Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

kat_nr BP-GS0042
einzelford Zu „Anhang A2-1 Kriterien zur Beurteilung der Signifikanz der Belastungen: Die in dem Bewirtschaftungsplanentwurf getroffene Verallgemeinerung, dass eine Überschreitung zulässiger Entnahmemengen oder eine Restwassermenge unter 2/3 MNQ automatisch zu einer signifikanten Belastung oder gar einem schlechten ökologischen Zustand führe, weisen wir entschieden zurück. Wir bitten hier um Überarbeitung der entsprechenden Passage, bzw. um Aufnahme eines Hinweises, dass es sich hier um eine Verallgemeinerung handelt, die so generell auf Wasserkraftwerke nicht zutrifft.
bewertung Die in Anhang A2-1 aufgeführten Kriterien sind bundesweit in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) abgestimmt und dienen zur Beurteilung signifikanter Belastungen, die zu einer Verfehlung des guten Zustands führen können aber nicht zwangsläufig müssen. Wasserentnahmen durch Wasserkraftwerke sind hiervon nicht ausgeschlossen, wenn die Ursache für Defizite in der Wasserentnahme begründet ist. Entscheidend für die Einstufung des ökologischen Zustands ist, wie sich die Entnahme im Gewässer tatsächlich auswirkt.
begruendung -
bewertetdurch FGG Elbe

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