Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP_MP_ST0084 Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich Auenentwicklung: kein Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen für andere Nutzungen Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0084 Maßnahmen zur Anpassung /Optimierung de Gewässerunterhaltung: muss einen ausreichenden Wasserabfluss, Funktionstüchtigkeit der Drainanlagen und Landentwässerung gewährleisten Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0085 Es wird gebeten, dass die im Rahmen der Beteiligungsphasen zugeleiteten Maßnahmenvorschläge für den Landkreis Harz berücksichtigt werden. Bislang enthält das Maßnahmenprogramm für diesen Bereich nur Maßnahmen zu BS "Punktquellen" und "Diffuse Quellen" Die Gewässer in den Betrachtungsräumen Bode, Großer Graben und Selke sind keine Vorranggewässer der Gewässerentwicklung. Daher konnten Einzelmaßnahmen aufgrund erforderlicher Priorisierung zunächst nicht im Maßnahmenprogramm für den ersten Bewirtschaftungszeitraum berücksichtigt werden. Die Maßnahmenvorschläge werden aus gewässerökologischer Sicht jedoch befürwortet und in die weiteren Planungen einbezogen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0086 bleibende Nichtdurchgängigkeit der Wehranlage vor dem Betrieb ist zu gewährleisten Die Einwendung wurde aufgenommen und wird bei der Erstellung des Gewässerentwicklungskonzeptes geprüft. Die Nutzer werden bei der Erstellung der Gewässerentwicklungskonzepte einbezogen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0087 Einstufung der Hauptnuthe MEL01OW01-00 als NWB wird abgelehnt, muss HMWB sein. Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Der Ausweisungscharakter der Hauptnuthe als natürlicher Wasserkörper wurde bestätigt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0089 MEL 02 Maßn. 1.1.1.04-Abwasser: keine weiteren Erschließungsmaßnahmen seitens der Abwasserzweckverbände zur Erhöhung des Anschlussgrades vorgesehen Der Hinweis ist berechtigt. Im endgültigen Maßnahmenprogramm sind innerhalb des Gebietes des Betrachtungsraums MEL 02 keine Abwassermaßnahmen mehr vorgesehen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0090 Ergänzung, dass für die OWK MOEL06OW01-00 bis MEL06OW23-00 als Gründe für die Fristverlängerung natürliche Gegebenheiten und unverhältnismäßige Kosten aufgenommen werden Für die OWK MEL06OW01-00 bis MEL06OW23-00 wurden als Gründe für die Fristverlängerung natürliche Gegebenheiten und technische Unmöglichkeit aufgeführt. Für die Aufnahme einer Begründung durch unverhältnismäßig hohe Kosten gibt es derzeit keine belastbare Datengrundlage.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0090 Aufnahme, dass verschiedene im Entwurf Maßnahmenprogramm festgelegte Maßnahmen nur punktuell umsetzbar sind, siehe Aufzählung in Stellungnahme !! Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die endgültige Platzierung, Prüfung und die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Grundstücksfragen, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. Das Vorsehen ergänzender Maßnahmen erfolgt im ersten Bewirtschaftungszeitraum ausschließlich freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0090 "Bedeutung der Gewässerentwicklungskonzepte ist aufzuführen (im Anhang des Bewirtschftungsplans) und folgende Aufgaben sollen damit erledigt werden: Festlegung, wo Maßnahmen erfolgen, Gründe für Ausnahme weniger strenge Umweltziele, Überprüfung der Ausweisung, Festlegung gutes ökologisches Potenzial, Akzeptanz Maßnahmen" Der Hinweis wird aufgegriffen. Die fehlenden Aussagen zu den Entwicklungskonzepten werden im Gewässerrahmenkonzept des Landes Sachsen-Anhalt ergänzt. Zum Zeitpunkt der Anhörung standen diese Aussagen noch nicht zur Verfügung. Anpassung GRK Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0091 keine Die schriftliche Äußerung enthielt keine Forderung. Sie unterstützt die Inhalte des BP- Entwurfes oder die Maßnahmenvorschläge des Landes. Für die übermittelte Stellungnahme wird gedankt.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0092 als natürlich ausgewiesene Oberflächenwasserkörper beinhalten wesentliche Defizite die im Maßnahmeprogramm keine Berücksichtigung gefunden haben, trotzdem durch Unterhaltungsverband Bedarf angemeldet worden ist. Es können keine Fördermittel in Anspruch genommen werden. Die Oberflächenwasserkörper im Verbandsgebiet sind keine Vorranggewässer der Gewässerentwicklung. Daher konnten Einzelmaßnahmen aufgrund erforderlicher Priorisierung zunächst nicht vollumfänglich im Maßnahmenprogramm für den ersten Bewirtschaftungszeitraum berücksichtigt werden. Maßnahmenvorschläge werden aus gewässerökologischer Sicht jedoch befürwortet und in die weiteren Planungen einbezogen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0092 Überprüfung einiger Ausweisungen HMWB erforderlich Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Die Ausweisungscharaktere der Gewässer im Verbandsgebiet des UHV Ilse/Holtemme wurden bestätigt. Dabei wurden die Unterlagen des Unterhaltungsverbandes mit einbezogen.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0092 Maßnahmeprogramm fehlt die Priorität der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses "Gewässerunterhaltung und die Durchführung von Maßnahmen nach EG-WRRL verfolgen zwar unterschiedliche Ziele, jedoch stehen diese nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander. Es ist in § 28 Absatz 1 WHG bestimmt, was unter Gewässerunterhaltung zu verstehen ist. Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst danach sowohl seine Pflege und Entwicklung als auch die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses. Die Aufgaben stehen gleichrangig nebeneinander. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden im Vorfeld Nutzungskonflikte ermittelt. Die endgültige Prüfung der Umsetzbarkeit erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. "   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0093 Die Zustandsbewertung des chem. Zustandes f.d. Grundwasserkörper VM2-1 (Muldetal) ist unzutreffend (Detailbegründung siehe SN) und sollte für eine Dauer bis zum Jahr 2027 in "schlechter chemischer Zustand" geändert werden. Die Zustandsbewertung des chem. Zustandes f.d. GWK VM 2-1 (Muldetal) ist zutreffend, da die Relevanzschwelle für die Berücksichtigung von Punktquellen unterschritten wurde. Da nur 30 ha und somit 0,14% der Gesamtfläche vom Grundwasserkörpers belastet sind, wird damit das Flächenkriterium zur Beurteilung der Ausdehnung der Belastung von <10% unterschritten. Die Überprüfung der Zustandsbewertung erfolgt gemäß den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie in Auswertung der Monitoringprogramme.   Land Sachsen-Anhalt
BP_MP_ST0093 Die Zustandsbewertung des chem. Zustandes f.d. Grundwasserkörper VM2-3 (Moraenenlandschaft Dübener Heide) ist unzutreffend (Detailbegründung siehe SN) und sollte für eine Dauer bis zum Jahr 2027 in "schlechter chemischer Zustand" geändert werden. Die Zustandsbewertung des chem. Zustandes f.d. GWK VM 2-3 (Moraenenlandschaft Dübener Heide) ist zutreffend, da die Relevanzschwelle für die Berücksichtigung von Punktquellen unterschritten wurde. Da nur 55 ha und somit 0,16% der Gesamtfläche vom GWK belastet sind, wird damit das Flächenkriterium zur Beurteilung der Ausdehnung der Belastung von <25 km² unterschritten.   Land Sachsen-Anhalt