Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch | |
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BP_MP_ST0104 | Der Kreisbauernverband möchte bei der Erarbeitung der Gewässerentwicklungskonzepte für die jeweiligen Fließgewässer mit einbezogen werden. | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0104 | Sofern vorgesehen werden kann, Zwischenfrüchte anzubauen, sollen die damit verbundenen Mehrkosten nicht allein auf die Landwirtschaft abgewälzt werden. | Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0104 | Gewässerschonstreifen sollen dort nicht eingerichtet werden, wo Drainungen vorhanden sind. | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0104 | Zur Minimierung des durch Gehölzpflanzungen bedingten Pflegeaufwandes ist eine entsprechende Gehölzwahl erforderlich. Auf die Umlagepflicht der Unterhatungsverbände und die damit verbundene überwiegende Betroffenheit der Landwirtschaft wird explizit hingewiesen. | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. Entsprechende Hinweise zur Gehölzwahl können in diesem Prozess eingebracht werden. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0104 | Die jeweils zuständigen Unterhaltungsverbände sollen nicht Träger von Maßnahmen sein, da dies über die ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung hinaus geht. Träger der Maßnahmen sollen vielmehr die Eigentümer sein. | Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Unterhaltungsverband kann selbst entscheiden ob er entsprechend der Zuwendungsrichtlinie RLNAGE Vorhabensträger bzw. Zuwendungsempfänger werden möchte. Der gesetzliche Umfang der Gewässerunterhaltung ergibt sich aus § 102 WG LSA. Danach sind auch die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0104 | Ausbaumaßnahmen initiierten ggf. Veränderungen des Gewässerlaufes u. beinhalten daher Schadensersatzanspruches d. Eigentümer. Für eine Lösung - etwa durch Flächenerwerb - fehlen die Voraussetzungen (10%ige Landesförderung; Frage der Erwerbsnebenkosten offen) | Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Konfliktpotenziale im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. Es ist vorgesehen, den Erwerb von Grundstücken für die Anlage von Gewässerentwicklungsflächen und die Wiederherstellung einer naturnahen Gewässerbettführung in Höhe von 10% bezogen auf die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens zu bezuschussen. Beabsichtig ist dabei auch die Inkludierung der Erwerbsnebenkosten, sofern diese entsprechend nachgewiesen werden. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0104 | Die bisherigen Sohltiefen sollen, um eine Landentwässerung weiterhin zu gewährleisten, erhalten bleiben. Gleiches gilt für die Beibehaltung von Intensitätsstufen in den Nutzungsarten Ackerland und Grünland. | Diese Forderungen sind berechtigt. Ihnen soll bei der Umsetzung der Maßnahme "Ursachenforschung und Planung optimaler Maßnahmen" entsprochen werden. Sollten entsprechende Maßnahmen ( einvernehmlich) umgesetzt werden, die mit Benachteiligungen verbunden sind, sind diese nach §57 WG LSA dauerhaft zu entschädigen. Die "Intensität" wird durch das Fachrecht geregelt. Optimierungen auf hohem Produktionsniveau können jedoch zur Erreichung der Umweltziele beitragen. Über die grundlegenden Maßnahmen hinausgehende Maßnahmen sind freiwillig und werden durch Förderprogramme ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0104 | Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen: bei Rückbau von Stauanlagen zu Sohlschüttungen Wasserhöhe mit umliegenden Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Flächen klären | Maßnahmen der Gewässerentwicklung sind vorrangig in den prioritären Betrachtungsräumen vorgesehen. Dort werden Gewässerentwicklungskonzepte erstellt. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange (z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse) analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0104 | Für Stauanlagen, für die bisher kein Stauunternehmer vorhanden ist, muss eine Stauunternehmerschaft organisiert werden. Eine bloße Beseitigung durch Rückbau wäre eine Vernichtung von Anlagevermögen und beeinträchtig die Leistungsfähigkeit im ländlichen Raum | Es handelt sich hierbei um Organisationsfragen die nicht Gegenstand des Bewirtschaftungsplans sind. Im Rahmen der zu erstellenden Gewässerentwicklungskonzepte bzw. weiteren Planungen werden Nutzungskonflikte im Vorfeld ermittelt und sinnvolle Maßnahmen abgeleitet. Die endgültige Prüfung und die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich und erst nach Beteiligung der Betroffenen im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle Belange z.B. Landentwässerung, Sohltiefe, Mindestabfluss, Wasserrückhalt, Grundwasserstand, Unterhaltungskosten, Kostenträgerschaft, Grundstücksfragen, Oberlieger-Unterlieger, Bewirtschaftungserschwernisse analysiert und berücksichtigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0104 | Sofern nachgewiesen wird, dass die Landwirtschaft für den schlechten chemischen Zustand der Gewässerkörper (mit/Teil)verantwortlich ist, sollen Maßnahmen nur zum Tragen kommen, sofern sie geltendes Fachrecht sind. Nicht zu akzeptieren wären Mehraufwendungen/Mindererträge. | Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten grundlegende Maßnahmen wie Einhaltung DüVo und Abfallrecht sowie ergänzende Maßnahmen, die über das geltende Fachrecht hinausgehen. Letztere werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Hierbei werden Mehraufwendungen und Ertragseinbußen durch Förderung ausgeglichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt freiwillig und einvernehmlich. Der Planentwurf steht somit nicht im Widerspruch zu den Forderungen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0104 | Es wird eine intensivere Beratungstätigkeit der Behörden - analog dem Vorgehen in anderen Bundesländern - gefordert. | Eine flankierende Beratung ist ein wichtiges Instrument für die erfolgreiche, zielkonfliktlösende und wirkungsorientierte Umsetzung von Maßnahmen. Die Möglichkeit ist grundsätzlich z.B. im Rahmen des EPLR gegeben, wird derzeit in ST geprüft. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0105 | "Der Ausweisung folgender Gewässer wird widersprochen. Es wird gefordert, diese als HMBW auszuweisen: WESOW02; 03; 05; 07; 09 und 13-00 sowie MEL03OW01; 06; 13bis16; 19-00 ferner MEL07OW09-00 und SAL19OW01;04;14-00" | Die Ausweisung von Wasserkörpern erfolgte auf der Grundlage der in den CIS-Leitlinien der Europäischen Kommission erarbeiteten Vorgaben. Die Herangehensweise bei der Ausweisung von Wasserkörpern wird in den Kapiteln 4.1.1 und 5.3.1 sowie länderspezifisch im Anhang A5-1 des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe, sowie in den Kapiteln 4.1.2 und Anhang A für OWK der FGG Weser dargestellt. Im Nachgang zur Erstausweisung erfolgte die nochmalige Überprüfung des Ergebnisses. Die Ausweisungscharaktere der OWK WESOW02; 03; 05; 07; 09 und 13-00 sowie MEL03OW01; 06; 13bis16; 19-00, MEL07OW09-00 und SAL19OW01;04;14-00 als natürliche Gewässer wurden bestätigt. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0105 | Maßnahmen zur Reduzierung der direkten Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft: keine Maßnahmen, bei denen für vorhandene Nutzungsarten Umnutzungen erfolgen, kein Ackerland aus der Produktion nehmen | Direkte Nährstoffeinträge in die Gewässer sind nach geltendem Fachrecht zu vermeiden. Dies kann geschehen durch: a) einen ausreichenden Abstand zur Gewässerkante oder b) durch die Anwendung von exakter Applikationstechnik (z.B. Grenzstreuscheiben). Einzelschlagsbez.Düngebedarfsermittlung für Stickstoff anhand von Richtwerten und bei Phosphor anhand von Bodenuntersuchungen stellt geltendes Fachrecht dar. Die freiwillige Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) im Rahmen der Förderung ist nicht mit einer dauerhaften Umnutzung verbunden aber trotzdem u.U. eine wichtige Option. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0105 | Anlage von Gewässerschutzstreifen sind nicht erforderlich, wenn sich Betriebe verpflichten, Nährstoffeinträge wirksam zu vermeiden. Denkbar lediglich im Rahmen einer Förderung und sofern rückholbar f.d. Nutzung. | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt | ||
BP_MP_ST0105 | Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Feinmaterialeinträge durch Erosion und Abschwemmung aus der Landwirtschaft: Gewässerschutzstreifen nur an Stellen, wo flächige Abschwemmungen zu erwarten sind, in ebenen Gebieten nicht erforderlich | Die Anlage von Blühstreifen (ehemals Gewässerschonstreifen) soll aus Mitteln des Europäischen Fonds für die ländliche Entwicklung auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Das Förderprogramm Blühstreifen sieht keine dauerhafte Änderung der Landnutzung vor. Nach Ablauf des Förderprogramms kann die Fläche wieder als Acker genutzt werden, falls das Programm nicht fortgeführt wird. Das Programm kann sowohl als Filterstreifen zum Rückhalt von Bodenabtrag und zur Verkürzung von Hanglängen dienen als auch als ökologischer Puffer zu angrenzenden Ökosystemen im Flachland. Im Rahmen der Intention der Förderrichtlinie steht es dem Landwirt frei wo er den Streifen platziert und welchen Zielkonflikt er damit lösen will. Mehraufwendungen und Ertragseinbußen werden ausgeglichen. | Land Sachsen-Anhalt |