Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das Anhörungsdokument und der Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form.

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BP-HH0030 Kapazitätenerweiterungen oder wesentliche Änderungen müssen auch weiterhin genehmigungspflichtig sein. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden. Basis sind die gesetzlich geforderten Genehmigungsverfahren.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0030 Neuansiedlungen müssen möglich sein. Über die Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ist in Übereinstimmung mit den Zielen der WRRL im Einzelfall zu entscheiden.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0031 Die in Hamburg vorgesehen Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL sollten künftig nur im Einvernehmen mit den betroffenen Verbänden weiter geplant und umgesetzt werden; Begründung: Es wird beanstandet, dass die Verbände bislang weder an der Auswahl der berichtspflichtigen Gewässer noch an der Entwicklung der für diese Gewässer vorgesehenen Maßnahmen beteiligt waren. Die jeweils zuständigen Wasser- und Bodenverbände werden beteiligt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0031 Für die Entwicklung von Leitbild-Vorstellungen und Zielen, eine etwaige Auswahl weiterer berichtspflichtiger Gewässer und Maßnahmen sowie bei Konkretisierung von Maßnahmen sollte fortan frühzeitiges Einvernehmen mit den Verbänden hergestellt werden; Begründung: Es ist vorrangige Verbandsaufgabe über einen ausreichenden Gewässerquerschnitt und über das notwendige hydraulische Längsgefälle zu sorgen. Zur Beteiligung der Wasser- und Boden- sowie der Deichverbände an der Entwicklung von Leitbildvorstellungen und Zielen, wurde der Runde Tisch Marschgewässer etabliert.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0031 Sinnvoll erscheint die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung der WRRL, in der eine umfassende und verbindliche Mitwirkung der Verbände erfolgen könnte; Begründung: Nur durch Beachtung der jeweiligen örtlichen Begebenheiten können ein genereller Hochwasserschutz und ein Schutz vor Überflutung gewährleistet bleiben. Ein "Runder Tisch Marschgewässer" zur Beteiligung der Deichverbände und der Wasser- und Bodenverbände ist etabliert.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0031 Der Schutz der Gewässeranlieger vor Überflutung und Vernässung muss ganzjährig gewährleistet sein. Das System der Be- und Entwässerung soll aufrecht erhalten bleiben. In Einzelfällen kann es möglich sein, dass Anlagen gemäß den Erfordernissen der WRRL in Abstimmung mit den zuständigen Wasser- und Bodenverbänden anzupassen sind.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0031 Die notwendige Versorgung der landwirtschaftlichen Betriebe mit Wasser zu Beregnungszwecken muss sichergestellt sein. Das System der Be- und Entwässerung soll aufrecht erhalten bleiben. In Einzelfällen kann es möglich sein, dass Anlagen gemäß den Erfordernissen der WRRL in Abstimmung mit den zuständigen Wasser- und Bodenverbänden anzupassen sind.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0031 Eine Festschreibung von Mindestwasserständen bzw. zur Wasserführung kann nur in Abhängigkeit von der Erfüllung der wasserwirtschaftlichen Anforderungen erfolgen. Wasserwirtschaftliche Anforderungen werden berücksichtigt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0031 Soweit es um Gewässerrandstreifen und die Einhaltung von Abstandsregelungen geht, darf die wasserwirtschaftliche Aufgabenwahrnehmung nicht beeinträchtigt werden. Das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 sieht im Außenbereich Gewässerrandstreifen von fünf Metern Breite vor (§ 38). Einzelfallregelungen werden mit den jeweils Betroffenen vereinbart.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0031 Die Gewässerunterhaltung, z.B. durch maschinelle Maßnahmen zur Räumung und Entkrautung von Gewässern, muss ganzjährig möglich sein. Auch bei der Durchführung der Verbandsaufgaben sind die gesetzlichen Vorgaben (WRRL, Wasser- und Naturschutzrecht) und die Richtlinie für die Unterhaltung von Gewässern (Baubehörde, Amt f. Wasserwirtschaft, 1996) zu beachten.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0031 Hinsichtlich Maßnahmen zur Verbesserung der Fischdurchgängigkeit müssen vorrangig die Belange der Wasserwirtschaft beachtet werden. Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL, die nicht grundsätzlich im Widerspruch zu den Verbandsaufgaben stehen müssen, werden in Absprache mit den betroffenen Wasser- und Bodenverbänden durchgeführt. Auch bei der Durchführung der Verbandsaufgaben sind die gesetzlichen Vorgaben (u.a. WRRL, Wasser- und Naturschutzrecht) zu beachten.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0031 Es bedarf des nachhaltigen Schutzes der Gewässer vor Versalzungen, einem Anstieg des Eisengehaltes und ähnlichen Verunreinigungen. Nach der WRRL Art. 4 gilt das Verschlechterungsgebot. Künstliche oder erheblich veränderte Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass eine nachteilige Veränderung ihres ökologischen Potenzials und chemischen Zustands vermieden und ein gutes ökologisches Potenzial und guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird. Insbesondere für Eisen gilt, dass es in den meisten Fällen menschliche Aktivitäten sind, die dazu führen, dass das eisenhaltige Grundwasser an der Oberfläche austritt, so z.B. bei Grabenvertiefungen, bei denen grundwasserführende Schichten angeschnitten werden, was besonders in der Marsch zu sehen ist, oder bei Grundwasserabsenkungen für Bauvorhaben.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0031 Einrichtung eines Runden Tischs wird begrüßt-> es müssen aber Absprachen bzw. Regelungen für den Fall zu getroffen werden, dass sich am Runden Tisch kein Konsens erzielen lassen sollte; Begründung: Effizienz des Runden Tischs würde erheblich geschwächt, wenn Gefahr bestünde, dass nach seiner Durchführung bestimmte Inhalte, über die keine Einigung erzielt wurde, oktroyiert werden könnte. Kein Thema des Bewirtschaftungsplanes.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0031 Schulungen zur Gewässerunterhaltung sollten in der Weise angegangen werden, dass die Wasserverbände frühzeitig in die Bestimmung der Schulungsziele und die Auswahl der Schulenden sowie der zu Schulenden einbezogen werden. Die Schulungen werden gemäß den Anforderungen der WRRL durchgeführt.   Freie und Hansestadt Hamburg
BP-HH0031 Die notwendigen Finanzmittel zur Umsetzung der WRRL bzw. der daraus resultierenden Maßnahmen wird von der FHH bereit gestellt werden müssen; Begründung: Aufwand der Verbandsanlagen wird erheblich erhöht, gilt für Sachmittel als auch personeller Aufwand, darunter fallen auch die Kosten für die Einbindung externer Fachleute sowie Aufwandsentschädigungen für die Verbandsvertreter. Nicht relevant für Bewirtschaftungsplan.   Freie und Hansestadt Hamburg