Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | BP-HH0018 |
einzelford | Zumindest müssen beim Erlass neuer Anforderungen Übergangsfristen, insbesondere für die Unternehmen vorgesehen werden, die bereits heute einen hohen Umweltstandard erreicht haben bzw. umweltfreundliche Technologien (wie z. B. Kraft-Wärme-Kopplung) einsetzen. |
bewertung | Bis zum Jahr 2015 müssen gemäß Art. 4 WRRL die Umweltziele erfüllt sein. Grundlegendes Bewirtschaftungsziel ist für die Oberflächengewässer das Erreichen des guten ökologischen Zustands bzw. des guten ökologischen Potenzials und des guten chemischen Zustands. Damit schließt der erste Bewirtschaftungszyklus ab. Danach muss der Bewirtschaftungsplan alle sechs Jahre überprüft und aktualisiert werden. Gemäß Art. 4 Abs. 4 c) dürfen die Fristverlängerungen nicht über den Zeitraum zweier weiterer Aktualisierungen des Bewirtschaftungsplanes hinausgehen. Dies bedeutet, der zweite Bewirtschaftungszyklus umfasst den Zeitraum 2016-2021 und der dritte Bewirtschaftungszyklus den Zeitraum 2022-2027. |
begruendung | |
bewertetdurch | Freie und Hansestadt Hamburg |