und Zerstörung von Mikroorganismen) sind für die Zukunft Maßnahmen erforderlich; Begründung: Es ist derzeit noch keine Maßnahmenplanung zu dieser Thematik erkennbar. Die angeführte Problematik ist nicht Gegenstand der WRRL.   Freie und Hansestadt Hamburg
SN0094 Zuordnung der Litte als HMWB kann fachlich nicht nachvollzogen werden--> Einstufung NWB Zustimmung Tabelle 3 in Anlage 4 wurde angepasst Freistaat Sachsen
BP-HH0018 Zumindest müssen beim Erlass neuer Anforderungen Übergangsfristen, insbesondere für die Unternehmen vorgesehen werden, die bereits heute einen hohen Umweltstandard erreicht haben bzw. umweltfreundliche Technologien (wie z. B. Kraft-Wärme-Kopplung) einsetzen. Bis zum Jahr 2015 müssen gemäß Art. 4 WRRL die Umweltziele erfüllt sein. Grundlegendes Bewirtschaftungsziel ist für die Oberflächengewässer das Erreichen des guten ökologischen Zustands bzw. des guten ökologischen Potenzials und des guten chemischen Zustands. Damit schließt der erste Bewirtschaftungszyklus ab. Danach muss der Bewirtschaftungsplan alle sechs Jahre überprüft und aktualisiert werden. Gemäß Art. 4 Abs. 4 c) dürfen die Fristverlängerungen nicht über den Zeitraum zweier weiterer Aktualisierungen des Bewirtschaftungsplanes hinausgehen. Dies bedeutet, der zweite Bewirtschaftungszyklus umfasst den Zeitraum 2016-2021 und der dritte Bewirtschaftungszyklus den Zeitraum 2022-2027.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP_MP_ST0188 Zum Thema Kali und Salz 'Zielitz wird ausführlich auf die Folgen des Kalibergbaus eingegangen (siehe SN) und ein Gesamtkonzept für die Halden gefordert. Zudem wird die reale Darstellung der Problematik im BWP gefordert. Ausgehend von dem festgestellten Zustand des Wasserkörpers wird die Auffassung geteilt, dass Maßnahmen zur Verringerung des Salzwassereintrages notwendig sind. Dazu enthält das Maßnahmenprogramm des Landes Sachsen-Anhalt bereits einen Programmpunkt (Planung optimaler Maßnahmen). Dieser beinhaltet zunächst die Erarbeitung eines standortbezogenen Gesamtkonzeptes, das der komplexen Belastungssituation gerecht wird.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0188 Zum Thema Kali und Salz 'Zielitz wird ausführlich auf die Folgen des Kalibergbaus eingegangen (siehe SN) und ein Gesamtkonzept für die Halden gefordert. Ausgehend von dem festgestellten Zustand des Wasserkörpers wird die Auffassung geteilt, dass Maßnahmen zur Verringerung des Salzwassereintrages notwendig sind. Dazu enthält das Maßnahmenprogramm des Landes Sachsen-Anhalt bereits einen Programmpunkt (Planung optimaler Maßnahmen). Dieser beinhaltet zunächst die Erarbeitung eines standortbezogenen Gesamtkonzeptes, das der komplexen Belastungssituation gerecht wird.   Land Sachsen-Anhalt
BP-GS0068 Zum Belastungsschwerpunkt Wasserentnahmen und Überleitungen von Wasser fehlt eine Strategie gänzlich. Dazu sollten in den Bewirtschaftungsplan mindestens wesentliche Eckpunkte eines solchen Wassermengenmanagements sowie ein Zeitrahmen für dessen Entwicklung aufgenommen werden. Ziel des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe ist es einen Überblick über die signifikanten Belastungen im Elbe-Einzugsgebiet zu geben. Eine entsprechende Präzisierung des Bewirtschaftungsplans ist aufgrund des programmatischen Charakters nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Konkrete Ausführungen können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden, zu überregionalen Fragestellungen sind aus den Hintergrunddokumenten der FGG Elbe zu signifikanten Belastung im Bereich Nährstoffe und Schadstoffe weitere Informationen zu entnehmen. Dem Hinweis folgend wurden Erläuterungen ergänzt. Ergänzung am Ende des 3. Absatzes von Kap.5.1.c: ...Abwasser in ein anderes Teileinzugsgebiet eingeleitet wird. "Probleme die sich im Zusammenhang damit ergeben,werden durch die Länder gemeinsam in Konzepten zur Problemminimierung (Sufat, Verockerungen, Versauerungen, Mindestabfluss) bearbeitet. Dazu existieren z.B. länderübergreifende Arbeitsgruppen, die die „Grundsätze für die Bewirtschaftung der Flussgebiete Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße“ erstellen." FGG Elbe
BP-GS0104 Zum Anhang A3-2 - Trinkwasserschutzgebiete (Auflistung): Die Auflistung nach TWSG-Nr. ist nicht nachvollziehbar, es sollten daher alle Trinkwasserschutzgebiete mit Namen aufgelistet werden. Zum Inhalt des Bewirtschaftungsplans gehört gemäß den Anforderungen der WRRL ein Verzeichnis der Schutzgebiete. Nähere Informationen zu den Trinkwasserschutzgebieten können den Karten 3-1 der Koordinierungsräume des Bewirtschaftungsplans entnommen werden und bei den zuständigen Landesbehörden eingeholt werden. - FGG Elbe
BP-GS0092 Zum aktuellen Zeitpunkt wird die Umsetzung der WRRL und insbesondere die Öffentlichkeitsbeteiligung bundesweit sehr unterschiedlich durchgeführt. Dies steht im Widerspruch zu den Zielen der WRRL, die nur über eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung vermittelt werden können. Durch eine Anpassung der Öffentlichkeitsbeteiligung könnte zudem bundesweit den Vorgaben der auf der Aarhus-Konvention basierenden EU-Richtlinie über die Beteiligung der Öffentlichkeit entsprochen und eine Öffentlichkeitsbeteiligung für die WRRL gewährleistet werden wie sie auch im „Leitfaden zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf die WRRL“ empfohlen wird. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich nach den Vorgaben gemäß Artikel 14 WRRL, dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Aufgrund der Erfahrungen aus der Anhörung 2009 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung in der FGG Elbe weiterentwickelt. - FGG Elbe
BP-GS0042 Zu „Anhang A2-1 Kriterien zur Beurteilung der Signifikanz der Belastungen: Die in dem Bewirtschaftungsplanentwurf getroffene Verallgemeinerung, dass eine Überschreitung zulässiger Entnahmemengen oder eine Restwassermenge unter 2/3 MNQ automatisch zu einer signifikanten Belastung oder gar einem schlechten ökologischen Zustand führe, weisen wir entschieden zurück. Wir bitten hier um Überarbeitung der entsprechenden Passage, bzw. um Aufnahme eines Hinweises, dass es sich hier um eine Verallgemeinerung handelt, die so generell auf Wasserkraftwerke nicht zutrifft. Die in Anhang A2-1 aufgeführten Kriterien sind bundesweit in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) abgestimmt und dienen zur Beurteilung signifikanter Belastungen, die zu einer Verfehlung des guten Zustands führen können aber nicht zwangsläufig müssen. Wasserentnahmen durch Wasserkraftwerke sind hiervon nicht ausgeschlossen, wenn die Ursache für Defizite in der Wasserentnahme begründet ist. Entscheidend für die Einstufung des ökologischen Zustands ist, wie sich die Entnahme im Gewässer tatsächlich auswirkt. - FGG Elbe
BP_MP_ST0095 zu SAL_SWI (Saale) Die Ausweisung der Gewässer als HMWB wird unterstützt. Die Ausweisung darf nicht zu einer signifikanten negativen Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führen, die Aufrechterhaltung der Entwässerungsleistung ist unverzichtbar Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des Bewirtschaftungsplanentwurfes . Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0109 zu SAL08OW02-00; Die Ausweisung der Gewässer als HMWB wird unterstützt. Die Ausweisung darf nicht zu einer signifikanten negativen Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führen, die Aufrechterhaltung d.Entwässerungsleistung ist unverzichtbar Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des Bewirtschaftungsplans. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0101 zu Saale von Wipper bis Magdeburg; Die Ausweisung der Gewässer als HMWB wird unterstützt. Die Ausweisung darf nicht zu einer signifikanten negativen Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führen, die Aufrechterhaltung d.Entwässerungsleistung ist unverzichtbar Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des Bewirtschaftungsplans. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt.   Land Sachsen-Anhalt
BP-MV0147 Zu nicht allen Barbeitungsgebieten gebe es schon abgeschlossenen Bewirtschaftungsvorplanungen, eine Stellungnahme hierzu sei daher nicht möglich. Die Bewirtschaftungsvorplanung ist weitergehende Planung im Sinne Kap. II.8. Die darstellung von Einzelvorhaben ist nicht Gegenstand der Plandokumente. Der Einwender ist an der Erarbeitung der Ergebnisse der Arbeitskreise intensiv eingebunden.   Land Mecklenburg-Vorpommern
BP-GS0042 Zu Grundsätze, S.2: Neben dem Kriterium des Hochwasserrisikomanagements ist auch die Nutzung der Wasserkraft zur regenerativen Energiegewinnung und zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen in den Bewirtschaftungsplan aufzunehmen, da sie dem Klimaschutz dient und damit dem vorrangigen Interesse an der Erhaltung der Lebensgrundlagen. [...] Die Wasserkraftnutzung ist daher unter die positiven Aspekte einer Gewässerbewirtschaftung einzuordnen. Das Kapitel 6.1 "Wassernutzung" des Bewirtschaftungsplans umfasst auch die Wassernutzung für die "Energiewirtschaft". Der hohe Stellenwert im deutschen Teil des Elbeeinzugsgebietes wird damit unterstrichen. - FGG Elbe